Schornsteinfeger wird nicht übernommen

Begonnen von Zara, 09. Oktober 2023, 11:53:32

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Ottokar

Das JC hat für Januar bis einschließlich April pro Monat 180€ Abschlag gezahlt?
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Zara

Zitat von: Ottokar am 11. Oktober 2023, 18:24:54Das JC hat für Januar bis einschließlich April pro Monat 180€ Abschlag gezahlt?
Genau: 4 x 180€ = 720€. Und wir haben dann ohne Aufforderung zu einem günstigeren Anbieter gewechselt, da uns das zu teuer war. Deswegen die Schlussrechnung.

Ottokar

Das JC hat also insgesamt (720€ + 250,66€) 970,66€ als angemessen anerkannt.

Anhand dem vom JC als angemessen anerkannten Verbrauch von 6.575 kWh hätte das JC jedoch 1.080,65€ als angemessen anerkennen müssen, somit also auch eine Nachzahlung i.H.v. 360,65€.
Zitat8.346 kWh kosten 1.371,73 Euro, das sind somit 0,1644€/kWh.
Die vom JC als angemessen genannten 6.575 kWh kosten demnach (6.575 kWh x 0,1644€/kWh) 1.080,65€

Abgesehen davon hat das BSG längst klargestellt, dass die Angemessenheit von Neben- oder Heizkosten nicht separat beurteilt werden darf, sondern nur im Zusammenhang mit den Gesamtkosten.
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MAC517

Die Rechnung geht vom 15.12 bis 30.04. JC rechnet bei der Angemessenheit mit 5 Monaten hat aber nur 4x180€ gezahlt. Was ist mit Dezember?

Auf der Gasabrechnung tauchen 163,99€ zusätzlich auf die nichts mit dem aktuellen Gasverbrauch zu tun haben, ohne das würde das JC alles übernehmen.

Weißt du wo die 163,99 herkommen? da steht nur "Ihre Zahlungen bis zum"


Zara

Zitat von: MAC517 am 13. Oktober 2023, 22:59:52Die Rechnung geht vom 15.12 bis 30.04. JC rechnet bei der Angemessenheit mit 5 Monaten hat aber nur 4x180€ gezahlt. Was ist mit Dezember?

Auf der Gasabrechnung tauchen 163,99€ zusätzlich auf die nichts mit dem aktuellen Gasverbrauch zu tun haben, ohne das würde das JC alles übernehmen.

Weißt du wo die 163,99 herkommen? da steht nur "Ihre Zahlungen bis zum"



Das ist laut Gasanbieter die Soforthilfe aus Dezember. Ich hatte auch nachgefragt, weil ich es anhand der Rechnung zuerst nicht einordnen konnte.

Im März erhielten wir 52,28€ zurück.

Der Anbieter stellte dann seine Abschlagszahlungen erst im März rückwirkend bis Januar in Rechnung (3 x 180€) und die neue Abschlagszahlung für April 180€. Die 720€ wurden dann vom JC übernommen.

Zum Mai haben wir zu einem anderen Anbieter gewechselt. Da sind die Abschläge mit 116€ niedriger.

Nachtrag: Ich glaube, nun wird es mir klar: Das JC hatte im Dezember ja auch noch den damaligen Abschlag (110€) trotz staatl. Soforthilfe gezahlt. Den Betrag haben die jetzt wohl zurückgeholt, dann kämen wir ja auf die 250,66€, oder nicht?


 

MAC517

Soforthilfe aus Dezember kann nicht sein da ein + vor dem Betrag steht.
Ist aber unwichtig weil die 163,99€ nicht mitgerechnet werden.
Dein Verbrauch minus 2x Gaspreisbremse minus 4x 180€ ergibt 392,17€. Die 163,99 werden weder abgezogen noch dazugerechnet, keine Ahnung warum die auftauchen.

Wofür waren die 52,28 im März und habt ihr die behalten oder dem JC überwiesen?

Die Soforthilfe Dezember und der Abschlag Dezember für die zweite Dezemberhälfte fehlen in der Rechnung. Sind die komplett in der ersten Dezemberhälfte verrechnet worden?

Wie war eure letzte Jahresabrechnung? Guthaben oder Nachzahlung.

Fettnäpfchen

MAC517

nur mal was mein JC dazu
Zitat von: MAC517 am 14. Oktober 2023, 17:35:00Die Soforthilfe Dezember und der Abschlag Dezember für die zweite Dezemberhälfte fehlen in der Rechnung. Sind die komplett in der ersten Dezemberhälfte verrechnet worden?
geschrieben hat. s. png
Wird wohl erst zum Jahresabschluss berechnet. § 11 EWSG

Was da nicht stimmt ist schon im Widerspruch der bis jetzt nicht bearbeitet ist aber dazu habe ich schon ein extra Thema aufgemacht.

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

MAC517

@Fettnäpfchen
Du hast viele Beiträge, finde dein Thema nicht, sieht aber so aus als wäre bei die der Dezember in einem "Abrechnungsjahr"
Bei Zara endet der erste Abrechnungszeitpunkt am 15.12.22. Der zweite am 31.04.23.
Der Dezemberabschlag und Soforthilfe werden im zweiten Abrechnungszeitpunkt aber nicht berücksichtigt.

Wenn sie in der ersten Dezemberhälfte Guthaben gehabt hätte das sie dem JC überwiesen hat könnte man das Vorgehen in Frage stellen.

Zara

Zitat von: MAC517 am 14. Oktober 2023, 17:35:00Soforthilfe aus Dezember kann nicht sein da ein + vor dem Betrag steht.
Ist aber unwichtig weil die 163,99€ nicht mitgerechnet werden.
Dein Verbrauch minus 2x Gaspreisbremse minus 4x 180€ ergibt 392,17€. Die 163,99 werden weder abgezogen noch dazugerechnet, keine Ahnung warum die auftauchen.

Wofür waren die 52,28 im März und habt ihr die behalten oder dem JC überwiesen?

Die Soforthilfe Dezember und der Abschlag Dezember für die zweite Dezemberhälfte fehlen in der Rechnung. Sind die komplett in der ersten Dezemberhälfte verrechnet worden?

Wie war eure letzte Jahresabrechnung? Guthaben oder Nachzahlung.

Doch, laut Anbieter ist es die Soforthilfe. Ich hatte da angerufen, weil ich es nicht zuzuordnen wusste. Die Dame meinte, weil dies im Dezember ausbezahlt wurde und wir im März die rund 52€ Guthaben erstattet bekamen, wäre es nun hinzu zu rechnen. Verstanden habe ich das bis heute nicht. Habe den Anbieter mehrmals um Richtigstellung der Rechnung gebeten, leider erfolglos. Denn zuerst schickte er eine Rechnung, nach der wir nur 556,01€ anstatt 720€ gezahlt hätten, was aber nicht stimmt! Dann kam die aktuelle Rechnung, da stimmen nun zwar die 720€, aber warum diese 163,99€ da als plus stehen, kann ich bis heute nicht nachvollziehen. Ich kann gerne mal die anderen Rechnungen hochladen. Denn zuerst stimmte der Zählerstand / Verbrauch nicht, der wurde aber berichtigt.

Das Guthaben im März 2023 von 52,28€ haben wir nicht zurückgezahlt.

Letzte Jahresrechnung müsste ich schauen. War aber auch ein anderer Anbieter. Wir waren nur kurzfristig wegen der Preisexplosionen gewechselt.

Ottokar

Die Abrechnung ist soweit korrekt, die Berechnung des JC ist falsch, wie ich in Beitrag #10 und #17 dargelegt habe. Dagegen sollte unverzüglich Widerspruch eingelegt werden.

Wurde vom JC erklärt, dass generell eure Unterkunftskosten unangemessen sind, oder bezog sich das ausschließlich auf die Heizkosten?

Falls sich dies ausschließlich auf die Heizkosten bezog, ist die Ablehnung der Anerkennung der tatsächlichen Kosten schon aus dem Grund falsch, weil unangemessene Heizkosten nicht für sich allein genommen zu einer Kostenbegrenzung führen können, sondern nur im Gesamtzusammenhang mit den Gesamtkosten für Unterkunft und Heizung. D.h. nur wenn die Gesamtkosten unangemessen sind, darf eine Kostenbegenzung vorgenommen werden, aber auch erst ab dem 7. Monat nach dieser Feststellung durch das JC. D.h. hier, dass die Heizkosten in jedem Fall in tatsächlicher Höhe anzuerkennen wären. Lt. BSG wäre eine Kostenbegrenzung auch unabhängig davon dann zulässig, wenn das JC verschwenderisches Verhalten nachweisen kann.
Hier geht es um eine Differenz von ca. 32€ (Nachzahlung 392€, angemessene Nachzahlung 360€), da kann man nicht mit verschwenderischem Verhalten argumentieren.

Was die ursprüngliche Frage betrifft: Nebenkosten lt. Betriebskostenverordnung gehören zu den Kosten für Unterkunft und Heizung und sind als solche anzuerkennen.
Da das JC diese hier anstandslos anerkannt hat, ist das auch so korrekt gelaufen.
Damit dürfte hier auch keine Erklärung vom JC erfolgt sein, das eure Unterkunftskosten generell unangemessen sind, denn dann wären diese Kosten nicht übernommen worden.
Somit versucht das JC hier rechtswidrig allein die HK zu kürzen und hat sich dabei auch noch verrechnet.


@MAC517
Bleib bitte beim Thema.
Es geht um die aktuelle HK-Abrechnung.
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Zara

Zitat von: Ottokar am 16. Oktober 2023, 09:54:17Wurde vom JC erklärt, dass generell eure Unterkunftskosten unangemessen sind, oder bezog sich das ausschließlich auf die Heizkosten?

Dieser Bescheid bezog sich ausschließlich auf die Heizkosten. Wie gesagt, ich blicke da noch immer nicht durch. Auch in Bezug auf die Rechnung des Energieversorgers. Deswegen habe ich die "Guthaben"-Rechnung sowie die ursprüngliche Rechnung nochmal hier angehängt. Dieser hatten wir ja widersprochen, weil wir mit diesem "Plus-Betrag" von 163,99 Euro nichts anzufangen wussten bzw. es bis heute noch nicht wissen. Gezahlt haben wir aber inzwischen, um Folgen zu vermeiden.

Dennoch bleibt die Frage: Warum rechnet der Energieversorger diese angebliche Soforthilfe als PLUS dazu? Wir verstehen es bis heute nicht.

Ottokar

Zitat von: Zara am 16. Oktober 2023, 12:26:57Dennoch bleibt die Frage: Warum rechnet der Energieversorger diese angebliche Soforthilfe als PLUS dazu?
Wieso als Plus, vor der Zeile steht jeweils ein Minuszeichen und so wird der Betrag auch verrechnet.
Die einzige Angabe auf der Versorgerrechnung "Korrektur" vom 19.07.2023, die nicht plausibel ist, ist die in der letzten Zeile als "Ihre Zahlung bis zum" mit einem Betrag von 163,99€ steht.
Dieser Betrag müsste nämlich als Minus ausgewiesen sein und wird zudem rechnerisch nicht berücksichtigt, ansonsten würde die Forderung nicht 392,17€ betragen sondern nur 228,18€.
Das würde ich als dringend klärungsbedürftig ansehen.

Zitat von: Zara am 16. Oktober 2023, 12:26:57Dieser hatten wir ja widersprochen, weil wir mit diesem "Plus-Betrag" von 163,99 Euro nichts anzufangen wussten bzw. es bis heute noch nicht wissen.
Ihr habt auch einen Nachweis, dass ihr da Widerspruch eingelegt habt?
Falls der Versorger bislang darauf nicht reagiert hat, würde ich mich mit einer Beschwerde an die Bundesnetzagentur wenden:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/BeschwerdeSchlichtung/start.html
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Zara

Zitat von: Ottokar am 16. Oktober 2023, 12:56:14Dieser Betrag müsste nämlich als Minus ausgewiesen sein und wird zudem rechnerisch nicht berücksichtigt, ansonsten würde die Forderung nicht 392,17€ betragen sondern nur 228,18€.
Das würde ich als dringend klärungsbedürftig ansehen.

Also wie gesagt, WIR haben keine 163,99 Euro gezahlt. Es ist genau der Betrag aus der Soforthilfe im Dezember 2022. Sieht man auch im ersten Screenshot Beitrag #25.

Zitat von: Ottokar am 16. Oktober 2023, 12:56:14Ihr habt auch einen Nachweis, dass ihr da Widerspruch eingelegt habt?
Falls der Versorger bislang darauf nicht reagiert hat, würde ich mich mit einer Beschwerde an die Bundesnetzagentur wenden:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/BeschwerdeSchlichtung/start.html

Ich weiß mir da nicht mehr zu helfen, habe zig Schreiben an den Anbieter verfasst in den letzten Monaten. Schlichtungsstelle brachte auch nichts, da maßlos überfordert. Wir wurden immer wieder vertröstet, dass es noch dauert und da wir nun gezahlt haben, hat es sich sowieso erledigt.

Es existieren von uns Schreiben per Fax, E-Mail und eines hatten wir auch persönlich abgegeben. Der Versorger drohte stets nur mit Mahnschreiben und sogar mit Abstellung der Gasversorgung. Obwohl wir längst bei einem anderen Anbieter sind.

Hier diverse Schreiben von uns:

ZitatSehr geehrte Damen und Herren,
Ihr Schreiben vom 08.06.2023 habe ich am 14.06.2023 erhalten.
Folgendes beanstande ich hieran:
Auf der Rechnung haben Sie nun zwar die Zählerstände korrigiert, jedoch geben Sie weiterhin auf Seite 1 Ihres Schreibens an, dass meine bisherigen Zahlungen bis zum 04.05.2023 lediglich 556,01 EUR betragen. Ich habe jedoch nachweislich am 04.05.2023 den Betrag von 720,00 EUR (Abschläge Januar bis April, je 180 EUR) an die XXX überwiesen. Anbei übersende ich Ihnen daher nochmals die entsprechende Überweisungsbestätigung.
Ebenso bin ich weiterhin nicht bereit, die Summe der Mahnpauschale in Höhe von 1,10 EUR zu übernehmen. In dieser Angelegenheit hatte ich die XXX nachweislich mehrere Male telefonisch wie schriftlich (per E-Mail + Fax) kontaktiert. Jedoch ohne jegliche Rückmeldung Ihrerseits!
Ich fordere Sie zur unverzüglichen Rechnungskorrektur auf. Hierzu setze ich Ihnen eine Frist bis zum 30.06.2023.
Ich beziehe Bürgergeld. Da ich nur eine korrekte Abschlussrechnung beim Jobcenter einreichen kann, erklärt es sich von selbst, dass ich eine Zahlung bis zur Rechnungskorrektur nicht vornehmen kann. Ich habe seinerzeit 720,00 EUR für Energiekosten (Gas) vom Jobcenter erhalten und diese auch direkt an die XXX überwiesen!
Zudem ist auch in Bezug auf die spätere Bearbeitung des Jobcenters eine gewisse Bearbeitungszeit einzukalkulieren. Ich möchte Sie daher bitten, von Mahnungen etc. abzusehen. Ich kenne meine Rechte.

Danach folgte die nächste "Korrektur", die 720 Euro stimmten dann zwar, jedoch tauchte dann plötzlich der Betrag von 163,99 Euro auf. Das ist doch genau die Differenz zwischen den tatsächlich von uns gezahlten 720 Euro und den vorher angeblich nur gezahlten 556,01 Euro.

Wieder ein ähnliches Schreiben verfasst Ende Juli 2023 und auch an die Schlichtungsstelle geschrieben. Dann hörten wir seitens des Anbieters nichts mehr. Bis Anfang / Mitte September dann eine Mahnung mit 4 Wochen Frist ins Haus flatterte. Ich habe dann dort angerufen und die Dame erklärte mir, es handele sich um die Soforthilfe und da wir im März 2023 die (rund) 52 Euro als Guthaben erhielten, wären diese 163,99 Euro nun als Minus anzusehen. Ich habe es bis heute nicht verstanden, aber es blieb uns nichts anderes, als die Rechnung dem JC einzureichen.

Was ich nun also noch tun soll, weiß ich nicht. Schlichtungsstelle haben wir ja abgesagt, weil es erledigt schien und die bis dato ohnehin noch nicht dazu kamen, die Sache zu bearbeiten. Wir erhielten dauernd irgendwelche Mails, dass es noch andauern würde.



Ottokar

Stimmt, der Betrag ist identisch mit der Soforthilfe im Dezember 2022.
Da die 163,99 Euro in der Berechnung selbst ignoriert werden, gehe ich davon aus, dass es sich um einen Fehler handelt, das diese Position überhaupt auftaucht.
Bleibt noch die falsche Berechnung des JC.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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MAC517

Zitat von: Ottokar am 16. Oktober 2023, 09:54:17@MAC517
Bleib bitte beim Thema.
Es geht um die aktuelle HK-Abrechnung

Sorry, aber mir hat es geholfen, ich schreibe wie ich das sehe, dann halte ich mich raus.

In Post 25 gibt es 2 Abrechnungen, die obere vom alten Anbieter, da wird die Dezembersoforthilfe 163,99 richtig abgezogen, es gibt ein Guthaben von 52€, ausgezahlt im März.
Die untere ist vom nächsten Anbieter, da die 163,99 nicht berechnet werden denke ich das sie da nur als ,,Zeichen" stehen das die Soforthilfe schon beim vorherigen Anbieter berechnet wurde. Wird wahrscheinlich vom Netzbetreiber übermittelt das die Soforthilfe nicht mehrfach gezahlt wird.

Weder beim ersten noch beim zweiten Anbieter wurde im Dezember ein Abschlag gezahlt, Zara hat aber im Dezember 110€ vom JC bekommen(post19). 
Die 110€+die 52€ sind mehr als das was das JC ,,angeblich"(sorry, kenne den Bescheid nicht) nicht gezahlt hat.