Beratungsschein auch für Notar?

Begonnen von szaros 25, 13. Oktober 2023, 18:01:17

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szaros 25

Hallo,

habe im Dezember 2022 eine Erbe ausgeschlagen beim Amtsgericht, mit einer Vorlage vom AG.Heute erhielt ich ein Schreiben vom AG das mein Antrag auf Ausschlagung nicht konform sei, angeblich Formfehler, und ich deshalb als Erbe gelte.Da die Zeit für einen einspruch abgelaufen sei, soll ich einen Notar nach Wahl aufsuchen und dort noch einmal das Erbe ausschlagen. Das Schreiben vom AG ist auf dem 26.06.2023 datiert, ich habe ihn heute 13.10.2323 erhalten. Hätte man mich nicht über einen Formfehler informieren müssen? Mein Bruder ist im Oktober 2022 gestorben und ich hab eim Dezember erfahren, das ich das Erbe ausschlagen soll, da über 35.000 € Schulden angehäuft worden seien.Ich hatte keinen Kontakt zu meinem Bruder erfuhr es deshalb erst durch meine Schwester im Dezember.Was kann ich tun? Mir brummt der Schädel, es ist so schon nicht einfach mit Grusi zu leben, jetzt kommt auch noch so ein Mist auf mich zu.Kann ich einen Beratungsschein auch für einen Notar beantragen?Weiß jemand Rat? Brauche dringend Hilfe!!
szaros25

Rotti

Zitat von: szaros 25 am 13. Oktober 2023, 18:01:17Mein Bruder ist im Oktober 2022 gestorben und ich hab eim Dezember erfahren, das ich das Erbe ausschlagen soll, da über 35.000 € Schulden angehäuft worden seien.Ich hatte keinen Kontakt zu meinem Bruder erfuhr es deshalb erst durch meine Schwester im Dezember.
ich hoffe, das stimmt und die Schwester kassiert dann das Doppelte an Bares , was du ausschlägst. :sad:
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.


Maunzi

https://dejure.org/gesetze/BNotO/17.html
Zitat(2) Beteiligten, denen nach den Vorschriften der Zivilprozeßordnung die Prozeßkostenhilfe zu bewilligen wäre, hat der Notar seine Urkundstätigkeit in sinngemäßer Anwendung der Vorschriften der Zivilprozeßordnung vorläufig gebührenfrei oder gegen Zahlung der Gebühren in Monatsraten zu gewähren.
Notfalls darüber erfragen ob es kostenfrei möglich wäre.

Und im worst case nachlassinsolvenz beantragen.

Wobei ich glaube einen Anwalt zu befragen in der Sache wäre nicht die dümmste Idee... klingt sehr dubios alles!
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

szaros 25

Hallo,

also kostenfrei geht nichts! Habe knapp 54,-€ bezahlen müssen.Aber habe es geschafft das Erbe

auszuschlagen. Danke für eure Meinungen/Tipps
szaros25