Wbs und mietkosten Übernahme

Begonnen von Nila, 18. Oktober 2023, 19:03:47

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Nila

Hallo zusammen,
Ich bin neu hier und dachte mir vielleicht bekomme ich hier Antworten auf meine Fragen, bzgl der Kostenübernahme Einer Wohnung vom Jc. Und zwar suche ich derzeit eine Wohnung für mein Kind und mich, bin alleinerziehend und habe einen WBS an der Hand. Nun ist das aber so das ich laut WBS 80qm für eine Wohnung darf , laut JC aber nur 65 qm und ich hatte eine Wohnung gefunden die auch in Schulnähe war und von der größe her passte aber das JC hat die Wohnung abgelehnt weil sie ca. 27 euro zu teuer war. Im Internet habe ich aber gelesen, dass das JC für alleinerziehende und wenn die Wohnung in Schulnähe ist auch etwas teurere Wohnungskosten übernimmt.

Nun wollte ich wissen was ihr darüber denkt und was ich da machen kann da ich aktuell etwas verzweifelt bin und auch in der Luft hänge..


Viele Grüße! Und einen schönen Abend wünsche ich  :bye:

september23

Zitat von: Nila am 18. Oktober 2023, 19:03:47Nun wollte ich wissen was ihr darüber denkt und was ich da machen kann da ich aktuell etwas verzweifelt bin und auch in der Luft hänge..
Eine gute Wohnung zu finden ist sehr schwierig, auch mit WBS. Mehrbedarf gibt es als Alleinerziehende bereits, vielleicht geht auch ein Minijob erstmal.

Und die 27 Euro würde ich dann erstmal selbst bezahlen, ehe ich mir den Glücksfall einer schönen Wohnung entgehen lasse, weil das Amt quer schießt.

Nila

Zitat von: september23 am 19. Oktober 2023, 00:09:57
Zitat von: Nila am 18. Oktober 2023, 19:03:47Nun wollte ich wissen was ihr darüber denkt und was ich da machen kann da ich aktuell etwas verzweifelt bin und auch in der Luft hänge..
Eine gute Wohnung zu finden ist sehr schwierig, auch mit WBS. Mehrbedarf gibt es als Alleinerziehende bereits, vielleicht geht auch ein Minijob erstmal.

Und die 27 Euro würde ich dann erstmal selbst bezahlen, ehe ich mir den Glücksfall einer schönen Wohnung entgehen lasse, weil das Amt quer schießt.

Das habe ich auch vor. Nur das Problem war das die Wohnungsgesellschaft kein Mietangebot raus schickt solange man kein Schriftstück vom Amt vorweisen kann, dass sie das genehmigen. Also eine ziemlich blöde verzwickte Situation. Ich habe also garnicht erst die Möglichkeit bekommen die Wohnung anzumieten.

september23

Zitat von: Nila am 19. Oktober 2023, 07:05:56Das habe ich auch vor. Nur das Problem war das die Wohnungsgesellschaft kein Mietangebot raus schickt solange man kein Schriftstück vom Amt vorweisen kann, dass sie das genehmigen. Also eine ziemlich blöde verzwickte Situation. Ich habe also garnicht erst die Möglichkeit bekommen die Wohnung anzumieten.
So ein Mist.  :sad: Ich hab nichts zu höherer Miete bei Alleinerziehend gefunden, nur eben den Mehrbedarf, der 27 Euro abfangen könnte.
Wie schauts perspektivisch mit Teilzeitarbeit aus? Dann könntest Du darüber vielleicht ohne Genehmigung vom Amt eine Wohnung anmieten oder sogar mit Wohngeld auskommen?

Nila

Zitat von: september23 am 19. Oktober 2023, 08:33:58
Zitat von: Nila am 19. Oktober 2023, 07:05:56Das habe ich auch vor. Nur das Problem war das die Wohnungsgesellschaft kein Mietangebot raus schickt solange man kein Schriftstück vom Amt vorweisen kann, dass sie das genehmigen. Also eine ziemlich blöde verzwickte Situation. Ich habe also garnicht erst die Möglichkeit bekommen die Wohnung anzumieten.
So ein Mist.  :sad: Ich hab nichts zu höherer Miete bei Alleinerziehend gefunden, nur eben den Mehrbedarf, der 27 Euro abfangen könnte.
Wie schauts perspektivisch mit Teilzeitarbeit aus? Dann könntest Du darüber vielleicht ohne Genehmigung vom Amt eine Wohnung anmieten oder sogar mit Wohngeld auskommen?

Ja, den Bedarf kriege ich auch,  und bzgl der Teilzeit Arbeit da bin ich auch schon am schauen da es bei mir nur Vormittags bzw bis Nachmittags geht, da ich sonst niemanden habe der aufs Kind aufpassen kann.

Fettnäpfchen

Nila

Zitat von: Nila am 18. Oktober 2023, 19:03:47Nun ist das aber so das ich laut WBS 80qm für eine Wohnung darf , laut JC aber nur 65 qm und ich hatte eine Wohnung gefunden die auch in Schulnähe war und von der größe her passte aber das JC hat die Wohnung abgelehnt weil sie ca. 27 euro zu teuer war.
Da die Qm irrelevant sondern die Gesamtangemessenheit der Miete ausschlaggebend ist stellt sich mir die Frage ob das JC dass auch so gerechnet hat. Meistens nämlich nicht.
Wie hat das JC bei dir gerechnet?
Gibt es schriftliches dazu, wenn ja dann vllt. mal anonymisiert einstellen.

Zitat von: Nila am 18. Oktober 2023, 19:03:47Im Internet habe ich aber gelesen, dass das JC für alleinerziehende und wenn die Wohnung in Schulnähe ist auch etwas teurere Wohnungskosten übernimmt.
kannst du das mal einstellen am besten mit Quellenangabe. Scheint interessant zu sein. Ist das Ortsbezogen?

Zitat von: Nila am 19. Oktober 2023, 07:05:56Nur das Problem war das die Wohnungsgesellschaft kein Mietangebot raus schickt solange man kein Schriftstück vom Amt vorweisen kann, dass sie das genehmigen.
Einfach so anmieten geht nicht?

MfG FN
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