Unterhaltsvorschuß Datenerhebung

Begonnen von TG, 17. Oktober 2023, 07:26:52

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TG

Hallo,
es gibt folgende Situation:
JC hat alleinerziehende Mutter aufgefordert, für ihre 16jährige, jetzt im März d.J.aus dem Ausland (nicht EU) zugezogen, UHV zu beantragen. Die UHV Stelle will Informationen über den
Vater,der verstorben ist. Es gibt seit 16J. keinerlei Kontakt und kein Urkundenwesen in dem Land. So wurde es auch mitgeteilt. Trotzdem wird weiter gefragt, ob das Kind beim Vater gemeldet war, wann und wo er verstorben sei und ob er jemals in DE gelebt habe.
Seit der Flucht der Mutter vor 10J. lebte die Tochter bei den Großeltern im Heimatland.
Alles Wesentliche ist mitgeteilt. Sind weitere Datenerhebungen dann zulässig?




Sheherazade

Zitat von: TG am 17. Oktober 2023, 07:26:52Alles Wesentliche ist mitgeteilt. Sind weitere Datenerhebungen dann zulässig?

Solange es noch nicht mal eine Sterbeurkunde des Vaters gibt, werden die Fragen eher nicht aufhören und sind -ohne Nachweise- auch legitim. Erzählen kann man viel, ohne Nachweise muss man das nicht glauben.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

TG

Im betreffenden Land gibt es weder Geburts- noch Heirats- oder Sterbeurkunden.
Das kann ja nicht zu Lasten der Mutter ausgelegt werden. Und außerdem gab es keinerlei Kontakt zum Kindesvater seit Geburt des Kindes.

Sheherazade

Das heißt, für das betreffende Kind gibt es auch keine Geburtsurkunde?

Ich sehe da im übrigen keine Datenerhebung (es gibt ja offenbar keine Daten, die zu erheben wären), sondern nur berechtigte (wenn auch nervende) Nachfragen. Ggf. könnte die Mutter Auskunft an Eides statt versichern.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

september23

Zitat von: TG am 17. Oktober 2023, 12:02:58Im betreffenden Land gibt es weder Geburts- noch Heirats- oder Sterbeurkunden.
Das kann ja nicht zu Lasten der Mutter ausgelegt werden. Und außerdem gab es keinerlei Kontakt zum Kindesvater seit Geburt des Kindes.
Dann benötigt man einen Nachweis, dass in diesem Land nichts registriert wird, niemand einem Vater und Mutter zugeordnet wird.
Wie konnte die Frau nachweisen, dass es sich um Ihre Tochter handelt?
Ist sie es überhaupt?

lappa

Natürlich kann die Behörde so viel ermitteln wie sie will.

Sobald die Mutter alles getan hat, was in ihrer Macht steht und alle Fragen wahrheitsgemäß beantwortet hat (die sie beantworten kann), dürfen die Behördenmitarbeiter von Amts wegen so viel machen wie sie wollen. Das ist dann aber nicht das Problem der Mutter, wenn die Behörden Mitarbeiter viel Zeit verschwenden, obwohl es zu keinem Ergebnis führt.

Vor wie vielen Wochen/Monaten/Jahren hat die Mutter denn den UHV beantrag? Ewig darf der Antrag auch nicht verzögert werden - vorausgesetzt die Mutter hat alle Mitwirkungspflichten erfüllt.

TG

Zitat von: Sheherazade am 17. Oktober 2023, 12:26:07Das heißt, für das betreffende Kind gibt es auch keine Geburtsurkunde?

Ich sehe da im übrigen keine Datenerhebung (es gibt ja offenbar keine Daten, die zu erheben wären), sondern nur berechtigte (wenn auch nervende) Nachfragen. Ggf. könnte die Mutter Auskunft an Eides statt versichern.

Es gibt nur kirchliche Tauf- und Heiratsurkunden. Die werden in DE nicht anerkannt.
Ja, ich dachte auch schon, dass nur eine eidesstattliche Versicherung der Mutter übrig bleibt.

Bundspecht

Zitat von: TG am 17. Oktober 2023, 12:02:58Im betreffenden Land gibt es weder Geburts- noch Heirats- oder Sterbeurkunden.
Das kann ja nicht zu Lasten der Mutter ausgelegt werden.

Es kann aber auch nicht dem Steuerzahler angelastet werden.....

Irgendein Nachweis muss es aber geben. Ansonsten kann ja jeder kommen und dies oder jenes behaupten.
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

september23

Zitat von: TG am 17. Oktober 2023, 14:46:17Es gibt nur kirchliche Tauf- und Heiratsurkunden. Die werden in DE nicht anerkannt.
Immerhin sind das Dokumente, die eine Ehe und bei den Kindern Mutter und Vater nachweisen.
Was heißt die werden nicht anerkannt?

Zitat von: TG am 17. Oktober 2023, 14:46:17Ja, ich dachte auch schon, dass nur eine eidesstattliche Versicherung der Mutter übrig bleibt.
wie weist die Frau nach, dass sie die Mutter ist?

TG

Zitat von: september23 am 17. Oktober 2023, 20:28:27Was heißt die werden nicht anerkannt?

Kirchliche Urkunden haben in DE keine Gültigkeit.
Zitat von: september23 am 17. Oktober 2023, 20:28:27
Zitat von: TG am 17. Oktober 2023, 14:46:17Es gibt nur kirchliche Tauf- und Heiratsurkunden. Die werden in DE nicht anerkannt.
Immerhin sind das Dokumente, die eine Ehe und bei den Kindern Mutter und Vater nachweisen.
Was heißt die werden nicht anerkannt?

wie weist die Frau nach, dass sie die Mutter ist?

Das geht nur mit der kirchlichen Taufurkunde, die dann doch akzeptiert werden muß, weil es das einzige Dokument über die Existenz ist. In der Taufurkunde stehen die Eltern mit Namen drin. Der Pastor unterschreibt.

september23

Zitat von: TG am 18. Oktober 2023, 06:45:16Das geht nur mit der kirchlichen Taufurkunde, die dann doch akzeptiert werden muß, weil es das einzige Dokument über die Existenz ist. In der Taufurkunde stehen die Eltern mit Namen drin. Der Pastor unterschreibt.

Hab mal aus Interesse recherchiert. Es stimmt nicht, dass es Länder gibt, in denen es keine Registrierung von Geburten gibt, sondern dass in manchen asiatiaschen und afrikanischen Ländern die mögliche Registrierung unterbleibt, in der Tat nur 5-10% der Kinder registriert werden. Klar wird das dann ein Problem. Aber es ist unzutreffend zu sagen, es gäbe dort kein Urkundenwesen, nur weil viele es schlicht nicht nutzen. Der Weg zu weit, zu teuer, egal, die Beurkundung gibt es dennoch.

Wenn es nur ein kirchliches Dokument gibt, muss das wohl anerkannt werden. Deine Frage war aber:

Zitat von: TG am 18. Oktober 2023, 06:45:16Trotzdem wird weiter gefragt, ob das Kind beim Vater gemeldet war, wann und wo er verstorben sei und ob er jemals in DE gelebt habe.
Seit der Flucht der Mutter vor 10J. lebte die Tochter bei den Großeltern im Heimatland.
Alles Wesentliche ist mitgeteilt. Sind weitere Datenerhebungen dann zulässig?
Auch wenn es nichts schriftliches gibt. Wurden denn die o.a. Fragen beantwortet oder geht es in der Frage darum, ob man sie nicht mal schriftlich und ohne Dokumente aus dem Heimatland beantworten muss?

TG

Ja, die Fragen wurden beantwortet. Eine Entscheidung steht noch aus.

Es gibt im Land nur in der Hauptstadt oder in größeren Stadten ein Standesamt. Die meisten Flüchtlinge hier im Ort lebten in Dörfern. Da gibt es nur die Kirche.

Bundspecht

Zitat von: TG am 18. Oktober 2023, 09:10:05Die meisten Flüchtlinge hier im Ort lebten in Dörfern.

Schön und gut, aber auch da muss man nachweisen , wo man herkommt , oder man Vater oder Mutter von Kind xy ist ....

Ich kann mir vorstellen, dass es nicht einfach sein wird, aber ohne jedweden Nachweis gibt es sicherlich kein Geld

So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

september23

Zitat von: TG am 18. Oktober 2023, 09:10:05Ja, die Fragen wurden beantwortet. Eine Entscheidung steht noch aus.
ok, dann ist das also nicht mehr die Frage

Zitat von: TG am 18. Oktober 2023, 09:10:05Es gibt im Land nur in der Hauptstadt oder in größeren Stadten ein Standesamt. Die meisten Flüchtlinge hier im Ort lebten in Dörfern. Da gibt es nur die Kirche.
was die recherchierte Antwort bestätigt (auch wenn mir nicht viele Länder im asiatischen oder afrikanischen Raum mit Kirchen bekannt sind, aber ok, es gibt sie). Es GIBT also ein Standesamt, aber viele der Einwohner nutzen es nicht.
Ob berechtigt oder nicht, aber es ist nicht zutreffend, dass es kein Amt gibt.

Wenn in dem Land kirchliche Unterlagen die gleiche Wirksamkeit haben, wie staatliche, dann müsste es möglich sein mit den kirchlichen Unterlagen beim Amt des Landes ein staatliches Dokument zu bekommen.

Sheherazade

Zitat von: september23 am 18. Oktober 2023, 13:31:04Wenn in dem Land kirchliche Unterlagen die gleiche Wirksamkeit haben, wie staatliche, dann müsste es möglich sein mit den kirchlichen Unterlagen beim Amt des Landes ein staatliches Dokument zu bekommen.

Ist es normalerweise auch. Die Landbevölkerung macht das in der Regel bei den jährlichen Besuchen in der Regierungs- bzw. Bezirkshauptstadt. Jedenfalls die, die das wollen. In manchen Ländern sind diese jährlichen "Meldetermine" sogar Pflicht. Letztendlich für die Fragestellung hier auch egal.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"