Knifflige Frage

Begonnen von Vers, 02. November 2023, 12:16:49

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Vers

Hallo

Wohne auf einem Pachtgrundstück (Wohnmobil-Anlage) mit ca. 200 anderen Anwohnern. Der Platz ist privat geführt, hat einen Platzwart und mehrere andere "Hilfsarbeiter" die Rasen mähen/Bäume schneiden/Müll einsammeln etc.
Nun ist mir durch ein kaputtes Elektrogerät die Sicherung rausgeknallt, und zwar auch die in einem abgeschlossenen Stromkasten außerhalb des Wohnmobils. Platzwart angerufen und Jemand machte die Sicherung wieder rein.

Jetzt habe ich von der Hausverwaltung/Platzverwaltung eine Rechnung über 25€ bekommen - "Notfalleinsatz Elektro" :sad:
Man ahnt die Frage schon....kann ich die Rechnung zur Übernahme einreichen?

besserwessi

Meinst Du nicht, dass es vom Regelsatz abgedeckt ist, aus der Sicht des JobCenters? Unter "Wohnen, Energie, Wohninstandhaltung" und "andere Waren und Dienstleistungen"?

begees

Das sind mE keine unterkunftsbezogenen Kosten für dein Wohnmobil. Vielmehr ist ein externer Schaden entstanden und die Einforderung der 25 € ist der Schadenersatz. Das kannst du nicht vom JC bekommen. Evtl. kann das ein Haftpflichtschaden sein, sofern du eine solche Versicherung hast.

Sheherazade

Zitat von: Vers am 02. November 2023, 12:16:49Nun ist mir durch ein kaputtes Elektrogerät die Sicherung rausgeknallt, und zwar auch die in einem abgeschlossenen Stromkasten außerhalb des Wohnmobils.....
......
....
Man ahnt die Frage schon....kann ich die Rechnung zur Übernahme einreichen?

Du könntest es mal bei deiner Haftpflichtversicherung versuchen - sofern die keine Bagatellgrenze haben.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Bimba161

Privathaftpflicht evtl. darf aber nicht bei "Hilfsarbeiter" wie Rasen mähen/Bäume schneiden
passiert sein, sonst Ablehnung Gefälligkeitsschaden.
KJC bezahlt mit Sicherheit nichts, die werden sich rausreden mit kann "versichert" werden.

begees

Zitat von: Bimba161 am 02. November 2023, 13:10:24KJC bezahlt mit Sicherheit nichts, die werden sich rausreden mit kann "versichert" werden.

Das JC redet sich mit einer Ablehnung nicht raus, die Erfüllung von Schadenersatzansprüchen dient schlicht und einfach nicht der Existenzsicherung.

Sheherazade

Zitat von: Bimba161 am 02. November 2023, 13:10:24Privathaftpflicht evtl. darf aber nicht bei "Hilfsarbeiter" wie Rasen mähen/Bäume schneiden
passiert sein

Ist es nicht wie man im Eingangsbeitrag lesen kann.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Kopfbahnhof

Zitat von: Vers am 02. November 2023, 12:16:49kann ich die Rechnung zur Übernahme einreichen?
Beim JC wohl nicht, weil es nichts mit den KdU zu tun hat.

Wobei es schon auch etwas seltsam ist, Platzwart verlangt eben mal 25€ für eine raus geflogene Sicherung?
Das kann durch alles mögliche mal passieren.

Auch in einer Mietwohnung, wenn die Hauptsicherung nicht zugänglich ist für den Mieter.
Da kommt auch keiner auf die Idee eine Rechnung zu schreiben.
Selbst nicht, wenn ein Notdienst kommen müsste.

Rotti

Zitat von: Bimba161 am 02. November 2023, 13:10:24Privathaftpflicht evtl. darf aber nicht bei "Hilfsarbeiter" wie Rasen mähen/Bäume schneiden
ich war ja auch so ein Hilfsarbeiter aber die Bezeichnung ist falsch bitte es heißt Platzwart, Hausmeister oder auch Housekeeper
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

Vers

Es kam ja nicht der Platzwart, sondern der schickte einen der Mitarbeiter (sind ausländische Saison/Hilfskräfte) mit dem Schlüsselbund.

Ottokar

Die versuchen aber auch mit jedem Scheiß Geld zu machen.
Eine wegen Überlast ausgelöste Sicherung wieder einzuschalten ist kein "Notfalleinsatz Elektro", sondern gehört zur normalen Nutzung, die der Betreiber sicherzustellen hat.
Sofern in den Miet- bzw. Stellplatzbedingungen zu solchen Dingen nichts geregelt ist, können diese Kosten nicht gefordert werden, so einfach ist das. Also nachlesen und - wenn es dazu keine Regelung gibt - nichts bezahlen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Vers

Vielen Dank für eure Antworten!

september23

Zitat von: Vers am 02. November 2023, 12:16:49Jetzt habe ich von der Hausverwaltung/Platzverwaltung eine Rechnung über 25€ bekommen - "Notfalleinsatz Elektro" :sad:
Man ahnt die Frage schon....kann ich die Rechnung zur Übernahme einreichen?
Rein rechtlich wäre die Frage, ob das vorab bekannt gemacht wurde, was es kostet. Dass es überhaupt extra kostet.

Praktisch schwierig, weiß nicht, welchen Kündigungsschutz man auf so einem Platz hat.

Wegen Übernahme: Nicht nur, dass das keine Wohnkosten sind, das ist in etwa so, als ob man ein Bußgeld bekommt. Zahlt auch nicht das JC.

Rotti

Zitat von: september23 am 04. November 2023, 13:35:34"Notfalleinsatz Elektro
ein Notfall ist das nicht nur bei Wasserrohrbruch oder Feuer und zudem hätte man beim Telefonat sagen müssen dass er das zahlt, wenn die anrücken, aber wie legt er den Schalter am Sicherungsautomat wieder ein, wenn er keinen Schlüssel hat. Was steht denn im Pachtvertrag/Mietvertrag?
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

september23

Zitat von: Rotti am 04. November 2023, 15:49:02
Zitat von: september23 am 04. November 2023, 13:35:34"Notfalleinsatz Elektro
ein Notfall ist das nicht nur bei Wasserrohrbruch oder Feuer und zudem hätte man beim Telefonat sagen müssen dass er das zahlt, wenn die anrücken, aber wie legt er den Schalter am Sicherungsautomat wieder ein, wenn er keinen Schlüssel hat. Was steht denn im Pachtvertrag/Mietvertrag?
Das, was Du zitierst, ist nicht von mir