Kontaktaufnahme zu einer 15-jährigen Tochter zwecks Arbeitsvermittlung

Begonnen von neutralessential, 03. November 2023, 13:39:20

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neutralessential

Hallo,
vielleicht kann mir einer von euch hierbei helfen.
Meine Frau, meine Tochter und ich haben heute jeweils einen Brief von der Jugendberufsagentur erhalten. Wir drei sollen am Dienstag, den 07.11.23, zu einem Termin kommen, wo die schulische Situation bzw. die Berufswahlsituation besprochen werden soll. Wir gehen hierbei dennoch davon aus, dass es sich um eine Arbeitsvermittlung handelt.
Wenn insbesondere meine Tochter diesen Termin nicht wahrnehmen sollte, wird ihr eine 10 prozentige Leistungskürzung für einem Monat angedroht.
Zurzeit ist meine Tochter noch schulpflichtig, der Termin wäre dementsprechend auch in ihrer Schulzeit. Auch liegt denen eigentlich eine Schulbescheinigung bis 2024 vor.
Müssen wir diesen Termin wahrnehmen?

MfG  :coffee:

Ottokar

Da der Termin in der Schulzeit liegt, muss er nicht wargenommen werden.
Abgesehen davon unterliegt das Kind der allgemeinen Schulpflicht und steht schon deshalb der Vermittlung nicht zur Verfügung.
Es kommt häufig bei Kindern zu solchen Einladungen, wenn diese 15 Jahre geworden sind und dem JC noch keine Schulbescheinigung vorliegt.
Ich würde hier die Einladung absagen mit dem Hinweis, dass der Termin in der Unterrichtszeit liegt, der Unterricht wegen der Schulpflicht vorgeht und im Übrigen das Kind wegen dieser Schulpflicht der Vermittlung nicht zur Verfügung steht, was durch eine Schulbescheinigung für das aktuelle Schuljahr auch nachgewiesen wurde.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


neutralessential

Hallo @Ottokar,
danke für Deine schnelle Antwort.
Ich werde am Montag direkt zum Arbeitsamt hin und werde dementsprechend ein Schreiben mit der Schulbescheinigung abgeben.

MfG :clever: