Ortsabwesenheit zum Jahreswechsel - was zählt wie?

Begonnen von Hansejunge, 14. November 2023, 20:10:29

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Sheherazade

Warum hast du nicht gleich vor Ort nachgefragt ob du das noch schriftlich bekommst?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Hansejunge

Zitat von: Sheherazade am 05. Dezember 2023, 12:25:52Warum hast du nicht gleich vor Ort nachgefragt ob du das noch schriftlich bekommst?

Diese Frage stellt sich mir nicht.


Wenn er "ja" sagt und nichts kommt, sind wir wieder am gleichen Punkt wie jetzt.

Wenn er "nein" sagt, dann wäre mir das auch zu unsicher und ich hätte mein Anliegen noch einmal schriftlich eingereicht - womit wir wieder am gleichen Punkt sind, wie jetzt.

Ottokar

#17
Die Zustimmung zur Ortsabwesenheit ist an keine Form gebunden, weder § 7b SGB II noch § 4 ErrV regeln dazu etwas. Damit ist auch eine mündliche Zustimmung ausreichend und rechtsverbindlich. Es wäre allerdings fatal, wenn der SB sich hinterher nicht mehr daran erinnern kann, oder offenbar falsche Daten eingetragen hat.
In einem solchen Fall sieht u.a. das Bayerisches LSG (L 10 AL 109/20 vom 26.10.2021) die Beweislast auf Seiten der Behörde, da allein diese durch eine schr. Bestätigung die Beweissicherheit hätte herstellen können, dies aber ohne zwingende Gründe unterlassen hat.

Nach meiner - nicht maßgeblichen - Auffassung liegt bei der Zustimmung nach § 7b Abs. 2 SGB II der Fall einer Zusicherung nach § 34 SGB X vor, denn die Zusicherung, sich außerhalb des näheren Bereichs aufhalten zu dürfen und solange nicht erreichbar sein zu müssen, ist gleichzeitig die Zusicherung, keinen Rückforderungsbescheid für diesen Zeitraum zu erlassen, weil die Person nicht erreichbar war. Damit wäre die Schriftform zwingend.

Bitte beachten!
Wenn die Zustimmung zur Ortsabwesenheit mit der Auflage verbunden wird, sich am Folgetag nach der Ortsabwesenheit persönlich beim JC zu melden, liegt mit dieser Meldeaufforderung ein mündlicher Verwaltungsakt vor, der lt. § 33 Abs. 2 S. 2 SGB X schriftlich zu bestätigen ist, wenn daran ein "berechtigtes Interesse" besteht und der Betroffene dies zeitnah verlangt.
Aufgrund der Rechtsfolgen einer Nichtmeldung oder gar Unterstellung einer weiteren und dann ungenehmigten Ortsabwesenheit sollte hier immer ein "berechtigtes Interesse" vorliegen. Man sollte also für die Meldeaufforderung sofort eine schr. Bestätigung fordern, in welcher als Grund zwingend die Ortsabwesenheit genannt werden muss, womit man dann auch die Zustimmung zur Ortsabwesenheit nachweisen kann.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Hansejunge

Gut, also wenn nichts schriftlich erfolgt vonseiten des JC, wie von mir schriftlich - nachweislich - angefordert, dann ist alles Schall und Rauch.

Zu meiner eigenen Sicherheit sollte ich aber dennoch am Tag nach der beantragten Ortsabwesenheit beim JC vorstellig werden, auch wenn ich nichts schriftliches habe, ob die beantragte Ortsabwesenheit überhaupt stattgefunden hat.


Hansejunge

Für den Fall, dass wirklich keine schriftliche Bestätigung kommt, kam mir noch die Idee, einfach die JC-Hotline anzurufen und zu fragen, ob eine Ortsabwesenheit eingetragen ist.

Falls keine eingetragen ist, ist alles klar.

Falls ja, dann könnte ich mich ja auf das Gespräch berufen mit der Hotline? Würde das zählen, falls der SB im Januar auf einmal meint, es habe gar keine bestätigte und stattgegebene Ortsabwesenheit gegeben (Und ich hätte vielleicht einen Termin versäumt, kann ja passieren.).

jens123

Ich kenne es auch so, dass die Zustimmung mündlich erteilt wird. Das ist sicher nichts Besonderes und wenn normale Menschen hinterm Schreibtisch sitzen, für bare Münze zu nehmen.

Dort nochmal anzurufen, um die Nerven zu beruhigen, ist eine Möglichkeit. Man könnte natürlich auch einfach eine E-Mail an das JC schreiben: Bitte um Auskunft, ob diese bzw. welche Zeiten vermerkt wurden. So hätte man die Antwort sogar schriftlich.

Die ausdrückliche Aufforderung zur Rückmeldung am Tag X sollte man erst nehmen. Wenn eine konkrete Aufforderung nicht erfolgt, ist sie auch nicht notwendig bzw. überflüssig.


Xellos

Ich kenns so, dass entweder ein okay kommt oder nichts und beides = okay. Letzters weils nichts kostet. Ein Ja per Brief kostet.

Nur ein nachweisbares Nein = Nein.


Hansejunge

UPDATE:

Ich habe die Hotline jetzt angerufen, meine Ortsabwesenheiten stehen jetzt drin. Ebenso wird noch einmal nachgehakt, dass ich eine schriftl. Bestätigung möchte.

Mir fiel aber erst jetzt etwas auf: Man muss sich ja am Tag nach der Ortsabwesenheit persönlich zurückmelden im JC.
Ich sehe gerade, dass das bei mir der Mittwoch wäre. Aber da ist das JC geschlossen, die Hotline ist auch nicht geschaltet.

Dann also am Donnerstag? Oder über die Zentrale in Nürnberg?

PS.: Ich wusste nicht, dass das alles so kompliziert wird mit der OA, es ist meine erste.....

Sheherazade

Zitat von: Hansejunge am 14. Dezember 2023, 10:43:56Mir fiel aber erst jetzt etwas auf: Man muss sich ja am Tag nach der Ortsabwesenheit persönlich zurückmelden im JC.

Liest du auch, was man dir schreibt? Persönliche Rückmeldung nur, wenn es auch gefordert wird und zwar schriftlich. Das kann zwar jetzt noch kommen, weil du ja unbedingt eine schriftliche Bestätigung für die Genehmigung willst, aber Stand jetzt musst du dich nicht persönlich zurückmelden. Das die Genehmigung eingetragen wurde, weißt du ja jetzt durch die Hotline.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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Hansejunge

Zitat von: Sheherazade am 14. Dezember 2023, 11:02:25Liest du auch, was man dir schreibt?


Ottokar schrieb im Beitrag 11 ganz unten:

"Dabei handelt es sich um einen mündlichen Verwaltungsakt, hier in Form einer Meldeaufforderung, d.h. ja, du musst dich wie gefordert melden.
Du kannst auch verlangen, dass dir diese Meldeaufforderung zusätzlich schriftlich zugesendet wird, das ändert aber nichts daran, dass dir gegenüber dieser mdl. VA rechtswirksam bekanntgegeben wurde."

Mündlich hatte ich schon die Zusage mit der Aufforderung, mich zurückmelden zu müssen. Schrifltich habe ich noch nichts, was ich aber möchte.

Jetzt sehe ich, dass das JC geschlossen ist, da ein Mittwoch.

Rotti

Zitat von: Hansejunge am 14. Dezember 2023, 11:12:36Jetzt sehe ich, dass das JC geschlossen ist, da ein Mittwoch.
Die werden ja auch mal in deinen JC etwas Ruhe sich gönnen wollen entweder man ruft in der Information des JC noch mal an oder schreibt sie nochmal an Zeit bis zum Jahreswechsel hat man noch.
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

Sheherazade

Zitat von: Hansejunge am 14. Dezember 2023, 11:12:36Ottokar schrieb im Beitrag 11 ganz unten:

Habe ich wohl überlesen. Wenn dein Jobcenter an dem Folgetag deiner Rückkehr geschlossen hat, gehst du am nächstmöglichen Tag hin. Wäre ja bei Rückkehr an einem Samstag oder vor einem Feiertag auch nichts anderes.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Hansejunge

UPDATE:

Heute kam endlich der Brief mi der schriftlichen Bestätigung der Ortsabwesenheit.

Ebenso steht drin, dass ich mich am übernachsten Tag darauf vor Ort persönlich melden soll.
Man hat also "automatisch" den übernächsten Tag eingetragen, da der nächste Tag ja ein Mittwoch war, an dem hat das JC geschlossen.

Also alles gut, alles schwarz auf weiß, so wie ich es haben wollte.

Danke an alle hier.

PS.: Als persönlichen Bonus habe ich jetzt auch schwarz auf weiß, dass mein Fax angekommen war, darauf bezieht man sich nämlich. Vorher hieß es mündlich, dass es mit Faxen eher schwierig ist.

Rotti

Zitat von: Hansejunge am 20. Dezember 2023, 13:27:20Also alles gut, alles schwarz auf weiß, so wie ich es haben wollte
Vorbildlich, aber ich hatte mich bis Heilige 3 Könige nie Ortsabwesend gemeldet.  :schaem:
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Hansejunge

Zitat von: Rotti am 20. Dezember 2023, 13:44:55Vorbildlich, aber ich hatte mich bis Heilige 3 Könige nie Ortsabwesend gemeldet.  :schaem:

Ja, manchmal geht das, aber ich hatte echt den Eindruck, dass mir der SB über die Feiertage extra einen Termin reinknallt, ohne, dass ich da bin. Das wollte ich einfach verhindern. Und da ich ja eh noch meine 3 Wochen nicht verbraucht hatte, hat es mich ja "nichts" gekostet, außer viel Ärger, hätte ich einen Termin am 22.12. bekommen oder am 27.12. oder so. Meinem SB traue ich alles zu. Ich bekam ja auch erst mit Nachdruck diese schriftliche Bestätigung.