Ortsabwesenheit zum Jahreswechsel - was zählt wie?

Begonnen von Hansejunge, 14. November 2023, 20:10:29

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Hansejunge

Hallo zusammen,

ich habe für dieses Jahr noch meine vollen 21 Tage Ortsabwesenheit "im Gepäck", also noch nicht gebraucht.

Diese würde ich jetzt gerne zum Jahreswechsel nehmen, also die letzten 2 Dezemberwochen und die erste Januarwoche.

Fragen dazu:

1.

Kann man die Tage in das neue Jahr übertragen? Oder kann ich jetzt nur 2 Dezemberwochen beantragen und Januar dann erst die erste Woche 2024?

2.

Wie verhält es sich mit den Feiertagen selbst? Zählen die auch als "Urlaubstage", wo ich Ortsabwesenheit mit "verbrauchen" muss oder sind die davon ausgenommen, da eh frei?

3.

Wie stehen überhaupt die Chancen, glatte 3 Wochen am Stück genehmigt zu bekommen?

(Ich werde alle 4 Wochen eingeladen.)


4.

Sollten dann dennoch Einladungen oder Vermittlungsvorschläge oder sonstige Aufforderungen kommen, kann ich die alle ignorieren?


Danke


Birgit63

Ortsabwesenheit ist kein Urlaub und deshalb auch nicht in das neue Jahr übertragbar. Entweder du nimmst alle 3 Wochen im Dezember oder aber die erste Woche im Januar ist OA für das Jahr 2024.

september23

Ergänzend zur ersten Antwort:

Zitat von: Hansejunge am 14. November 2023, 20:10:29Sollten dann dennoch Einladungen oder Vermittlungsvorschläge oder sonstige Aufforderungen kommen, kann ich die alle ignorieren?
kommt drauf an. Du musst nicht sofort reagieren, das bedeutet Ortsabwesenheit ja, egal, ob man nun weg ist oder nicht. Aber wenn die Post keine sofortige Reaktion erfordert, sondern etwas enthält, was für die Zeit nach Deiner OA gilt, solltest Du es nicht ignorieren.

Kopfbahnhof

Zitat von: Hansejunge am 14. November 2023, 20:10:29Wie verhält es sich mit den Feiertagen selbst? Zählen die auch als "Urlaubstage"
Leider ja bei den 21 Tagen spielt es keine Rolle, wie viele Feier- oder Sonntage dabei sind.

Hansejunge

Ich hatte heute mein JC-Gespräch, welches katastrophal verlief, aber das ist ein anderes Thema.

Ich übergab meinen Antrag auf Ortsabwesenheit, welchen der SB mir auch zusagte, dennoch schicke ich das lieber noch einmal nachweislich per Fax raus.

Meine Frage: Der SB meinte, ich müsste mich am 1. Tag nach der erfolgten, genehmigten OA persönlich beim Jobcenter am Empfang melden. Ist dem so? Oder recht auch per Telefon/Fax?

Besitzwehr

Wer macht heutzutage noch einen Antrag auf Ortsabwesenheit, ich fahre 2 Wochen einfach weg wann ich lustig bin.

Hansejunge

Zitat von: Besitzwehr am 21. November 2023, 13:33:28Wer macht heutzutage noch einen Antrag auf Ortsabwesenheit, ich fahre 2 Wochen einfach weg wann ich lustig bin.

Wirst Du denn auch alle 4 Wochen eingeladen ins JC?


Also noch einmal: Rückmeldung nach genehmigter Ortsabwesenheit per Telefon/Fax ausreichend? Darf die Nummer dabei unterdrückt sein?

Sheherazade

Zitat von: Hansejunge am 21. November 2023, 13:38:07Also noch einmal: Rückmeldung nach genehmigter Ortsabwesenheit per Telefon/Fax ausreichend? Darf die Nummer dabei unterdrückt sein?

Wenn eine persönliche Rückmeldung gefordert wird, reicht telefonisch (erst recht nicht mit unterdrückter Nummer, der Anruf könnte ja von überall herkommen) oder Fax nicht aus.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

180

Nur wenn das JC schriftlich dazu auffordert gibt es eine Pflicht zur Rückmeldung.
Wobei du dann bei der Rückmeldung gegen Empfangsbestätigung am Besten einen "Antrag auf Benennung der exakten Rechtsgrundlage für die persönliche Rückmeldung" einreichst. Im SGB steht nämlich keine Pflicht dazu.....

Kopfbahnhof

Zitat von: Hansejunge am 21. November 2023, 12:50:30ich müsste mich am 1. Tag nach der erfolgten, genehmigten OA persönlich beim Jobcenter am Empfang melden. Ist dem so?
Nein dem ist nicht so, auch nicht per Telefon oder Mail.
(was eh keinen Sinn macht kann man ja aus der ganzen Welt versenden)

Wenn dann soll er dir eine Einladung zusenden, als Begründung dafür reicht nicht allein Grund diese Rückmeldung.
Dann gibt es auch Fahrgeld zurück, sonst nicht.


Schnuffel01

Zitat von: lappa am 21. November 2023, 14:43:16Wobei du dann bei der Rückmeldung gegen Empfangsbestätigung am Besten einen "Antrag auf Benennung der exakten Rechtsgrundlage für die persönliche Rückmeldung" einreichst. Im SGB steht nämlich keine Pflicht dazu.....

....verbunden mit dem Antrag zur Erstattung der Reisekosten. :yes:


So war bei mir die Forderung nach persönlicher Meldung vom Tisch.  :lachen:
"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."   Jean-Claude Juncker

Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit.   Marie von Ebner-Eschenbach

Ottokar

Zitat von: Hansejunge am 14. November 2023, 20:10:29Kann man die Tage in das neue Jahr übertragen?
nein, es gilt das Kalenderjahr

Zitat von: Hansejunge am 14. November 2023, 20:10:29Wie verhält es sich mit den Feiertagen selbst?
Die Verordnung stellt zur Gesamtdauer auf Wochen ab. Werden einzelne Tage beantragt, zählen 7 Tage als Woche.
Sofern der Zeitraum der Ortsabwesenheit Samstage, Sonntage oder Feiertage umfasst (Bsp. 18. - 31.12.2023), zählen diese mit.
Allerdings ist lt. Verordnung eine Zustimmung zur Ortsabwesenheit für Samstage, Sonntage oder Feiertage nicht erforderlich. Wer clever ist, beantragt also die Ortsabwesenheit ohne diese Tage (Bsp 18. - 22.12.2023, 27. - 29.12.2023, 02. - 05.01.2024).

Zitat von: Hansejunge am 14. November 2023, 20:10:29Sollten dann dennoch Einladungen oder Vermittlungsvorschläge oder sonstige Aufforderungen kommen, kann ich die alle ignorieren?
Einladungen musst du unter Hinweis auf die genehmigte OA absagen und Vermittlungsvorschläge nach der OA beantworten.

Zitat von: Hansejunge am 21. November 2023, 12:50:30Der SB meinte, ich müsste mich am 1. Tag nach der erfolgten, genehmigten OA persönlich beim Jobcenter am Empfang melden.
Dabei handelt es sich um einen mündlichen Verwaltungsakt, hier in Form einer Meldeaufforderung, d.h. ja, du musst dich wie gefordert melden.
Du kannst auch verlangen, dass dir diese Meldeaufforderung zusätzlich schriftlich zugesendet wird, das ändert aber nichts daran, dass dir gegenüber dieser mdl. VA rechtswirksam bekanntgegeben wurde.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Hansejunge


ollieh

Ich habe mich all die Jahre nie abgemeldet. Musste mich 1-mal im Jahr melden. Das war immer im selben Monat.
Von dem ganzen Schwachsinn, den so mancher hier mitmachen musste, wurde ich verschont. Keine Ahnung, weshalb das so war.

Hansejunge

UPDATE:

Ich hatte ja meinen Termin. Dort habe ich dann auch den Antrag auf Ortsabwesenheit für 2023 eingereicht, die letzen beiden Wochen.

Der SB meinte:"Ja, geht in Ordnung."

Jetzt habe ich noch dazu schriftlich, nachweislich per Fax, einen Antrag auf Ortsabwesenheit für die ersten beiden Tage 2024 eingereicht und dazu der Vollständigkeit halber 2023 noch einmal schriftlich nachweislich dazu mit der Bitte um schriftliche Bestätigung.

Mein SB hat also für 2023 meinen Antrag und ich habe mündlich die Bestätigung, ebenso hat er dies noch einmal per Fax, wo ich ihn auffordere, mir das schriftlich zu bestätigen.

Lange Rede, kurzer Sinn: Die mündliche Zusage habe ich ja, aber mündlich hat ja keinen großen Wert. Wenn er jetzt auf meine schriftliche Bitte um schriftliche Bestätigung nicht reagiert, was dann? Kann ich in den Urlaub gehen? Dieses Mündliche "Ja, geht in Ordnung." kann ja keiner bezeugen.