2 Befristung

Begonnen von Eva_w, 15. November 2023, 18:42:22

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Eva_w

Hallo,

ich bin seit einem halben Jahr in Arbeit. Sozusagen ein Probearbeitsvertrag von einem halben Jahr. Nun wäre dieser Vertrag ausgelaufen. Durch meine Krankheitstage wollte man mich nicht übernehmen. Ich war sehr froh darüber, dass mich die Firma nicht übernimmt, da ich auf Dauer das nicht aushalte. Nun habe ich kurzfristig doch noch einen Folgevertrag für ein halbes Jahr bekommen und bin verzweifelt. Habe noch nicht unterschrieben. Mein Plan war zu einem Facharzt zu gehen und dann wieder gesund in einem neuen Job zu starten. Wenn ich den Folgevertrag nicht annehme, dann bekomme ich doch eine Sperre beim Jobcenter? Oder gibt's andere Möglichkeiten? Ich habe in diesem Job eine permanente Überreizung, dass ich mich von Woche zu Woche hangel.

Hary

Zitat von: Eva_w am 15. November 2023, 18:42:22Wenn ich den Folgevertrag nicht annehme, dann bekomme ich doch eine Sperre beim Jobcenter? Oder gibt's andere Möglichkeiten?
Du kannst von einer Sperre ausgehen. Im Grunde gibt es zwei Möglichkeiten. Du hast einen wichtigen Grund den Vertrag nicht anzunehmen, oder er kommt nicht zustande ohne schuldhaftes Verhalten.

Die zweite Option wäre die bessere. Wenn du tatsächlich gesundheitliche Probleme hast für gegen die Tätigkeit sprechen, dann wäre es wohl unwahrscheinlich dass der Vertrag zustande kommt, wenn dein Arzt dich nun erneut längere Zeit krank schreibt.

Reiner1970

"Du hast einen wichtigen Grund den Vertrag nicht anzunehmen"

Der ergibt sich eigentlich aus § 311 Abs. 1 BGB. Eigentlich

Hary

Zitat von: Reiner1970 am 15. November 2023, 20:38:09Der ergibt sich eigentlich aus § 311 Abs. 1 BGB. Eigentlich
Es ist aber sehr wahrscheinlich, dass ein SB den Sachverhalt anders sieht und es zusätzlichen Ärger bedeutet. Eine Sperre ist eben ein Tastendruck und im Zweifel hat es für den, der die Taste drückt praktisch keine Konsequenzen.

Ich kenne die Problematik leider sehr gut aus eigener Erfahrung als ich noch in der Vermittlung war. Egal ob Arzt, Gutachter oder Gericht, für den SB hat es sich anders dargestellt und nur dank Urteile hatte er keine Wahl. Den Ärger hatte nur ich dadurch.

Eva_w

Zitat von: Hary am 15. November 2023, 19:56:31
Zitat von: Eva_w am 15. November 2023, 18:42:22Wenn ich den Folgevertrag nicht annehme, dann bekomme ich doch eine Sperre beim Jobcenter? Oder gibt's andere Möglichkeiten?
Du kannst von einer Sperre ausgehen. Im Grunde gibt es zwei Möglichkeiten. Du hast einen wichtigen Grund den Vertrag nicht anzunehmen, oder er kommt nicht zustande ohne schuldhaftes Verhalten.

Die zweite Option wäre die bessere. Wenn du tatsächlich gesundheitliche Probleme hast für gegen die Tätigkeit sprechen, dann wäre es wohl unwahrscheinlich dass der Vertrag zustande kommt, wenn dein Arzt dich nun erneut längere Zeit krank schreibt.


Die zweite Option wäre tatsächlich besser. In so einer Situation war ich noch nicht, da ich immer selten krank in Jobs war. Aber mit diesem Job bin ich nicht belastbar. Danke für die Rückmeldung.

Ottokar

Der Arbeitsvertrag der jetzt ausläuft war also auf 6 Monate befristet und beinhaltete 6 Monate Probezeit?
Ist der angebotene neue Arbeitsvertrag abermals befristet und beinhaltet wieder eine Probezeit? Dann ist er rechts- und sittenwidrig, da damit die gesetzliche Höchstfrist der Probezeit unzulässig verlängert wird.
Die Ablehnung eines rechts- und/oder sittenwidrigen Arbeitsvertrages darf nicht sanktioniert werden.
Dazu muss man natürlich im Zweifelsfall beweisen können, dass der Arbeitsvertrag rechts- und/oder sittenwidrig war, d.h. man sollte unbedingt eine Kopie davon behalten.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Eva_w

Zitat von: Ottokar am 16. November 2023, 10:38:49Der Arbeitsvertrag der jetzt ausläuft war also auf 6 Monate befristet und beinhaltete 6 Monate Probezeit?
Ist der angebotene neue Arbeitsvertrag abermals befristet und beinhaltet wieder eine Probezeit? Dann ist er rechts- und sittenwidrig, da damit die gesetzliche Höchstfrist der Probezeit unzulässig verlängert wird.
Die Ablehnung eines rechts- und/oder sittenwidrigen Arbeitsvertrages darf nicht sanktioniert werden.
Dazu muss man natürlich im Zweifelsfall beweisen können, dass der Arbeitsvertrag rechts- und/oder sittenwidrig war, d.h. man sollte unbedingt eine Kopie davon behalten.


Ich habe gestern noch mal nach dem Vertrag geschaut. Der zweite ist eine Verlängerung. Da steht keine Probezeit. Eine Befristung für weitere 6 Monate. Ich habe den jetzt unterzeichnet. Der ist schon rechtssicher. Die sind Profis.  Da ich sowieso nicht lange durchhalte, lande ich wieder beim Arzt.

Danke auch für Deine Rückmeldung.

Hary

Zitat von: Ottokar am 16. November 2023, 10:38:49Die Ablehnung eines rechts- und/oder sittenwidrigen Arbeitsvertrages darf nicht sanktioniert werden.
Wobei das unterzeichnen eines solchen Vertrages durchaus auch sinnvoll sein kann, sofern man aus welchen Gründen auch immer in einem solchen Unternehmen bleiben möchte. Sollte der Vertrag tatsächlich sittenwidrig sein, dann treten ja automatisch die gesetzlichen Reglungen in Kraft. Diese können schon einige Vorteile bringen und Ansprüche durchsetzbar machen die dem Arbeitgeber überhaupt nicht gefallen werden.

Sheherazade

Zitat von: Eva_w am 16. November 2023, 13:50:23Ich habe gestern noch mal nach dem Vertrag geschaut. Der zweite ist eine Verlängerung. Da steht keine Probezeit. Eine Befristung für weitere 6 Monate. Ich habe den jetzt unterzeichnet. Der ist schon rechtssicher. Die sind Profis.  Da ich sowieso nicht lange durchhalte, lande ich wieder beim Arzt.

Liest sich nach DHL, die verlängern jetzt vor dem Weihnachtsgeschäft alle befristeten Verträge unabhängig von den Krankentagen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

Eva_w

Zitat von: Eva_w am 15. November 2023, 18:42:22Oder gibt's andere Möglichkeiten?
Die mit deinem Arzt wurde ja angesprochen.
Allerdings würde ich es nicht auf AU und Kündigung anlegen wobei das ja geht. Ich würde mir vom Arzt attestieren lassen dass dich dieser Job krank macht
bzw. dazu führt
bzw. es im Sinne deines gesundheitlichen  Zustandes davon abzuraten ist diesen Job weiter zu machen.

das dann in Absprache deines SB und damit hat sich die Sanktionsmöglichkeit deines JC erledigt da ja auch dein SB damit einverstanden sein wird.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

september23

Zitat von: Eva_w am 16. November 2023, 13:50:23Ich habe gestern noch mal nach dem Vertrag geschaut. Der zweite ist eine Verlängerung. Da steht keine Probezeit. Eine Befristung für weitere 6 Monate. Ich habe den jetzt unterzeichnet. Der ist schon rechtssicher. Die sind Profis.  Da ich sowieso nicht lange durchhalte, lande ich wieder beim Arzt.

Danke auch für Deine Rückmeldung.
Wenn Du länger AU bist, hast Du 6 Wochen Dein Gehalt und danach Krankengeld. Unter Umständen "lohnt" sich das, da Du vermutlich kein ALG-I bekommen wirst, oder?

Du kannst im Krankenstand dennoch nach einem neuen Job schauen.

Eva_w

Zitat von: Fettnäpfchen am 17. November 2023, 18:39:31Eva_w

Zitat von: Eva_w am 15. November 2023, 18:42:22Oder gibt's andere Möglichkeiten?
Die mit deinem Arzt wurde ja angesprochen.
Allerdings würde ich es nicht auf AU und Kündigung anlegen wobei das ja geht. Ich würde mir vom Arzt attestieren lassen dass dich dieser Job krank macht
bzw. dazu führt
bzw. es im Sinne deines gesundheitlichen  Zustandes davon abzuraten ist diesen Job weiter zu machen.

das dann in Absprache deines SB und damit hat sich die Sanktionsmöglichkeit deines JC erledigt da ja auch dein SB damit einverstanden sein wird.

MfG FN

Das ist auch eine gute Idee, sich das vom Arzt attestieren zu lassen. Arzt kennt die Problematik. Wäre natürlich günstiger wie eine Kündigung. Es ist verrückt, das Betriebsklima ist dort gut. Überwiegend tolle Kollegen. War einfach verzweifelt, da ich so froh war, dass es bald endet. Habe bald Urlaub und  bespreche das mit Arzt.

Eva_w

Zitat von: september23 am 17. November 2023, 19:48:07
Zitat von: Eva_w am 16. November 2023, 13:50:23Ich habe gestern noch mal nach dem Vertrag geschaut. Der zweite ist eine Verlängerung. Da steht keine Probezeit. Eine Befristung für weitere 6 Monate. Ich habe den jetzt unterzeichnet. Der ist schon rechtssicher. Die sind Profis.  Da ich sowieso nicht lange durchhalte, lande ich wieder beim Arzt.

Danke auch für Deine Rückmeldung.
Wenn Du länger AU bist, hast Du 6 Wochen Dein Gehalt und danach Krankengeld. Unter Umständen "lohnt" sich das, da Du vermutlich kein ALG-I bekommen wirst, oder?

Du kannst im Krankenstand dennoch nach einem neuen Job schauen.

Ja bekomme dann kein ALG-I. Dann direkt Bürgergeld. Im Krankenstand wenn ich dann stabiler bin, schaue ich nach Jobs.
 
Vielen lieben Dank für Deine/Eure Rückmeldungen.