Wohnen im Eigenheim - muß das Jobcenter Kosten für Wasser und Abwasser bezahlen?

Begonnen von Yessamin82, 19. November 2023, 20:23:59

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Ottokar

So schnell sind die nicht.
Widerspruch 3 Monate, Überprüfungsantrag 6 Monate.
Was die Übernahme der laufenden Kosten für Wasser und Abwasser betrifft, sollten die das bis Ende Dezember hinbekommen.
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Yessamin82


Yessamin82

Hallo,

ich berichte euch mal wieder über den Überprüfungsantrag in Sachen Wasser / Abwasser. Der Überprüfungsantrag blieb bis jetzt unbeantwortet. Es kam aber die Tage ein Bescheid, bei dem ich überhaupt nicht durchblicke. Ihr habt ja gesagt das JC müsse die Kosten für Wasser rückwirkend für 2022 bis aktuell zahlen. Im Quartal wurden von 2022 bis jetzt immer ca. 100 Euro abgebucht. Davon die Hälfte (da zwei Personen im Haus) 50 Euro.

Das wären dann 200 Euro für 2022, 200 Euro für 2023 und dann von Januar - April 2024 nochmal 50 Euro. Ich komme auf eine Summe von ca. 450 Euro. Korrekt?

Nun steht in dem Bescheid folgendes:

zunächst sind die vorher ergangenen Bescheide von April 2023 bis Januar 2024 aufgelistet - 8 an der Zahl. Dann folgt der Gesamtbetrag bewilligt für März 2024:

Hier die Begründung:

"Es sind folgende Änderungen eingetreten:

- Im Rahmen der Gewährleistung von Leistungen zur Grundsicherung  für Arbeitsuchende nach § 22 SGB  II sind die angemessenen Unterkunftskosten zu berücksichtigen. Ihre Nebenkosten wurden entsprechend der von Ihnen vorgelegten Naachweise berücksichtigt. Abschlag Wasser / Kanal, Reparatur Heizungsanlage. Die Berücksichtigung erfolgt in den Monaten der jeweiligen Fälligkeit. Sollten Ihnen weitere Nebenkosten entstehen, z. B. Versicherungen, Schornsteinfeger etc. legen Sie bitte die Rechnungen unmittelbar nach Erhalt bei mir vor. Erst danach kann über die Bewilligung weitere Kosten der Unterkunft entschieden werden.

Zu Ihrer Hausgemeinschaft zählt eine weitere Person, die für Ihren Anteil der Unterkuft selbst aufkommen muss. Daher errechnet sich eine Nachzahlung in Höhe von 270,25 Euro, die Ihnen in den nächsten Tagen überwiesen wird."

Dann folgt die Grundlage der Abänderung mit den entsprechenden Paragraphen.

Was ich jetzt nicht verstehe - der hier erwähnte Betrag wurde auf mein Konto überwiesen. Wenn ich jetzt aber auf dem nächsten Blatt bei "Berechnung der Leistungen für März 2024" nachschaue, dann stehen dort bei Nebenkosten 375 Euro. Ich habe aber nur die 270 Euro überwiesen bekommen. Wie darf ich das jetzt verstehen? Erfolgt da dann noch eine Überweisung? Anbei ist dann nur noch die Rechtsbehelfsbelehrung, die ihr vermutlich eh alle kennt.

Ansonsten steht da gar nichts weiter dabei. Ich weiß nicht, wie sich die Summe zusammen setzt und warum von den Nebenkosten nur 270 Euro und nicht die 377 Euro gezahlt wurden. Andere Nebenkosten sind im März nicht angefallen. Ich habe nur die 563 Euro für März überwiesen bekommen.

Meine Fragen an euch:

1. Warum kam keine Antwort auf den Übeprüfungsantrag, aber dieser Bescheid mit falscher Summe?
2. Wo ist der fehlende Betrag der um die 100 Euro beträgt?
3. Soll ich hier Widerspruch einlegen oder kommt da vielleicht nochmal ein Bescheid?
4. Muß für die Rechnung der Heizungsarbeiten nicht ein separater Bescheid erfolgen? Hier wurden beide anscheinend zusammen gewürfelt

Wäre schön, wenn ihr mir weiter helfen könntet. Danke!

Ottokar

Anhand der Angaben müsstest du zwei Zahlungen erhalten, einmal die Nachzahlung für Wasser+Abwasser und einmal die Kosten für die Heizungsarbeiten.
Wenn du den Bescheid mal anonymisiert hier einstellst, kann man möglicherweise Genaueres dazu sagen.
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Yessamin82

Hallo Ottokar,

würde ich machen, aber ich habe momentan keinen Scanner bwz. funktioniert der Scanner meines Druckers nicht. Es steht eigentlich nicht viel mehr drin als ich oben eingetippt habe. Du hast aber eben recht - ich müsste einen separaten Bescheid für die Heizungsrechnung bekommen. Wenn Du Dir aber diesen Absatz nochmal anschaust, dann hat die SB hier - ich weiß nicht ob absichtlich um mich zu verwirren - Abwasser von 2023 berechnet (dennoch falsche Summe) und hat die Heizungsrechnung da einfach mit eingefügt. Aber die Heizungsrechnung läge alleine schon über 220 Euro. Und warum wird nur 2023 und 2024 berechnet (und obendrein falsch) und 2022 nicht, wenn ich doch den Überprüfungsantrag im November 2023 eingereicht habe? Du hattest damals geschrieben, das das JC zwei Jahre nachzahlen muß.

Darf die SB hier einfach für Abwasser und Heizungsrechnung einen Bescheid erstellen ohne korrekte Auflistung wofür der Betrag von 270 Euro eigentlich ist? Soll ich Widerspruch einlegen? Und warum steht auf Seite 2 die Gesamtsumme von über 900 Euro? Ich schau mal ob ich das mit dem Handy fotografieren kann.

Gruß!

Ottokar

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Yessamin82

Auf Seite 2 steht quasi der auszuzahlende Betrag von 274 Euro. Den Betrag hab ich erhalten. Auf Seite 3 steht aber bei der Gesamtsumme für März 377 Euro. Ich habe also die 563 Euro Regelsatz bekommen und die erwähnten 274 Euro. Aber was ist bitte mit der Differenz von 113 Euro? Ich hatte keine weiteren Unkosten und das Geld auch nicht bekommen. Wie kann ich Handy Fotos hier einfügen? Ich habe ja keine URL.

Yessamin82


Sheherazade

Direkt unter dem Antwortfeld steht "Ziehen Sie Ihre Dateien hierhin, oder benutzen Sie den Button, um Dateien hinzuzufügen".
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Ohne den Bescheid zu kennen, kann ich die Fragen nicht beantworten.
Schreibst du vom PC aus oder vom Handy?
Wenn PC, dann musst du die Bilder erst mal vom Handy auf den PC übertragen (z.B. mit QuickShare über BT) und dann von dort einfügen, indem du "Ziehen Sie Ihre Dateien hierhin, oder benutzen Sie den Button, um Dateien hinzuzufügen." anklickst.
Wenn du vom Handy aus schreibst, klickst du einfach auf den o.g. Text und kannst dann das auf dem Handy gespeicherte Bild auswählen.
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Yessamin82

Danke Sheherazade und Ottokar! Man hat mir am Telefon erklärt, das sich die ausgezahlte Summe von 270 Euro auf zwei Dinge bezieht:

1. Rechnung Heizungsfirma Reparatur 220 Euro
2. Nachzahlung Abwasser vom 01.01.2023 - 31.12.2023

Es wurden also für das Jahr 2023 lediglich 50 Euro (!) für Wasser zurückgezahlt. Im Quartal sind aber jeweils 50 Euro für Wasser gezahlt worden. Wenn ich also die 50 Euro x4 pro Quartal nehme dann komme ich auf eine Summe von 200 Euro und nicht 50 Euro. Hier wäre eine Nachzahlung von 150 Euro fällig - oder sehe ich das falsch?

Man sagte mir weiterhin, das die Rückzahlung für das Jahr 2022 von anderer Stelle bearbeitet wird, da der Überprüfungsantrag eingereicht wurde. Dieser Antrag wurde aber zusammen für die Jahre 2022 - aktuell 2024 eingereicht. Wieso zahlt die SB jetzt den falschen Betrag für 2023 zurück, während der Betrag von 2022 noch fehlt und von anderer Stelle kommt? Das ist für mich nicht nachvollziehbar.

Widerspruch einlegen oder?

Im Beitrag #33 habe ich eigentlich alles reingeschrieben, was im Bescheid steht. Mehr steht da nicht.


Ottokar

Für den aktuellen Leistungszeitraum stellen diese Kosten eine Änderung dar, d.h. der aktuelle Bewilligungsbescheid wird geändert.
Für bereits beendete zurückliegende Leistungszeiträume wird das Ganze als Überprüfungsantrag behandelt.
Das sind zwei separate Verwaltungsvorgänge.

Beträgt die Rechnung für die Heizungsreparatur bzw. dein Anteil daran 220 Euro?
Du schreibst "Bescheide von April 2023 bis Januar 2024", aber welcher Leistungszeitraum wird da konkret geregelt? Denn daraus ergibt sich die Höhe der Nachzahlung für Wasser/Abwasser des aktuellen Leistungszeitraumes.
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Yessamin82

Mein Teil an der Heizungsrechnung beträgt wie Du richtig geschrieben hast Ottokar 220 Euro. Diese sind laut SB in den 270 Euro enthalten. Und die Differenz soll die Nachzahlung für Wasser / Abwasser für das ganze Jahr sein. Also lächerliche 50 Euro obwohl ich 200 Euro bezahlen musste.

Der Überprüfungsantrag zu dem Du mir damals geraten hast betrifft die Jahre 2022 und 2023. Wie kommt nun also die SB der Geldkasse dazu mir gerade mal 50 Euro für das Jahr 2023 zurück zu zahlen, wenn dieser Vorgang doch zum Überprüfungsantrag gehört? Dann hätte sie ja auch das Jahr 2022 zurück zahlen müssen. Und obendrein fehlen ja alleine schon für das Jahr 2023 200 Euro. Für das Jahr 2022 wären ja nochmal 200 Euro.

Für 2024 müssten bisher 50 Euro bezahlt werden. Das müsste zum einen in einem Änderungsbescheid stehen (was nicht geschehen ist) und die Zahlung ab dem 2. Quartal müsste dann im Bescheid für den neuen Bewilligungsbescheid vermerkt sein. Diesen habe ich jedoch noch nicht bekommen.

Was mich interessieren würde - wenn ein Kunde seinen Pflichten (auf welche Art und Weise) nicht nachkommt folgt darauf hin meist eine Sanktion. Diese SB hat mich (aus Willkür wie ich vermute?) 2020 nicht darauf hingewiesen, das das JC Wasser / Abwasser zahlen muß. Das heisst das JC hat auf Grund dieser Angestellten für zwei Jahre das Geld "eingespart", was schon eine Frechheit ist. Wieso hat das für diese Person keine Konsequenzen?

EDIT: ich versuche morgen mal ob ich die Scanfunktion vom Drucker wieder hinbekomme um den Bescheid hochladen zu können. Mit dem Handy bekomme ich den Text nicht ganz drauf

Ottokar

Beantworte doch zumindest mal die Frage:
Du schreibst "Bescheide von April 2023 bis Januar 2024", aber welcher Leistungszeitraum wird da konkret geregelt?
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