Sozialamt möchte wegen Verhinderungspflege Hausbesuch machen

Begonnen von Bimimaus5421, 23. November 2023, 20:15:52

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Bimimaus5421

Hallo , das Sozialamt möchte  eine Pflegefachkraft nach Hause schicken ob die Verhinderungspflege gegeben ist .
Man hat die Erstattung eingerichtet mit allen unterlagen  und angefragt den Sachstand darauf hin kommt sie möchten eine pflegekraft schicken um zu prüfen ob die Vorraussetzungen für eine Verhinderungspflege gegeben ist .
Nennt sich Beratungszentrum für ältere ,pflegebedürftige und körperbehinderte menschen .
Gibt es neuerdings keine Verhinderungspflege beim Sozialamt?

begees

Die Pflegebedarfsprüfung ist ein geeignetes Vorgehen bei der Anspruchsermittlung und evtl. auch in deinem Interesse, denn das Sozialamt kann mglw. höhere Leistungen erbringen als die Pflegekasse. Daher gebe ich die Empfehlung, die Pflegefachkraft einzulassen.

Bimimaus5421

Zitat von: begees am 23. November 2023, 22:31:56Die Pflegebedarfsprüfung ist ein geeignetes Vorgehen bei der Anspruchsermittlung und evtl. auch in deinem Interesse, denn das Sozialamt kann mglw. höhere Leistungen erbringen als die Pflegekasse. Daher gebe ich die Empfehlung, die Pflegefachkraft einzulassen.
Das mag sein .Es wurde aber nichts weiter beantragt sondern nur die Verhinderungspflege Erstattung eingereicht und zwar weniger als 1000 euro
Wie will man hier eine Erbrachte Verhinderungspflege prüfen stelle ich mir die Frage ,wenn die Verhinderungspflege bereits schon getätigt worden ist ? Ich als pflegende Person bin ja wieder da

PaulHilft

Du darfst dein Zuhause mit Kameras die sowohl Ton, als auch Sprache aufzeichnen versehen.
Das ist dein Recht in deiner Wohnung.

Teile dennen das gerne mit, dass die das vorher wissen. Wir haben viele Fälle, wo dann kein Mitarbeiter mehr rausfährt. =D

Es ist dein Recht! Öffentlich aufzuzeichnen. Öffentlich, transparent mit DSGVO Schild am Eingang und vorherriger Mitteilung. =D

Insgesamt, kann ich dir sagen, dass du mitwirken musst, aber es genügend andere Möglichkeiten gibt. Video. Fotos. Selber schriftlich Bestätigen, dass du alleine Wohnst. Oder auch ein Video von den Räumen machst. Klingelschild, etc. Mitwirken, bedeutet, mitwirken, So kannst du erstmal auf deren Reaktion abwarten.

Für die ist das nur eine einfache Möglichkeit, mal zu schauen und so deinen persönlichen Raum zu verletzen. Kenne deine Rechte.

Jimmy Neutron

Zitat von: PaulHilft am 27. November 2023, 14:19:48Teile dennen das gerne mit, dass die das vorher wissen. Wir haben viele Fälle, wo dann kein Mitarbeiter mehr rausfährt. =D
Ich glaube, es versteht sich von selbst, dass dieses Vorgehen der komplette Unfug ist.

Zitat von: Bimimaus5421 am 23. November 2023, 20:15:52Hallo, das Sozialamt möchte eine Pflegefachkraft nach Hause schicken ob die Verhinderungspflege gegeben ist .
Mach dir den § 14 (Beratung) SGB I zu eigen und stelle im Rahmen der Beratung nach § 14 Fragen zum Vorgehen. Fragen zur rechtlichen Grundlage; Fragen zum Datenschutz; Fragen zum genauen Ablauf; Fragen, ob dieses Vorgehen geeignet ist eine bereits erfolgte Verhinderungspflege zu überprüfen/hinterfragen usw.. Alles, was so durch den Kopf geht.
Die Fragen sollen umfassend beantwortet und von pauschalen Antworten soll abgesehen werden.

PaulHilft

Zitat von: Jimmy Neutron am 27. November 2023, 23:08:05
Zitat von: PaulHilft am 27. November 2023, 14:19:48Teile dennen das gerne mit, dass die das vorher wissen. Wir haben viele Fälle, wo dann kein Mitarbeiter mehr rausfährt. =D
Ich glaube, es versteht sich von selbst, dass dieses Vorgehen der komplette Unfug ist.
Ich kritisiere dich nicht. Auch deine Aussagen sind gut.

Ich kann dir bestätigen, das wir beim MDK sogar, es geschaft haben, dass keiner von den Gutachtern die Pflegebegutachtugn durchführen will. Und die Krankenkasse damit nicht genau weiß umzugehen, und die uns bereits seit mehreren Monaten jede Woche 80€ überweisen. Weil die ihrer gesetzlichen Frist nicht nachkommen können.

Und beim JobCenter haben wirklich einige mit dieser argumentation nachgegeben. Du darfst bei dir zuhasue filme. Und wer von dennen will sich schon bei der Arbeit filmen lassen. =D

Ich bitte dich nochmal höflich, zumindest das was du nicht verstehst, nicht gleich runter zu reden.

Jimmy Neutron

Zitat von: PaulHilft am 27. November 2023, 23:22:13Ich kann dir bestätigen, das wir beim MDK sogar, es geschaft haben, dass keiner von den Gutachtern die Pflegebegutachtugn durchführen will. Und die Krankenkasse damit nicht genau weiß umzugehen, und die uns bereits seit mehreren Monaten jede Woche 80€ überweisen. Weil die ihrer gesetzlichen Frist nicht nachkommen können.
Auch diese Aussage halte ich für groben Unfug.


Falls die Pflegekasse es versäumt, innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Eingang des Antrags einen schriftlichen Bescheid zu erteilen oder die verkürzten Begutachtungsfristen nicht einzuhalten, ist die Pflegekasse dazu verpflichtet, nach Ablauf der Frist für jede begonnene Woche der Fristüberschreitung umgehend 70 Euro an die Antragstellerin oder den Antragsteller zu zahlen. Diese Verpflichtung entfällt jedoch, wenn die Pflegekasse die Verzögerung nicht zu verantworten hat. Es liegt in der Verantwortung des Antragsstellers zum einen die Begutachtung zu ermöglichen. Das Verletzen der Persönlichkeitsrechte von Gutachtern des MdK ist von diesen sicherlich nicht hinzunehmen. Die Zahlung von 70 Euro ist im § 18c Abs. 5 SGB XI geregelt und widerlegt m.E. abschließend die Behauptung, dass jede Woche 80 Euro gezahlt werden sollen. Ansonsten wäre die Krankenkasse schon selten dämlich. Dieses Verhalten würde ich pers. in die Ecke der Reichsbürger und Konsorten einordnen.

Ganz abgesehen davon verzögert ein Antragssteller so aktiv sein eigenes Verfahren. Selbst bei Zahlung der 70 Euro wöchentlich komme ich bei vier Wochen auf 280 Euro. Ab Pflegegrad 2 erhält der Pflegebedürftig bereits 316 (2023) bzw. 332 (ab 2024).

In jedem Fall ist davon abzuraten eine Begutachtung zu umgehen, in dem man seine Wohnung mit Kameras ausstattet.

Letztendlich ist auch die Behauptung, dass einige im JC mit dieser Argumentation nachgegeben haben, fern ab der Realität. In den Fällen, in den ein Hausbesuch Teil der Mitwirkungspflicht ist, verletze ich mit ebendiesem Vorgehen die selbige. 




PaulHilft

Dann sind es halt 70€. Ich bin da nicht so genau. Ich hab ganz andere Stärken.
Anscheinend hältst du dich für so schlau, dass du dem Anderen dann gar nicht mehr zuhören willst. Bist du neidisch oder was?

Jeder Mitarbeiter, vor allem im öffentlichen Bereich hat bei der Ausführung kein privates Persönlichkeit recht. Nicht wenn er einfach bei der Arbeit von einer Kamera aufgenommen wird. Die Reichen haben sogar Überwachungskammeras. Briefkasten die den Postboten erfassen wen er etwas reinwirft. Und vieles mehr. Und wenn du den MDK oder das JobCenter betrittst wirst du ebenfalls VideoÜberwacht. Da wird auch alles aufgezeichnet.

Ich hab mir deine Beiträge durchgelesen. Du bist sehr destruktiv und wertes vieles ab. Wenn du so schlau bist, warum hilfst du nicht mehr. Oder willst du nur zeigen, was du weißt. In jedem Beitrag machst du andere nieder. Bleib doch bei dir. Wir alle haben die unterschiedlichsten Strategien erfolgreich zu sein. Deine sind auch gut.

Ich ignorier dich nun. Erinnerst mich eher an einen EnergieVampir. =)

september23

Zitat von: PaulHilft am 28. November 2023, 22:51:40Dann sind es halt 70€. Ich bin da nicht so genau. Ich hab ganz andere Stärken.
:yes: vor allem Kritikfähigkeit

Zitat von: PaulHilft am 28. November 2023, 22:51:40Jeder Mitarbeiter, vor allem im öffentlichen Bereich hat bei der Ausführung kein privates Persönlichkeit recht. Nicht wenn er einfach bei der Arbeit von einer Kamera aufgenommen wird.
Dies ist sachlich nun mal nicht korrekt. Der Mitarbeiter, der einen notwendigen Hausbesuch macht, weil jemand Gelder beantragt, gibt nicht sein Persönlichkeitsrecht an der Haustür ab.

Zitat von: PaulHilft am 28. November 2023, 22:51:40Die Reichen haben sogar Überwachungskammeras. 
Man muss nicht reich sein, um Überwachungskameras zu installieren. Und wenn der Reiche jemand zu sich einlädt und von dem was will, wird er auf dessen Forderung hin, die Kamera ausschalten müssen.

Zitat von: PaulHilft am 28. November 2023, 22:51:40Briefkasten die den Postboten erfassen wen er etwas reinwirft.
wenn die Kamera dabei das Gesicht des Postboten erfasst, ist das ebenfalls nicht erlaubt.

Zitat von: PaulHilft am 28. November 2023, 22:51:40Und vieles mehr. Und wenn du den MDK oder das JobCenter betrittst wirst du ebenfalls VideoÜberwacht. Da wird auch alles aufgezeichnet.
Das ist öffentlicher Raum und keine Privatwohnung


Bimimaus5421

Zitat von: Jimmy Neutron am 27. November 2023, 23:08:05
Zitat von: PaulHilft am 27. November 2023, 14:19:48Teile dennen das gerne mit, dass die das vorher wissen. Wir haben viele Fälle, wo dann kein Mitarbeiter mehr rausfährt. =D
Ich glaube, es versteht sich von selbst, dass dieses Vorgehen der komplette Unfug ist.

Zitat von: Bimimaus5421 am 23. November 2023, 20:15:52Hallo, das Sozialamt möchte eine Pflegefachkraft nach Hause schicken ob die Verhinderungspflege gegeben ist .
Mach dir den § 14 (Beratung) SGB I zu eigen und stelle im Rahmen der Beratung nach § 14 Fragen zum Vorgehen. Fragen zur rechtlichen Grundlage; Fragen zum Datenschutz; Fragen zum genauen Ablauf; Fragen, ob dieses Vorgehen geeignet ist eine bereits erfolgte Verhinderungspflege zu überprüfen/hinterfragen usw.. Alles, was so durch den Kopf geht.
Die Fragen sollen umfassend beantwortet und von pauschalen Antworten soll abgesehen werden.
Danke
Der Pflegefachkraft die die Verhinderungspflege beführworten muss ,schon einige Fragen gestellt die nicht beantwortet wurden .
@ Paul ich sehe dies als reine Schikane um um die Erstattung der Verhinderungspflege rumzukommen nicht zu erstatten.
Warum sollte hier fremde Leute in die Wohnung lassen die durch das GG geschützt ist und nachträglich was gibt es da zu prüfen ?
Das kann man garnicht prüfen .
Das ist ja der Trick damit sie noch weiteres konstruieren wollen um nicht zu zahlen.
Bestes Beispiel meine Mutter bekommt Bescheid über Pflegegeld mit alten Beitrag von 545euro obwohl schon im nächsten Jahr 573 € geben soll ist sogar schon beschlossen.


PaulHilft

@ Bimimaus5421
Wenn du mir das Schreiben gibt, dass die deine Wohnung sehen wollen, schau ich mir das gerne genauer an.
Total absurd. =D

Bimimaus5421

@ paul, in dem Schreiben steht drin das ich für meine Mutter die Verhinderungspflege beantragt habe ,was nicht stimmt, denn meine Mutter hat den Antrag gestellt.
Und das das Sozialamt die Pflegefachkraft beauftragt hat zu prüfen ,ob die Vorraussetzungen für eine Verhinderungspflege gegeben ist und man bittet die Pflegefachkraft anzurufen und einen Termin zu vereinbaren.
Eine Freundin die die letzten Jahre die Verhinderungspflege gemacht hatte ,hat die Pflegefachkraft per Email angeschrieben um Antwort gebeten was konkret geprüft werden soll und das einem nicht bekannt ist das getätige Verhinderungspflege geprüft wird.
Darauf hin hatte man der Freundin geantwortet das die Pflegefachkraft all ihre Hilfeempfänger sehen muss um den Bedarf zu beurteilen .Ihre Aufgabe wäre es den Bedarf einer persönlichen Begutachtung zu beurteilen und es klar ist das sie die Verhinderungspflege beführworten muss und sich daher ersteinmal einen  Überblick über die Situation verschafft und daher meine Freundin bittet meine Mutter sich bei der Pflegefachkraft meldet um einen Termin abzumachen

Maunzi

Also steht da gar nicht, dass da jemand unbedingt irgendwas in der Wohnung prüfen möchte? Es klingt eher danach, als ob man Rückfragen hätte die sich u.U. sogar am Telefon klären lassen können. So ein Termin kann ja auch bei denen stattfinden. Minimum da anrufen und nachfragen was genau da geklärt werden soll würde ich sehr zeitnah tun, sonst wird ziemlich sicher abgelehnt weil ihr euch nicht gemeldet habt.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Bimimaus5421

Zitat von: Maunzi am 11. Dezember 2023, 14:35:38Also steht da gar nicht, dass da jemand unbedingt irgendwas in der Wohnung prüfen möchte? Es klingt eher danach, als ob man Rückfragen hätte die sich u.U. sogar am Telefon klären lassen können. So ein Termin kann ja auch bei denen stattfinden. Minimum da anrufen und nachfragen was genau da geklärt werden soll würde ich sehr zeitnah tun, sonst wird ziemlich sicher abgelehnt weil ihr euch nicht gemeldet habt.

Falsch das hätte ich schreiben sollen.
Als Überschrift steht Hausbesuch

Maunzi

Auch dann wäre es ratsam sich dort umgehend zu melden, man kann am Telefon immernoch klären was genau die nun wollen. Kann durchaus auch ein falsch gesetzter Textbaustein sein oder sie hat etwas missverstanden, das Datum wurde ggf falsch gelesen etc pp. Ist jedenfalls die bessere Lösung als im Forum rätselraten zu spielen, das kostet nicht nur Zeit sondern ggf auch das Geld der Verhinderungspflege wenns ganz dumm läuft und Fristen verpasst werden.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)