Einzug ins Elternhaus

Begonnen von Turok, 13. Dezember 2023, 19:59:26

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Turok

Guten Tag, es geht um folgendes:

Nach Streit mit meiner Freundin bin ich aus ihrer Wohnung ausgezogen und zurück ins Elternhaus gezogen.

Das Haus gehört meinem Vater, er lebt hier allein und ist Rentner.

Mein Vater verlangt allerdings von mir 150 Euro Monatlich, für das Zimmer welches ich bewohne und die anfallenden Energiekosten, Strom, Wasser.

Ich finde die 150 Euro dafür Okay.

Meine frage ist: Kann ich mir das Geld irgendwie über das Jobcenter zurück holen?

Ich kenne mich mit den ganzen unterlagen da nicht aus.

Ist es nötig dafür einen  Mietvertrag mit meinem Vater abzuschließen?

Oder gibt es andere Möglichkeiten?

Immerhin fehlen mir jetzt die 150 Euro im Monat, kann das Jobcenter mir die Bezahlen irgendwie?

Ich würde mich über eure Hilfe sehr freuen!

Beste Grüße

september23

Zitat von: Turok am 13. Dezember 2023, 19:59:26Ich finde die 150 Euro dafür Okay.

Meine frage ist: Kann ich mir das Geld irgendwie über das Jobcenter zurück holen?
bekommst Du bereits Leistungen? und wie lange zahlst Du schon die Kostenbeteiligung/Miete?

Zitat von: Turok am 13. Dezember 2023, 19:59:26Immerhin fehlen mir jetzt die 150 Euro im Monat, kann das Jobcenter mir die Bezahlen irgendwie?
wenn Du Bürgergeld bekommst und nicht aufstockst, ist das grundsätzlich möglich. Ansonsten natürlich nicht.

Fettnäpfchen

Turok

Zitat von: Turok am 13. Dezember 2023, 19:59:26Ist es nötig dafür einen  Mietvertrag mit meinem Vater abzuschließen?
Bei Eigentum wäre ein MV das beste.

Hast du schon eine VÄM an das JC geschickt das du umgezogen bist?
Wart ihr eine BG?
sollte beantwortet werden weil auch das Probleme verursachen kann.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Ottokar

Wenn du Bürgergeld bekommst, hast du generell Anspruch auf Kosten für Unterkunft und Heizung, egal ob du arbeitslos bist, oder Bürgergeld zusätzlich zum ALG oder Lohn bekommst.
Diese 150€ sind nur Betriebskosten? Auch das ist zulässig, dein Vater muss nicht unbedingt eine Kaltmiete verlangen.
Auch diese mdl. Vereinbarung ist rechtsgültig und muss vom JC anerkannt werden.
Besser wäre es natürlich, wenn dies schriftlich vereinbart würde, da JC bei mdl. Vereinbarungen i.d.R. "rumzicken".
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Turok

Ja ich bekomme Bürgergeld und die 150 Euro zahle ich meinem Vater am 01.01.2024 zum 2. mal.

Das Jobcenter wusste nicht das ich bei meiner Freundin gewohnt habe, also keine BG usw.

Gemeldet war ich schon immer in meinem Elternhaus, hier geht auch die Post für mich hin.

Meine Freundin ist Berufstätig und leider hat es ohnehin nicht lange gehalten und ehrlich gesagt war das

meine Schuld das sie mich rausgeworfen hat, aber das gehört hier nicht hin.

Kann mir jemand sagen was mein Vater schreiben könnte das es dem Jobcenter auch "schmeckt" bzw. wie würde das schriftlich vereinbart aussehen, vielleicht gibt es hier ein Musterschreiben?

Im Grunde genommen sind die 150 Euro nur Betriebskosten.

Und an wem würde ich das schreiben dann zuschicken? Meinem SB?

Oder gibt es die Möglichkeit das irgendwie im WBA mit einzufügen, denn diesen müsste ich im Januar fertig

machen und abschicken.

Und schon mal vielen Dank für eure Antworten  :ok:

börgie

Zitat von: Turok am 14. Dezember 2023, 21:50:26Das Jobcenter wusste nicht das ich bei meiner Freundin gewohnt habe, also keine BG usw.

Gemeldet war ich schon immer in meinem Elternhaus, hier geht auch die Post für mich hin.

Meine Freundin ist Berufstätig

ich weiß nicht ob das so legal ist. hätte da nicht deine leistung angerechnet werden müssen?

Fettnäpfchen

Turok

Zitat von: Turok am 14. Dezember 2023, 21:50:26Und an wem würde ich das schreiben dann zuschicken? Meinem SB?
Du nimmst eine VÄM und teilst dem JC/SB (wenn falsch dann reichen die das schon an die richtige Stelle, also müssten Sie) mit das dein Vater ab Dez. KduH verlangt und heftest an diese VÄM gleich noch den entsprechenden Vertrag an.

Bei Miete muss der Vater halt Steuern zahlen, aber etwas bleibt ja hängen.
Jetzt kommt es darauf an auf was Ihr euch einigt.

Nur NK oder doch ein Mietanteil der uU "dämliche" Nachfragen vom JC erspart.
Hier gleich zwei Muster das mit dem U.-MV geht bei Eigentum nicht.
MV oder KbV oder aus Antwort 1 eine eigene Berechnung basteln.
Kostenbeteiligungsvereinbarung/Mietvertrag  Kind im Elternhaushalt
Natürlich auf das Erstellungsdatum achten und noch diesen Monat nachweislich einreichen.

Zitat von: börgie am 15. Dezember 2023, 04:24:14ich weiß nicht ob das so legal ist. hätte da nicht deine leistung angerechnet werden müssen?
Anders rum und erst wenn es eine VuE wäre ....
und die müsste erst mal festgestellt werden und hier hat offensichtlich das Probejahr gereicht um festzustellen das es nicht gepasst hat.

MfG FN
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Ottokar

Zitat von: Fettnäpfchen am 15. Dezember 2023, 12:17:16Bei Miete muss der Vater halt Steuern zahlen, aber etwas bleibt ja hängen.
Nur auf die Kaltmiete und die wird hier ja nicht gefordert.

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