Aufwandsentschädigung Anrechnung wie Einkommen?

Begonnen von Ju, 15. Dezember 2023, 10:46:27

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Ju

Hallo !

Ein Bekannter bekommt als sachkundigen Bürger einer Partei eine Aufwandsentschädigung für die Teilnahme an Sitzungen gezahlt.
Diese beträgt ca. 200 - 300 € im Monat.
Auf dem Bescheid der auszahlenden Stadt steht, dass 3000 € im Jahr steuerfrei sind.
So weit, so gut .
Nun aber die Frage wird diese Aufwandsendschädigung voll , gar nicht oder wie ein Einkommen auf das Bürgergeld angerechnet?

Viele Grüße aus NRW