Frage zu Arbeitsvertrag und Versicherungen bei der Arbeit in 2 Unternehmen

Begonnen von Benutzer50, 18. Dezember 2023, 08:26:10

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Benutzer50

Ich würde gerne wissen, ob ich in meinem Fall bezüglich Versicherungen, Arbeitsverträgen usw. etwas beachten muss. Ich bin seit September arbeitsloser Mediengestalter, bekomme ca. 900€ Arbeitslosengeld 1 und zahle 500€ Miete. Ich habe mich die Monate bis heute auf Stellen beworben, aber bekam nur Absagen.

Dann kam mir die Idee, bewerbe ich mich doch bei einer großen Gastronomiekette für einen Teilzeitjob, bis ich etwas anderes gefunden habe. Da hatte ich also dieses Wochenende Probearbeiten und die würden mich gerne einstellen. Dort würde ich 12,50€ die Stunde verdienen, was bei 80 Stunden im Monat 1000€, also wahrscheinlich ca. 700€ Netto wären. Für paar Monate wäre das von den Kosten der Miete her tragbar bei mir, hoffe ich.

Ich habe denen gesagt, dass ich mich weiterhin bewerbe und wenn ich was anders finde, würde ich bei denen dann noch gerne am Wochenende als Aushilfe arbeiten. Die sagen, dass geht in Ordnung, sie würden mir dann das Wort darauf geben, dass ich dann nur noch als Aushilfe an Wochenenden dort arbeite. Aber auf die Frage, ob es dazu eine Vermerkung im Arbeitsvertrag geben könnte, meinen sie, dass wäre eine mündliche Abmachung. Kann ich das so stehen lassen oder kann ich Probleme bekommen? Nicht das ich einen anderen Vertrag unterschreibe und dann wollen die trotzdem, dass ich weiterhin die Woche über arbeite. Wie vereinbart man das richtig im Vertrag?

Nun habe ich während den Probearbeiten eine E-Mail von einem Unternehmen der letzten Monate bekommen, wo ich mich bewarb und habe dort noch Ende des Jahres ein Vorstellungsgespräch. Die Stelle interessiert mich natürlich deutlich mehr, aber wenn ich den Teilzeitjob jetzt nicht annehme, dann ist er weg. Die wollen, dass ich morgen anfange. Angenommen ich sollte den richtigen Arbeitsplatz Ende des Jahres bekommen. Wie ist das dann mit der Sozialversicherung? Man kann nur bei einem Unternehmen versichert sein oder?

Und meine Frage ist, was muss ich generell hierbei sonst noch beachten?

Da es in der Gastronomie gut funktioniert hat, will ich den Job ungerne absagen, da ich wie gesagt ja sowieso als Aushilfe dort weiterarbeiten will, wenn ich einen anderen Job habe. Ist mir zu riskant, dass ich Anfang nächstes Jahr keinen von beiden Stellen bekommen habe.

september23

Zitat von: Benutzer50 am 18. Dezember 2023, 08:26:10Und meine Frage ist, was muss ich generell hierbei sonst noch beachten?
welche Kündigungsfrist hast Du in dem Job der Gastronomie? welche Arbeitszeiten?

wann ist das Vorstellungsgespräch und für wann würden die Dich einstellen?

Zitat von: Benutzer50 am 18. Dezember 2023, 08:26:10Da es in der Gastronomie gut funktioniert hat, will ich den Job ungerne absagen, da ich wie gesagt ja sowieso als Aushilfe dort weiterarbeiten will, wenn ich einen anderen Job habe. Ist mir zu riskant, dass ich Anfang nächstes Jahr keinen von beiden Stellen bekommen habe.
würde ich auch nicht, Du weiß ja nicht, wie das Vorstellungsgespräch beim Wunsch-AG läuft. Und dass die in der Gastro das nicht in den Vertrag schreiben ist nachvollziehbar. Sowas gehört da nicht rein.

P.S.
Zitat von: Benutzer50 am 18. Dezember 2023, 08:26:10Wie ist das dann mit der Sozialversicherung? Man kann nur bei einem Unternehmen versichert sein oder?
mehr als eine Krankenversicherung und Co brauchst Du ja auch nicht. Die Höhe der Gelder berechnet man dann, wenn es soweit ist.

Sheherazade

Zitat von: Benutzer50 am 18. Dezember 2023, 08:26:10Nun habe ich während den Probearbeiten eine E-Mail von einem Unternehmen der letzten Monate bekommen, wo ich mich bewarb und habe dort noch Ende des Jahres ein Vorstellungsgespräch. Die Stelle interessiert mich natürlich deutlich mehr, aber wenn ich den Teilzeitjob jetzt nicht annehme, dann ist er weg. Die wollen, dass ich morgen anfange. Angenommen ich sollte den richtigen Arbeitsplatz Ende des Jahres bekommen. Wie ist das dann mit der Sozialversicherung? Man kann nur bei einem Unternehmen versichert sein oder?

Du nimmst den sozialversicheurngspflichtigen Teilzeitjob jetzt an. Solltest du eine Zusage von dem anderen Unternehmen erhalten, kündigst du den Teilzeitjob nach der im AV festgehaltenen Frist (ggf. verkürzt wegen Probezeit), nachdem du den Vertrag bei dem neuen Unternehmen abgeschlossen hast. Den Minijob musst du mit dem AG neue vereinbaren, eine Garantie hast du natürlich nicht, dass du diesen WE-Job auch bekommst.

Du bist dann regulär bei dem neuen Unternehmen solzialversicherungspflichtig angestellt, bei dem anderen wirst du über die Minijobbörse gemeldet.

Denk daran, dass der neue AG vom Vollzeitjob eine Nebenbeschäftigung ggf. genehmigen muss.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Benutzer50

Danke für eure Antworten!

Zitat von: september23 am 18. Dezember 2023, 08:57:16welche Kündigungsfrist hast Du in dem Job der Gastronomie? welche Arbeitszeiten?

wann ist das Vorstellungsgespräch und für wann würden die Dich einstellen?


würde ich auch nicht, Du weiß ja nicht, wie das Vorstellungsgespräch beim Wunsch-AG läuft. Und dass die in der Gastro das nicht in den Vertrag schreiben ist nachvollziehbar. Sowas gehört da nicht rein.


mehr als eine Krankenversicherung und Co brauchst Du ja auch nicht. Die Höhe der Gelder berechnet man dann, wenn es soweit ist.


Ich gehe von einem Monat Kündigungsfrist aus, aber während den ersten 6 Monaten eh nur 2 Wochen wegen Probezeit.

Arbeiten werde ich Teilzeit bis zu 7 Tage die Woche bis zu 07:00 - 01:00 Uhr, jede Woche andere Zeiten.

Das Gespräch ist Mitte nächster Woche und die suchen für absofort jemanden, also wohl ab Januar und bei der Gastro müsste ich spätestens übermorgen einen Vertrag unterzeichnen, den ich bis bisher nicht gesehen habe.

Wegen der Krankenversicherung das macht Sinn was du schreibst, ja.

Rotti

Zitat von: Benutzer50 am 18. Dezember 2023, 12:46:48Arbeiten werde ich Teilzeit bis zu 7 Tage die Woche bis zu 07:00 - 01:00 Uhr, jede Woche andere Zeiten
Sonntag Zulage und Nachtzuschlag nehme ich an und frei Essen.  :grins:
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

Benutzer50

Zitat von: Rotti am 18. Dezember 2023, 13:04:46
Zitat von: Benutzer50 am 18. Dezember 2023, 12:46:48Arbeiten werde ich Teilzeit bis zu 7 Tage die Woche bis zu 07:00 - 01:00 Uhr, jede Woche andere Zeiten
Sonntag Zulage und Nachtzuschlag nehme ich an und frei Essen.  :grins:
Nicht das ich wüsste

Rotti

Zitat von: Benutzer50 am 18. Dezember 2023, 13:33:16Nicht das ich wüsste

nur 12,50 € die Std.ist aber wenig, da zahlen die Lebensmitteldiscounter ja schon bis zu 17,39 € Std.
Da solltest du aber noch einen Euro mehr verlangen.
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

Quinky

Vorsicht,
bei 80 Stunden/Monat = 20 Stunden /Woche ENFÄLLT das ALGI komplett!!! (siehe Bedingungen ALGI)
Statt 900€ ALGI hättest Du dann 700€ Lohn plus ALGII/Bürgergeld und unterliegst sämtlichen Bedingungen des Bürgergeldes

Ernie

Rotti

Zitat von: Quinky am 18. Dezember 2023, 18:22:32Statt 900€ ALGI hättest Du dann 700€ Lohn plus ALGII/Bürgergeld und unterliegst sämtlichen Bedingungen des Bürgergeldes Ernie
es kann auch so laufen das er im ALG I bleibt und das als Nebenjob betreibt dann wird das angerechnet und er bekommt nur einen Teil Arbeitslosengeld.Da doch lieber einen besser bezahlten Job annehmen und die Zeiten vom Arbeitlosengeld für schlechtere Zeiten aufheben.
Zitat von: Quinky am 18. Dezember 2023, 18:22:32(siehe Bedingungen ALGI)
Sie dürfen nur weniger als 15 Stunden pro Kalenderwoche arbeiten. Arbeiten Sie 15 Stunden oder mehr, müssen Sie sich aus der Arbeitslosigkeit abmelden.
Sie haben auf Ihr Nebeneinkommen einen Freibetrag von 165 Euro im Monat. Bis zu dieser Grenze hat das Gehalt aus Ihrem Nebenjob keine Auswirkungen auf Ihr Arbeitslosengeld. Liegt Ihr Nebenverdienst über dieser Grenze, wird Ihr Arbeitslosengeld gekürzt.
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

Sheherazade

Zitat von: Quinky am 18. Dezember 2023, 18:22:32Vorsicht,
bei 80 Stunden/Monat = 20 Stunden /Woche ENFÄLLT das ALGI komplett!!! (siehe Bedingungen ALGI)

Wenn ich den Eingangsbeitrag richtig lese, ist dem TE das durchaus bewusst.

Zitat von: Benutzer50 am 18. Dezember 2023, 08:26:10Dort würde ich 12,50€ die Stunde verdienen, was bei 80 Stunden im Monat 1000€, also wahrscheinlich ca. 700€ Netto wären. Für paar Monate wäre das von den Kosten der Miete her tragbar bei mir, hoffe ich.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Quinky

Rotti,
beim ALGI spielt es keine Rolle, ob man den Job als Nebeneinkommen führt. Der springende Punkt ist NUR die Stundenzahl pro Woche. Bei mehr als 15 Stunden die Woche , kein ALGI.
Die Berechnung mit 165€ Freibetrag auf den Verdienst bei ALGI trifft NUR bei weniger als 15 Stunden/Woche zu.
Allerdings bei Wegfall von ALGI und zu geringem Lohn steht dem TE Bürgergeld zu, mit einem Freibetrag bei 1.000€ brutto von mindestens 328€.  Das trifft allerdings nur dann zu, sofern die anderen Bedingungen (angemessene Miete/zugelassenes Vermögen usw. ) erfüllt sind.

Ernie

Rotti

Zitat von: Quinky am 19. Dezember 2023, 12:56:50Allerdings bei Wegfall von ALGI und zu geringem Lohn steht dem TE Bürgergeld zu, mit einem Freibetrag bei 1.000€ brutto von mindestens 328€
Das wusste ich nicht das man so einfach dann ins Bürgergeld wechseln kann.
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

september23

Zitat von: Rotti am 20. Dezember 2023, 19:00:28
Zitat von: Quinky am 19. Dezember 2023, 12:56:50Allerdings bei Wegfall von ALGI und zu geringem Lohn steht dem TE Bürgergeld zu, mit einem Freibetrag bei 1.000€ brutto von mindestens 328€
Das wusste ich nicht das man so einfach dann ins Bürgergeld wechseln kann.
ALG I steht einem nicht zu, man arbeitet ja mehr als 15 Stunden.
Das Geld reicht aber nicht, um damit allein klar zu kommen bzw. fürs Existenzminimum, also gibt es ALG-II.