Einkommen oder Vermögen

Begonnen von Werder14, 23. Dezember 2023, 20:32:17

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Werder14

Ich bin 80 und war Zeit meones Lebens selbständig. Eine Rente bekomme ich nich, wohl aber Grundsicherung. Früher habe ich eine Zeit lang in die Rentenkasse eingezahlt, die Wartezeit aber nicht erreicht. Die Rentenversicherung hat mir die Rückzahlung der eingezahlten Beiträge angeboten. Ich habe das bisher nicht in Anspruch genommen, weil ich es als reserve für schlechte Zeiten behalten wollte. Hätte ich es auszahlen lassen hätte ich es wohl audgegeben.
Wenn ich es jetzt auszahlen lasse, wird es mir dann als Einkommen anfgerechnet und vom Bedarg abgezogemn oder wird es als Vermögen behandelt? Dann könnte ich es behalten.

Rotti

#1
Zitat von: Werder14 am 23. Dezember 2023, 20:32:17Wenn ich es jetzt auszahlen lasse, wird es mir dann als Einkommen anfgerechnet und vom Bedarg abgezogemn oder wird es als Vermögen behandelt? Dann könnte ich es behalten.
Eine Altersrente der DRV wird immer angerechnet und auch das Auszahlen, wenn der Zufluss bei Antrag Grundsicherung erfolgt
erst auszahlen lassen und später Grundsicherung ist VM.
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

skypan

Es ist ja keine Altersrente. Es besteht kein Rentenanspruch. Lediglich das selbst eingezahlte Geld wird ausbezahlt.

Für mich ist es eine Vermögensumwandlung.

Falls eine Verzinsung der Beiträge erfolgt, sehe ich nur die Zinsen als Einkommen.

@Ottokar kann es rechtlich besser erklären.

Ottokar

Ob es sich bei Beitragsrückerstattungen um Einkommen oder Vermögen handelt, hängt vom Einzelfall ab.
Die mir bekannten Urteile zu Beitragsrückerstattungen stellen auf deren Herkunft und Fälligkeit ab.
Hier geht es um die Rückerstattung von Beiträgen zur DRV, diese setzt einen Antrag voraus (§ 210 Abs. 1 SGB VI). Der Anspruch auf die Rückerstattung entstand zwar bereits mit der Ablehnung der Altersrente durch die DRV, die Beitragsrückerstattung wird aber erst mit dem Antrag auf Beitragsrückerstattung fällig.
Da bzw. wenn zum Zeitpunkt eines solchen Antrages Grundsicherung bezogen wird, wäre die Beitragsrückerstattung imho Einkommen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


september23

Zitat von: Werder14 am 23. Dezember 2023, 20:32:17Wenn ich es jetzt auszahlen lasse, wird es mir dann als Einkommen anfgerechnet und vom Bedarg abgezogemn oder wird es als Vermögen behandelt? Dann könnte ich es behalten.
was passiert, wenn noch schlechtere Zeiten kommen und Du es brauchst, würde ich abklären. Und auch, was passiert, wenn Du das Geld nie selbst abrufst.

Ottokar

Zitat von: september23 am 24. Dezember 2023, 11:54:27Und auch, was passiert, wenn Du das Geld nie selbst abrufst.
Dann können die Erben die Auszahlung beantragen.
Mit Ablauf von 30 Jahren nach dem Tod des Beitragszahlers geht es in das Vermögen der DRV über.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.