Bank verweigert Auszahlung

Begonnen von Nani_W, 29. Dezember 2023, 19:39:08

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Nani_W

 
Hallo ihr lieben,

ich platze vor Wut, weiß grade nicht weiter, bin stink sauer auf unsere langjährige Hausbank und brauche BITTE euren Rat  :teuflisch:

Wie gesagt, sind wir langjährige Kunden, seit der Ausbildung und damaliger Kontoeröffnung, bei den inzwischen, Vereinigten Volksbanken und Raiffeisenbanken eG. Durch meine schwere Erkrankung, bin ein Pflegefall, rutschten wir in Hartz4 bzw. nun ja Bürgergeld. Da mein Ex-Mann so bisschen ein Troublemaker ist, haben wir auf Anraten des Anwalts das Girokonto in ein P-Konto umwandeln lassen.

Es war nie ein Problem, wir haben das P-Konto ja nicht erst seit gestern. Und es ging lange immer das Bürgergeld, Pflegegeld und meine Erwerbsminderungsrente drauf. NIE wurde was gesagt, das der Freibetrag überschritten wurde. Das erste mal kam dann Ende September/Anfang Oktober der große Schock und die Bank verweigerte uns 4 Wochen den Zugriff auf unser Konto. Begründung, der Freibetrag von 1410€ wurde überschritten. WAS ? Also war für uns klar, meine EMR bleibt dann auf meinem eigenen Konto und wir Teilen die Pflichtzahlungen (Strom, Grundsteuer ect.) anders auf.

Heute mussten wir dann fest stellen, machte die Bank das schon wieder. Bank angerufen, die Dame konnte sich nicht groß dazu äußern, hat dann einen Rückruf eingetragen, der heute natürlich nicht mehr kam. Ach so, ich habe vergessen zu erwähnen...Die nette, unqualifizierte Dame der Bank Hotline sagte, das System errechnet das und deswegen sei unser Konto für den vollen Betrag gesperrt. Von den 563€ waren nur 485.58€ verfügbar. Am späten Nachmittag ist dann noch mein Pflegegeld gekommen, davon sind nun, statt die vollen 332€, nur 40.58€ verfügbar ! Ich verstehe die Logik absolut nicht !   :teuflisch:  :wand:  :schock:  :weisnich:

Ich hatte dann versucht einen Schuldnerberater zu erreichen und habe ich auch, da ich mir nicht Sicher war, wie unsere Rechte da sind. Immerhin weiß ich nun definitiv, das Bürgergeld und Pflegegeld NICHT pfändbar sind. Und die Bank nicht einfach was von einem System brabbeln kann, was da Willkürlich was errechnet.

Jetzt habe ich den ganzen Abend versucht da mal durch zu blicken und mir einen Überblick zu verschaffen. Es ist doch NICHT Rechtens was die Bank da macht.

Einkommen haben wir:
Bürgergeld 563€
Pflegegeld 332€ = 895€  und somit ja definitiv ja auch 514.99€ unter dem Freibetrag liegend ! Freibetrag liegt bei 1409.99€ pro Kalendermonat !

Hat da jemand schon mal ähnliche Erfahrung gemacht ? Wie habt ihr das mit der Bank geklärt ? Was können wir am Dienstag machen, wenn die Bank weiterhin die Vollständige Auszahlung verweigert ? Wenn wir nicht jeden Cent zwei mal umdrehen und mit Rechnungen in Verzug kommen, das geht einfach nicht noch mal. Wir erholen uns noch vom September/Oktober.

Vielen DANK für jeden Rat und Erfahrungsbericht
LG Nani

Bimimaus5421

Ich würde da sofort aufschlagen und Terror machen und zukünftig die Bank wechseln.
P konto habe ich auch ist der Betrag etwas höher gejt es auf das unterkonto trotzdem kannste ran .
Sowas geht garnicht was die machen . Das der Bafin mitteilen der Verbraucherzentrale und sich den Geschäfts früher schnappen da auflaufen ..

Ottokar

#2
Lies dazu bitte mal den "Ratgeber P-Konto".

Zitat von: Nani_W am 29. Dezember 2023, 19:39:08Da mein Ex-Mann so bisschen ein Troublemaker ist, haben wir auf Anraten des Anwalts das Girokonto in ein P-Konto umwandeln lassen.
Als Vorsorge? Es gibt derzeit keine Pfändung? Dann würde ich das ganz schnell rückgängig machen.
Sollte es tatsächlich mal zu einer Kontopfändung kommen, kann man das Konto dann immernoch in ein P-Konto umwandeln.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Sophiagirl

Moin,

erstmal könnt ihr für das Pflegegeld noch eine Erhöhung beim P-Konto erwirken.

Warum Troubelmaker? Ein P-Konto braucht man doch nur wenn Pfändungen oder Inso vorliegen?

P-Konto kann man auch ohne das führen ist aber schlechter in der Schufa?

LG

Nani_W

Hallo,
das P-Konto wurde damals gemacht, da mein Ex Mann mir schon einmal das Koto leer geräumt hat. Im Scheidungsverfahren hat er sich reichlich Markenklamotten bestellt und an mich die Rechnung schicken lassen, was zur Pfändung kam. Das ganze ging dann auch vor Gericht, da wir ihn natürlich Angezeigt haben. Doch die ganzen damit verbundenen Kosten, das Geld war am Ende halt doch weg.
Um mich vor weiteren kriminellen Machenschaften zu schützen, P-Konto. Und mein Anwalt sollte Recht behalten. Es gibt noch einen Pfändungsbeschluss, aber der wurde bei Gerich ausgesetzt, da ich eine Vermögensauskunft abgegeben habe.

Die Dame der Hotline sagte ja, das es daran liegt, das System würde errechnen, was wir haben dürfen. Und das geht einfach gar nicht !

Selbst wenn da jetzt doch irgendwo wieder ein Pfändungsbeschluss vorliegen würde, steht uns aber doch beim P-Konto der Freibetrag von 1409.99€ zu und wir liegen ja weit darunter !

Ich habe ja dann gestern auch ganz viel gegooglet und folgendes gefunden:
Unser Einkommen: 563€ Bürgergeld + 332€ Pflegegeld = 895€

Freibetrag P-Konto 1.409,99€ pro Kalendermonat

Bürgergeld/Bürgergeld-Nachzahlung und Pflegegeld sind NICHT pfändbar nach § 42 Abs. 4 SGB II Auszug: Der Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes kann nicht abgetreten, übertragen, verpfändet oder gepfändet werden. Die Abtretung und Übertragung nach § 53 Absatz 2 des Ersten Buches bleibt unberührt.
Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil - (Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015)
§ 54 Pfändung
2a. Wohngeld, soweit nicht die Pfändung wegen Ansprüchen erfolgt, die Gegenstand der §§ 9 und 10 des Wohngeldgesetzes sind,
3. Geldleistungen, die dafür bestimmt sind, den durch einen Körper- oder Gesundheitsschaden bedingten Mehraufwand auszugleichen.

Es wäre auch ein Widerspruch in sich, wenn der Staat einerseits Sozialleistungen zur Sicherung des Existenzminimums zahlt und gleichzeitig Bürgergeld für pfändbar erklärt, sodass Gläubiger auf eben dieses Existenzminimum zugreifen können.

Bezüglich Bürgergeld-Nachzahlungen:
Nachzahlungen von Bürgergeld nicht pfändbar, sondern jeweils dem Leistungszeitraum zuzurechnen, für den sie gezahlt wurden.
So hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Jahr 2018 in Bezug auf eine Nachzahlung von Hartz IV, dem Vorgänger des Bürgergelds, entschieden und Folgendes klargestellt:
,,Es bestehe eine Vermutung dafür, dass es sich bei der Zahlung, auf den jeweiligen Monat betrachtet, um die Deckung des menschenwürdigen Bedarfs in Gestalt des Existenzminimums handele. Nach der Gesetzesbegründung solle sichergestellt werden, dass der mit der Zahlung der Leistung verfolgte Zweck auch tatsächlich erreicht werde. Von der Nichtverfügbarkeit der Nachzahlungsbeträge in den entsprechenden Leistungsabschnitten sei nicht darauf zu schließen, dass sie nunmehr zur Deckung des Lebensunterhalts nicht mehr notwendig seien."
Quelle: BGH, Beschluss des VII. Zivilsenats vom 24.1.2018 – VII ZB 21/17

Bank verweigert Vollbetrag weiter: Überprüfung bei Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Referat ZR 3, Graurheindorfer Straße 108 in 53117 Bonn schicken. Oder zum Anwalt.

 :weisnich:
 

Sheherazade

Seit geraumer Zeit darf jedes Einkommen auf dem Konto gepfändet werden, deshalb ist ein P-Konto ganz sinnvoll.

Lies dich mal hier durch, da steht unter anderem das hier

ZitatHilfe bei dauernder Unpfändbarkeit: Erhalten Sie regelmäßig Guthaben unterhalb Ihres Freibetrages, können Sie beim Vollstreckungsgericht gemäß § 907 ZPO für jeweils maximal 12 Monate die "Anordnung der Unpfändbarkeit" des Kontoguthabens beantragen. Damit ist das Konto insgesamt frei, alle Pfändungen laufen für diesen Zeitraum ins Leere und Ihr Kreditinstitut muss weder Freibeträge beachten noch Überwachungen durchführen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Zitat von: Sheherazade am 30. Dezember 2023, 15:43:35Seit geraumer Zeit darf jedes Einkommen auf dem Konto gepfändet werden, deshalb ist ein P-Konto ganz sinnvoll.
Der Meinung bin ich nicht.
Es gibt einen Rechtsanspruch auf ein P-Konto und dieser beinhaltet auch das Recht, dass das Konto rückwirkend zur Pfändung umgestellt wird, sodass man keinerlei Nachteile hat.
Durch eine unnötige vorauseilende Umstellung in ein P-Konto verursacht man nur unnötige Probleme, weil Banken Guthaben - zu Recht oder Unrecht -  einfrieren, über das man andernfalls frei verfügen könnte.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Sheherazade

Zitat von: Ottokar am 30. Dezember 2023, 16:02:03Durch eine unnötige vorauseilende Umstellung in ein P-Konto verursacht man nur unnötige Probleme, weil Banken Guthaben - zu Recht oder Unrecht -  einfrieren, über das man andernfalls frei verfügen könnte.

Das ist richtig, ich habe nur den Zusatz "wenn irgendwo ein Pfändungsbeschluss vorliegt" vergessen. Und nach dem letzten Beitrag der TE gibt es da noch einen.

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Jimmy Neutron

Sollte die Bank das Geld nach dem Jahreswechsel immer noch einfrieren, würde ich mir die Kontoauszüge der letzten 6 Monate einpacken und das nächste Vollstreckungsgericht aufsuchen und dort die Freigabe des Geldes veranlassen lassen. Bestenfalls nimmt der Rechtspfleger das Telefon in die Hand und ruft auf dem kurzen Dienstweg die Bank an und fragt, was der Shit soll.

Langfristig kann eine Ombudsverfahren (https://www.vvr-bank.de/service/rechtliche-hinweise/impressum/ombudsmann.html) oder Beschwerde bei der BaFin Abhilfe schaffen.