Betriebskostenabrechnung 2022 heute erhalten.

Begonnen von Soulmate2411, 28. Dezember 2023, 20:22:56

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Soulmate2411

Zitat von: Jimmy Neutron am 02. Januar 2024, 22:30:11Die Abrechnung muss entweder formelle Fehler aufweisen oder aber es muss sich um einen ganz offensichtlichen Fehler handeln. Die Sache mit dem Guthaben wäre aber ein ganz offensichtlicher Fehler. Die Zahlungspflicht dürfte in diesem Fall nicht bestehen.


Es ist nicht nur der Fehler mit der Zahlung sondern auch folgendes ist falsch auf der Abrechnung, was laut link oben ja formelle Fehler sind:

ZitatIn dem Link von dir steht zum Beispiel drin: "Unvollständige Anschrift des Mieters (sie muss inkl. der Wohnungslage (z.B. 1. Stock, links) angegeben werden)" Es steht nur die Adresse vom Haus drin, keine Etage, keine Richtung der Wohnung. Dazu ist mein Nachname falsch geschrieben. Sprich es steht nur " Wohnung: Nachname".

Dazu steht in deinem Link noch "Angabe und Erläuterung der zugrunde gelegten Verteilerschlüsssel fehlt" Sehe ich auf der Abrechnung jetzt auch nicht gegeben.

Des Weiteren steht noch drin in deinem Link "Darstellung des resultierenden Mieteranteils der Nachzahlung/Erstattung ist nicht transparent" ist auch nicht gegeben wenn man sich mal die Auflistung aus 2021 ansieht. Da weiß ich weder meinen Verbrauch, noch meinen Anteil oder dergleichen.

Auch ist mir aufgefallen das er die Schädlingsbekämpfung aufgelistet hat und ich vorhin gelesen hatte das er das nicht darf.

Soulmate2411

Ja gut, ich hab mir anscheinend umsonst Mühe gemacht da mein Ex mit dem ich noch zusammenwohne meinte er klärt das mit dem Vermieter. Er ruft ihn an und sagt ihm was das Amt uns geschrieben hat. Das letzte Mal als das mit der NK war und dem Anwalt meinte der Vermieter wohl das er sauer darüber war weil wir anscheinend nicht versucht hatten mit ihm zu reden und einfach zum Anwalt sind. Da mein Ex in der Wohnung bleiben will und nur ich ausziehen möchte, will er das klären, weil er will das Verhältnis nicht verschlechtern. Zitat " Jetzt entspann dich mal und lass mich das klären" Okay.

Danke für eure Hilfe.

Rubus

Ist die Nebenkostenabrechnung nicht allein unwirksam, da sie zu spät zugestellt wurde, unabhängig vom Inhalt?
Von 2022 hätte sie bis 31.12.2023 zugestellt worden sein. Es gilt auch nicht das Datum in der Rechnung oder wann sie verschickt wurde, sondern der Zeitpunkt des Zugangs beim Empfänger.

Soulmate2411

Zitat von: Rubus am 03. Januar 2024, 02:14:04Ist die Nebenkostenabrechnung nicht allein unwirksam, da sie zu spät zugestellt wurde, unabhängig vom Inhalt?
Von 2022 hätte sie bis 31.12.2023 zugestellt worden sein. Es gilt auch nicht das Datum in der Rechnung oder wann sie verschickt wurde, sondern der Zeitpunkt des Zugangs beim Empfänger.

Im Briefkasten hatte ich sie am 28.12.2023. Ich dachte immer diese "Restrechnung von 2021 " die dort unten aufgeführt wurde ohne Anteile oder dergleichen macht sie unwirksam da von 2021 ja spätestens am 31.12.2022 hätte da sein müssen.
Aber das ist eh alles ganz komisch weil es wie gesagt in 10 Jahren die erste NK ist und für 2021 gar keine Rechnung oder dergleichen kam