Welche Rechnungen können bei selbstbewohntem Eigenheim eingereicht werden?

Begonnen von Yessamin82, 04. Januar 2024, 20:45:05

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Yessamin82

Hallo,

ich würde gerne mal wissen welche Rechnungen man beim JC einreichen kann, wenn man im selbstbewohnten Eigenheim lebt? Irgendwie scheint das nicht ganz geregelt zu sein. Meines Wissens müssen Reparaturen im Haus bezahlt werden, aber was genau zählt da dazu? Heizungsanlage? Klempner? Türen und Fenster? Handwerkerrechnungen jeglicher Art? Steht das irgendwo geschrieben, welche Kosten übernommen werden müssen? Kann das JC hier auch nach "Gusto" entscheiden?

Und wie lange hat das JC Zeit solche eingereichten Rechnungen zu bearbeiten bzw. dazu einen Bescheid zuzuschicken?

Gruß!

TripleH

§ 22 Absatz 2 SGB II sagt dazu:

Zitat(2) Als Bedarf für die Unterkunft werden auch unabweisbare Aufwendungen für Instandhaltung und Reparatur bei selbst bewohntem Wohneigentum im Sinne des § 12 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 anerkannt, soweit diese unter Berücksichtigung der im laufenden sowie den darauffolgenden elf Kalendermonaten anfallenden Aufwendungen insgesamt angemessen sind. Übersteigen unabweisbare Aufwendungen für Instandhaltung und Reparatur den Bedarf für die Unterkunft nach Satz 1, kann der kommunale Träger zur Deckung dieses Teils der Aufwendungen ein Darlehen erbringen, das dinglich gesichert werden soll. Für die Bedarfe nach Satz 1 gilt Absatz 1 Satz 2 bis 4 nicht.

Es müssen also
A) unabweisbare Kosten sein und
B) es darf innerhalb eines Jahres nicht die Summe überschritten werden, die das JC für eine vergleichbare Mietwohnung berücksichtigen würde.

Unabweisbar ist ein Bedarf z. B. dann, wenn es keinen Aufschub duldet. Z. B. die Fensterscheibe hat ein Loch. Allein einfach nur "die sind nur einfachverglast und rechts oben löst sich der Kitt" reicht nicht.

Zitat von: Yessamin82 am 04. Januar 2024, 20:45:05Und wie lange hat das JC Zeit solche eingereichten Rechnungen zu bearbeiten bzw. dazu einen Bescheid zuzuschicken?

Die Frage hast du bereits 2022 gestellt. Es hat sich seitdem nichts geändert.

Yessamin82

@TripleH: danke - das beantwortet meine Fragen aber nur teilweise. Und zu den Rechnungen selbst habe ich bisher nichts gefragt meines Wissens. Da ging es um Widerspruch. Wo kann man denn die Summe einsehen, die nicht überschritten werden darf?




TripleH

Zitat von: Yessamin82 am 05. Januar 2024, 12:00:49Und zu den Rechnungen selbst habe ich bisher nichts gefragt meines Wissens.

Ich helfe deinem Erinnerungsvermögen gern auf die Sprünge:

Das Thema damals hieß sogar

"Rechnungen eingereicht - wie lange hat JC Zeit zur Bearbeitung?"

https://hartz.info/index.php/topic,129874.0.html#msg1555573

Hättest du bei gerade mal 3 Themen sicher über dein Profil finden können.


Zitat von: Yessamin82 am 05. Januar 2024, 12:00:49das beantwortet meine Fragen aber nur teilweise.

Dann stelle Nachfragen. Einen Aufsatz über jede mögliche Eventualität zu den Kosten, die ein Eigenheim mit sich bringt, wird wohl kaum jemand Zeit haben.
 

Yessamin82

Werden auch Reparaturen am elektrischen Garagentor übernommen? Die Motorelektronik war defekt, ich konnte das Tor nicht mehr öffnen und somit konnte ich mein Auto nicht rausfahren. Die Reparatur (nicht sonderlich hoch - noch im zweistelligen Bereich) musste also umgehend erfolgen.

Sheherazade

Ich glaube mal nicht, dass das übernommen wird, es gibt immer noch die Notfallöffnungsoption bei elektrischen Garagentoren. Aber du kannst es ja versuchen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Yessamin82

Zitat von: Sheherazade am 08. Februar 2024, 17:22:23Ich glaube mal nicht, dass das übernommen wird, es gibt immer noch die Notfallöffnungsoption bei elektrischen Garagentoren. Aber du kannst es ja versuchen.

Nein das ging eben nicht. Ich hatte den Notdienst angerufen und der Herr am Telefon meinte, das ich bei dem Tor das wir haben von aussen nicht öffnen kann. Da ist zwar ein Griff, aber man kann nicht entriegeln. Der Schlüssel funktioniert nur mit der Motorelektronik. Handbetrieb ist nicht möglich. Er meinte auch ich soll das nicht versuchen, wenn ich mich nicht damit auskenne. Die Sicherungen kann auch der Laie nicht wechseln, da diese nicht einfach verbaut sind. Habe dem Techniker als er dann zwei Tage später da war zugeschaut.

Aber ich vermute auch, das das nicht bezahlt wird. Aber mein Auto war ja in der Garage.

Limac

Ich glaube nicht das dies bezahlt wird.
Selbst wenn du Hinzuverdiener bist und das Auto dringend brauchst.
Mir ging die Batterie kaputt - ich habe auch eine Absage bekommen.

Rotti

Zitat von: Limac am 09. Februar 2024, 22:02:08Mir ging die Batterie kaputt - ich habe auch eine Absage bekommen.
bei mir waren es die Winterreifen  :sad:
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.