Wohngeld abgelehnt - Widerspruch sinnvoll ?

Begonnen von skeptiker12, 06. Januar 2024, 15:17:46

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skeptiker12

Das Jobcenter forderte im Juni 23 auf, Wohngeld zu beantragen, weil der Wohngeldrechner des Senats einen Anspruch von 367 Euro monatlich ermittelte.

Heute (7 Monate später) lag der Ablehnungsbescheid des Wohnungsamtes (Berlin Neukölln) im Briefkasten.
Begründung: Der uns zustehende Wohngeldanspruch würde 191 Euro betragen und wäre damit geringer als die uns zustehende Transferleistung (Bürgergeld).

In den 7 Monaten Wartezeit (ist laut Medien normal in Berlin wegen der Masse an Anträgen und dem Mangel an Sachbearbeitern) waren wir mehrfach telefonisch in Kontakt mit der Sachbearbeiterin, sie rief uns sogar selbst an, um Sachverhalte zu klären.
Unzählige Belege mussten eingereicht werden (Lohnabrechnungen der letzten 6 Monate, Kontoauszüge, und so weiter und so fort).

Beim Versuch, die Ablehnung zu verstehen, habe ich beim Wohngeldrechner des Senats verschiedene Varianten eingegeben. Es gibt allerdings keine gut verständlichen Infos oder Anleitungen dafür.
Sonst hätte ja das Jobcenter schon 0 Euro Anspruch ermitteln können, wenn alles so klar und leicht wäre.

Wenn ich 4 Personen im Haushalt angebe (2 Erwachsene = Eltern, mit 2 Kindern unter 18), von denen 2 Personen Bürgergeld beziehen, kommt 0 Euro Anspruch heraus.

Macht es Sinn, Widerspruch einzulegen ?
Habe ich auch gleich das Jobcenter gefragt und den Ablehnungsbescheid hochgeladen.

Ich werde auch die Sachbearbeiterin des Wohnungsamtes anschreiben und fragen, wie sie darauf kommt, daß angeblich nur ein Teil der Wohnfläche "selbstgenutzt" ist, wo wir mit 4 Personen die 63 qm voll nutzen, die sowieso zu klein für uns sind.

Gibt es sonst noch etwas Sinnvolles, was ich tun könnte ?

Sheherazade

Zitat von: skeptiker12 am 06. Januar 2024, 15:17:46Wenn ich 4 Personen im Haushalt angebe (2 Erwachsene = Eltern, mit 2 Kindern unter 18), von denen 2 Personen Bürgergeld beziehen, kommt 0 Euro Anspruch heraus.

Du musst die Daten ohne Bürgergeld eingeben (Bürgergeld und Wohngeld gleichzeitig geht nicht), irgendwie scheint bei euch ja Erwerbseinkommen vorhanden zu sein, deshalb verweist man euch auf Wohngeld.

ZitatIch werde auch die Sachbearbeiterin des Wohnungsamtes anschreiben und fragen, wie sie darauf kommt, daß angeblich nur ein Teil der Wohnfläche "selbstgenutzt" ist, wo wir mit 4 Personen die 63 qm voll nutzen, die sowieso zu klein für uns sind.

Hat einer von euch eine selbständige Tätigkeit angemeldet?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

skeptiker12

Danke, Sheherazade.
Ich habe jetzt mal 4 Personen und 0 Sozialhilfe-Empfänger eingegeben. Da kommmen dann 398,- Euro Wohngeldanspruch heraus.

Die Einkommensverhältnisse:
Ehefrau Teilzeit 20 Stunden - nicht selbständig, sondern angestellt
Ich Rentner (100% Erwerbsminderungsrente, wird zur regulären Rente im Juni wegen Erreichen der Altersgrenze).

Ich habe eine Vermutung.
Mit dem JC liegen wir seit Beginn der Bürgergeldzahlung im Streit über die VuE.
Der Rechtsanwalt (und wir) sagen und haben begründet, daß wir zwar eine BG sind, aber keine VuE.
Das JC will aber nur die erniedrigten Regelsätze zahlen und hat sämtliche Widersprüche verworfen, teilweise mit Falschbehauptungen.

Der Rechtsanwalt hat geraten, noch nicht vors Sozialgericht zu ziehen, sondern erst bei dem endgültigen Bürgergeldbescheid.

Beim Wohngeldamt mußten wir detailliert den Tagesablauf beschreiben, quasi auf die Minute genau.
Dort haben wir es so beschrieben, wie es ist. Getrennte Konten ohne Vollmachten, getrenntes Wirtschaften, getrennte Kindererziehung, eben alles, was beweist, daß wir keine VuE sind.

Ich vermute, daß das Wohngeldamt uns nicht als VuE einstuft, sondern als getrennt lebend und deshalb behauptet, daß nur ein Teil der Wohnfläche eigengenutzt sei.
Eine andere Erklärung fällt mir nicht ein.

Es gibt keine Möglichkeit beim Wohngeldrechner, auf die behaupteten 199 Euro im Ablehnungsbescheid zu kommen. Entweder ich komme auf null Euro Anspruch oder auf 398 Euro Anspruch.

Sheherazade

Beim Wohngeld gibt es eigentlich keine VuE oder eine Widerlegung derselben, da seid ihr eine Haushaltsgemeinschaft. Da wundert es mich nicht, dass anscheinend nur einer von euch Wohngeld bewilligt bekommen hat, wenn du das schon im Antrag trennen wolltest. Da hast du euch ein Eigentor geschossen.

Beim Jobcenter seid ihr scheinbar eine BG, aber du bestehst trotzdem auf den vollen Regelsätzen für Singles - logisch ist das nicht, keine Ahnung warum dein Anwalt den Unsinn mitmacht.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

TripleH

Zitat von: skeptiker12 am 06. Januar 2024, 15:53:53Mit dem JC liegen wir seit Beginn der Bürgergeldzahlung im Streit über die VuE. Der Rechtsanwalt (und wir) sagen und haben begründet, daß wir zwar eine BG sind, aber keine VuE.

Ihr seid verheiratet und deshalb eine Bedarfsgemeinschaft, § 7 Absatz 3 Nr. 3a SGB II. Mit VuE wird ein nicht verheiratetes Paar als Bedarfsgemeinschaft definiert, § 7 Absatz 3 Nr. 3c SGB II.

Wenn ihr euch in der ehelichen Wohnung gegenüber der Wohngeldstelle als getrennt lebend im familienrechtlichen Sinne bezeichnet habt, obwohl das nicht stimmt, dann kann das nach hinten losgehen, weil ihr euch damit gegenüber dem JC kostenersatzpflichtig gemacht habt.

Wie kommt ihr auf den schmalen Grad, dass ihr als Ehepaar nicht als solches zu behandeln seid?
 

skeptiker12

#5
Zitat von: TripleH am 06. Januar 2024, 18:29:46Wie kommt ihr auf den schmalen Grad, dass ihr als Ehepaar nicht als solches zu behandeln seid?
Es gibt dauernd getrennt lebende Ehepaare.
Es gibt in diesem Forum spezielle Threads, wo unser Fall beschrieben wird.
Insofern ist es kein schmaler Grat, sondern durch Gerichtsurteile klar bestätigter Fall.

1 Jahr zusammen aber doch keine Verantwortungs- und Einstehgemeinschaft nach § 7 Abs. 3a Nr. 1 SGB II?
Auch nach einem Jahr kann es sein, dass keine Verantwortungs- und Einstehgemeinschaft nach § 7 Abs. 3a Nr. 1 SGB II vorliegt, wenn beide weiterhin keine Wirtschaftsgemeinschaft bilden (vgl. BSG-Urteil vom 23.08.2012, Az. B 4 AS 34/12 R) und sich weigern, den jeweils anderen wirtschaftlich zu unterstützen.
D.h. konkret, dass neben der Wohn- auch eine Wirtschaftsgemeinschaft bestehen muss. § 7 Abs. 3a SGB II ersetzt die Feststellung einer VuE nach § 7 Abs. 3 Nr. 3c SGB II nicht, sondern beinhaltet lediglich eine Beweislastumkehr, wann der Leistungsträger eine VuE vermuten kann und der Leistungsempfänger sie widerlegen muss.
Wenn also getrennt gewirtschaftet wird, jeder sein eigenes Geld und Konto hat und keine Absicht besteht, daran etwas zu ändern, liegt keine Verantwortungs- und Einstehgemeinschaft nach § 7 Abs. 3a Nr. 1 SGB II vor. Das muss von beiden so schr. gegenüber dem Leistungsträger erklärt und durch Beweise glaubhaft gemacht werden.

https://hartz.info/index.php/topic,30.0.html

Die JC halten sich regelmäßig nicht an diese Urteile, meist bekommt man erst vor dem Sozialgericht recht.
Hängt aber wohl auch vom jeweiligen Richter ab.

Der einzige "Fallstrick" hier ist meines Erachtens, daß das Wohnungsamt klar sieht, daß wir keine VuE sind, wogegen das JC sich strikt weigert, die Fakten zur Kenntnis zu nehmen, die das beweisen.
Das JC will die Zahlung der vollen Regelsätze nicht leisten.

Der Rechtsanwalt ist übrigens nicht "dumm". Seine Begründung ist leicht nachvollziehbar: Ein dauernd getrennt lebendes Ehepaar, das keine VuE ist, ist so zu behandeln wie es das Gesetz vorschreibt = mit vollem Regelsatz.

So lange keine der dort genannten Voraussetzungen für das Vorliegen einer Verantwortungs- und Einstehgemeinschaft zutreffen, bilden die betroffenen Personen lediglich eine Wohngemeinschaft, es besteht keinerlei rechtliche Grundlage, die es dem Leistungsträger ermöglicht, von einem ALG II Bezieher  die Vorlage von Nachweisen über Einkommen und Vermögen dessen Partners zu fordern, darf Einkommen eben nicht nach der Bedarfsanteilsmethode auf andere verteilt werden und besteht ein Anspruch auf 100% des Regelsatzes.
https://hartz.info/index.php/topic,30.0.html

TripleH

Gern nochmal: Das von dir Zitierte trifft auf unverheiratete Paare zu.

Zitat von: skeptiker12 am 06. Januar 2024, 19:56:23Es gibt dauernd getrennt lebende Ehepaare.

Gibt es. Allerdings lassen die sich dann auch irgendwann scheiden. Wann ist es denn bei euch soweit? Seit wann seit ihr denn offiziell getrennt? Trennungsjahr schon vorbei? Und wenn getrennt: du hast doch Rente, was kümmert dich das Bürgergeld deiner Frau, für die du nichts mehr machst, weil ihr ja nur noch gezwungenermaßen zusammen lebt und du für sie nicht einstehst? Dann musst du ja auch nicht mehr ihre Probleme lösen.

Zitat von: skeptiker12 am 06. Januar 2024, 19:56:23Insofern ist es kein schmaler Grat, sondern durch Gerichtsurteile klar bestätigter Fall.

Na, dann lass lesen. Nenne mal ein paar.


Zitat von: skeptiker12 am 06. Januar 2024, 19:56:23Der Rechtsanwalt ist übrigens nicht "dumm"

Nö, der verdient sein Geld so oder so.

 

skeptiker12

Zitat von: TripleH am 06. Januar 2024, 21:49:56Gibt es. Allerdings lassen die sich dann auch irgendwann scheiden. Wann ist es denn bei euch soweit?
Nicht alle lassen sich scheiden.
Das sind persönliche Entscheidungen aufgrund von persönlichen Umständen.

Zitat von: TripleH am 06. Januar 2024, 21:49:56Gern nochmal: Das von dir Zitierte trifft auf unverheiratete Paare zu.
Falsch. Es trifft auf alle Paare zu, die länger als ein Jahr in einer Wohnung leben und die Voraussetzungen für die gesetzliche Vermutung einer VuE zu erfüllen scheinen.

Das Wesentliche ist gesagt.

Mal schauen, was die freundliche Sachbearbeiterin des Wohnungsamtes dazu sagt, denn es ist ja nur meine Vermutung, daß die VuE eine Rolle spielt. Ich möchte aber einen eventuellen Widerspruch oder eine Klage nicht aufgrund von Spekulationen, sondern auf Fakten basiert machen.

Übrigens bin ich sehr wohl betroffen (auch Da bist du im Irrtum), denn das Bürgergeld wird auch an mich anteilig überwiesen und ich muss bei jedem Antrag alles offenlegen, was das Jobcenter verlangt.

Sheherazade

#8
Zitat von: skeptiker12 am 06. Januar 2024, 19:56:23Mal schauen, was die freundliche Sachbearbeiterin des Wohnungsamtes dazu sagt, denn es ist ja nur meine Vermutung, daß die VuE eine Rolle spielt. Ich möchte aber einen eventuellen Widerspruch oder eine Klage nicht aufgrund von Spekulationen, sondern auf Fakten basiert machen.

Du hast exzessiv durchgeprügelt, was du dir vorstellst, nämlich keine VuE mit deiner Frau (inkl. 2 minderjährigen Kindern) sein zu wollen, obwohl solche Konstrukte (auch) beim Wohngeld nicht bekannt sind.

Bei Wohngeld geht es nach Haushaltsmitgliedern, eine VuE spielt da keine Rolle.
ZitatHaushaltsmitglied ist zunächst die wohngeldberechtigte Person. In der Regel handelt es sich dabei um die antragstellende Person. Jeder, der mit der wohngeldberechtigten Person Wohnraum gemeinsam bewohnt, zählt ebenfalls als Haushaltsmitglied. Zusätzlich muss der Wohnraum, für den Wohngeld beantragt wird, auch der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen der einzelnen Haushaltsmitglieder sein. Beispielsweise sind Familienmitglieder immer als Haushaltsmitglieder anzusehen, sofern der gemeinsam mit dem Antragsteller genutzte Wohnraum auch der Lebensmittelpunkt ist.

Zu den Familienmitgliedern zählen insbesondere:

    der Ehegatte/Lebenspartner oder Lebensgefährte des Antragstellers, sofern diese nicht getrennt vom Antragsteller leben,
    die Kinder des Antragstellers bzw. seines Ehegatten,
    Geschwister, Onkel, Tanten, Schwiegereltern, Schwager und Schwägerinnen,
    Pflegekinder und Pflegeeltern.
Quelle

Nun hast du bekommen, was du wolltest, nämlich scheinbar nur für einen Teil der Familie Wohngeld und es passt dir auch nicht.  :weisnich: Das Wohngeldamt freut sich, können sie doch monatlich gut Geld sparen und das sogar ohne die eigenen Vorschriften einzuhalten, w3eil der Antragsteller auf Geld verzichten möchte.

Zu dem Irrglauben, dass du mit deiner Frau und deinen Kindern beim Jobcenter zwar eine Bedarfsgemeinschaft darstellst, aber mit deiner Frau keine VuE, nur um ein paar Euro mehr Regelsatz für dich und deine Frau rauszuschlagen, mag ich gar nichts sagen, etwas :zensiert: habe ich noch nie gehört. Offenbar möchtest du zusammen mit deinem geschäftstüchtigen Anwalt ein Exempel statuieren - viel Spaß dabei.

Vielleicht solltest du dich einfach mal entscheiden, was du möchtest: Bürgergeld oder Wohngeld?

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

september23

#9
Zitat von: skeptiker12 am 06. Januar 2024, 23:28:37Nicht alle lassen sich scheiden.
Das sind persönliche Entscheidungen aufgrund von persönlichen Umständen.
dann werden aber solche Dinge wie Trennungsunterhalt und Co geregelt, unabhängig davon, ob der eine dem anderen das zahlen kann, steuerlich wird was geändert usw.

Wenn man von der Ehefrau spricht und mit zwei minderjährigen Kindern im Haushalt lebt, keine Trennung in irgendeiner Weise gemeldet ist, ist man formal nun mal nicht getrennt.

Zitat von: skeptiker12 am 06. Januar 2024, 23:28:37Falsch. Es trifft auf alle Paare zu, die länger als ein Jahr in einer Wohnung leben und die Voraussetzungen für die gesetzliche Vermutung einer VuE zu erfüllen scheinen.
Da scheint aber nichts, wenn man verheiratet ist. Die Ehe an sich ist gewissermaßen eine Art gewollte und amtlich bestätigte VuE, gerade wirtschaftlich gesehen.

Zitat von: skeptiker12 am 06. Januar 2024, 23:28:37Mal schauen, was die freundliche Sachbearbeiterin des Wohnungsamtes dazu sagt, denn es ist ja nur meine Vermutung, daß die VuE eine Rolle spielt. Ich möchte aber einen eventuellen Widerspruch oder eine Klage nicht aufgrund von Spekulationen, sondern auf Fakten basiert machen.
Es ist schwer zu verstehen, was daran so schwer ist: Für das Wohngeld spielt das keine Rolle.
Ihr lebt zusammen, das ist der Haushalt.

Ergänzend noch, worum es geht
Zitat von: skeptiker12 am 06. Januar 2024, 23:28:37Ich werde auch die Sachbearbeiterin des Wohnungsamtes anschreiben und fragen, wie sie darauf kommt, daß angeblich nur ein Teil der Wohnfläche "selbstgenutzt" ist, wo wir mit 4 Personen die 63 qm voll nutzen, die sowieso zu klein für uns sind..

Die kommt darauf, weil Du selbst es behauptest.

Denn wenn Du sagst, "die Frau gehört nicht zu meinem Haushalt, die ist WG", bekommst auch nur Du Wohngeld. So ist das in WGs. Aufsplitten in Ehefrau bekommt mit Teilzeitjob Aufstockung und ich hab mit der nichts zu tun wirtschaftlich, habe meine Rente und möchte zusätzlich für die ganze Wohnung Wohngeld, funktioniert nicht.

Zitat von: skeptiker12 am 06. Januar 2024, 23:28:37Übrigens bin ich sehr wohl betroffen (auch Da bist du im Irrtum), denn das Bürgergeld wird auch an mich anteilig überwiesen und ich muss bei jedem Antrag alles offenlegen, was das Jobcenter verlangt.
Natürlich musst Du das. Ihr seid verheiratet, Deine Rente und das TZ-Gehalt Deiner Frau reicht nicht fürs Existenzminimum, ihr bekommt Aufstockung.

Der Einwand des Users war auch nur, dass man bei "Nicht-VuE und nur aus praktischen Gründen mit im Grunde Ex-Frau und zwei Kindern in der Wohnung lebend", eigentlich nicht die wirtschaftlichen Probleme der Ex zu lösen sucht.

Zitat von: skeptiker12 am 06. Januar 2024, 23:28:37Gibt es sonst noch etwas Sinnvolles, was ich tun könnte ?.
Dich entscheiden, ob Du als getrennt lebender Ehemann in der gleichen Wohnung, wie Deine Ehefrau lebst, aber getrennt= eigener Haushalt bist oder eben nicht getrennt und kein eigener Haushalt

skeptiker12

Zitat von: Sheherazade am 07. Januar 2024, 09:34:21Nun hast du bekommen, was du wolltest, nämlich scheinbar nur für einen Teil der Familie Wohngeld und es passt dir auch nicht.
Ich verstehe Deinen Zynismus nicht, Du bist sonst abgeklärt und fair, wenn Du auf Fragen antwortest.

Das Jobcenter hat verlangt, daß wir Wohngeld beantragen.
Wie kommt dann jemand darauf, zu unterstellen, daß wir kein Wohngeld haben wollten ?
Bei den Ratgebern zum Wohngeld wird nirgendwo darauf hingewiesen, daß dauernd getrennt lebende Menschen nur Anspruch auf das halbe Wohngeld haben. Wir haben ganz einfach die Wahrheit beim Antrag gesagt.
Ist das böse ?

Zitat von: september23 am 07. Januar 2024, 12:03:16Es ist schwer zu verstehen, was daran so schwer ist: Für das Wohngeld spielt das keine Rolle. Ihr lebt zusammen, das ist der Haushalt.
Woher nimmst Du Dein "Wissen" ?
Das Wohnungsamt sieht das vollkommen anders als Du, wollte sogar den Außendienst schicken, um zu überprüfen, ob es sich um eine VuE handelt.

Zitat von: Sheherazade am 07. Januar 2024, 09:34:21Zu dem Irrglauben, dass du mit deiner Frau und deinen Kindern beim Jobcenter zwar eine Bedarfsgemeinschaft darstellst, aber mit deiner Frau keine VuE, nur um ein paar Euro mehr Regelsatz für dich und deine Frau rauszuschlagen, mag ich gar nichts sagen, etwas hirnrissigeres habe ich noch nie gehört. Offenbar möchtest du zusammen mit deinem geschäftstüchtigen Anwalt ein Exempel statuieren - viel Spaß dabei.
Im Ratgeber von Ottokar, den ich extra zitiert habe, steht das anders.
Er erwähnt auch, daß dem JC die Gesetze egal sind, die halten sich absichtlich nicht daran, sondern benutzen Täuschung und Lügen, um Geld zu sparen.
Möchtest Du das bezweifeln, obwohl es so viele Belege dafür gibt ?


In der realen Welt gibt es nunmal "dauernd getrennt lebende Ehepaare".
Googel einfach mal, dann wird Dir geholfen.

Es gibt sogar Webseiten, wo die Vorteile und Nachteile im Vergleich zu geschiedenen Ehepaaren aufgelistet werden. Du denkst nur in "verheiratet" oder "geschieden", das wird der Realität nicht gerecht.

Nur mal so am Rande:
Beim Erstantrag auf Bürgergeld hat das Jobcenter das dauernde Getrenntleben und keine VuE akzeptiert, genauso wie das Sozialamt davor und davor ebenfalls das Jobcenter.
Erst im Juni hat sich das geändert. Da ist Rache das Motiv, denn das JC hat sich prächtig blamiert beim Senat und beim RA und mußte mir dann widerwillig das Sozialticket-S genehmigen.
Dann plötzlich wurde wahrheitswidrig behauptet, daß wir doch eine VuE sind.
Seitdem läuft die Schikane, davor war für alle Beteiligten alles klar.

Was kann ich dafür, daß das JC massenweise falsche Bescheide verschickt ?
Im Wissen, daß sich nur Wenige wehren.

Zitat von: Sheherazade am 07. Januar 2024, 09:34:21Vielleicht solltest du dich einfach mal entscheiden, was du möchtest: Bürgergeld oder Wohngeld?
Für eine Entscheidung benötigt ein vernünftiger Mensch vernünftige Grundlagen.
Diese erarbeite ich mir gerade.

Hoppla, mir ist in der Nacht ein Änderungsbescheid des JC in die Hände gefallen. (ist vom 16.12.23)
Der Postweg ist lang in Berlin, denn dieser Änderungsbescheid ist immer noch nicht im Briefkasten angekommen. Zum Glück aber im Jobcenter-digital-Konto.
Dort steht, daß sich das Bürgergeld erhöht hat von bisher c.a. 250 Euro auf 400 Euro monatlich.
Oder ein paar Euro mehr, es soll ja anonym bleiben im Forum.

Der Wohngeldrechner zeigt Anspruch auf 398 Euro.

Insofern, liebe Sheherazade, ist die Wahl leicht, meinst Du nicht auch ?
Und diese Wahl muß ich nicht einmal selbst treffen, das machen die Behörden ganz automatisch.
Denn selbst wenn die VuE keine Rolle spielen würde beim Wohngeld, wäre das Wohngeld niedriger als das Bürgergeld und schwupps, darf laut Gesetz kein Wohngeld bezahlt werden.

Nur Geduld, das wird schon.
Und "ins Knie geschossen" haben wir uns mit ehrlichen Anträgen auch nicht.
Schönen Sonntag noch.


september23

Zitat von: skeptiker12 am 07. Januar 2024, 13:32:08Woher nimmst Du Dein "Wissen" ?
Das Wohnungsamt sieht das vollkommen anders als Du, wollte sogar den Außendienst schicken, um zu überprüfen, ob es sich um eine VuE handelt.
Sieht es mit Sicherheit nicht. Ein Haushalt, alles zusammen ergibt eine Summe, reicht die nicht für die angemessene Miete, ist aber zuviel für Bürgergeld, gibt es Wohngeld.

Du bist verheiratet und behauptest, Du seist kein gemeinsamer Haushalt mit Deiner Noch-Ehefrau.

Das dürfte der Grund der Prüfung sein, so sie stattfinden sollte und ist es sicher, warum die Dame vom Wohngeldamt Dir zu Deiner Verwundung geschrieben hat, dass Du nur einen Teil der Wohnung selbst nutzt.
Du selbst behauptest das doch.


Zitat von: skeptiker12 am 07. Januar 2024, 13:32:08Im Ratgeber von Ottokar, den ich extra zitiert habe, steht das anders.
Dass man als nicht offiziell getrenntes und noch zusammen mit minderjährigen Kindern zusammen lebendes Ehepaar eine VuE widerlegen kann?

Zitat von: skeptiker12 am 07. Januar 2024, 13:32:08Er erwähnt auch, daß dem JC die Gesetze egal sind, die halten sich absichtlich nicht daran, sondern benutzen Täuschung und Lügen, um Geld zu sparen.
nun, was das Täuschen angeht...aber lassen wir das
Zitat von: skeptiker12 am 07. Januar 2024, 13:32:08Möchtest Du das bezweifeln, obwohl es so viele Belege dafür gibt ?
Diese Belege existieren so nun mal nicht

Zitat von: skeptiker12 am 07. Januar 2024, 13:32:08In der realen Welt gibt es nunmal "dauernd getrennt lebende Ehepaare".
Googel einfach mal, dann wird Dir geholfen.
das hat niemand bezweifelt, dass es das gibt. Diese Paare leben aber selten auf 63 qm mit zwei minderjährigen Kindern zusammen und reden von ihrem Ehemann oder ihrer Ehefrau und wollen für die gesamte Wohnung Wohngeld haben

Zitat von: skeptiker12 am 07. Januar 2024, 13:32:08Es gibt sogar Webseiten, wo die Vorteile und Nachteile im Vergleich zu geschiedenen Ehepaaren aufgelistet werden. Du denkst nur in "verheiratet" oder "geschieden", das wird der Realität nicht gerecht.
das hat niemand hier gemacht

Das Problem, wenn man nicht an Tatsachen schreibt: Man widerspricht sich.

Das ist nicht schön, wo doch hier wirklich jeder wohlgesinnt ist und zu mehr und dem berechtigten Geld verhelfen möchte.
:bye:

skeptiker12

Zitat von: september23 am 07. Januar 2024, 14:10:58das hat niemand bezweifelt, dass es das gibt. Diese Paare leben aber selten auf 63 qm mit zwei minderjährigen Kindern zusammen und reden von ihrem Ehemann oder ihrer Ehefrau und wollen für die gesamte Wohnung Wohngeld haben
Stimmt doch überhaupt nicht, was Du hier konstruierst.
Lies einfach, was ich geschrieben habe, anstatt etwas zu konstruieren.

Der Sachverhalt ist klar.
Es dreht sich hier im Kreis, weil der Artikel von Ottokar und die dort gemachten Aussagen von den "Experten" hier als "hirnrissig" und "dumm" und "betrügerisch" und "falsch" bewertet werden.

Na, da kann ich nix dafür.
Meines Erachtens hat Ottokar recht und Ihr nicht.
Er hat Argumente, Ihr habt keine, sondern nur Beleidigungen und falsche Unterstellungen.

Auf diesem Niveau bringt dieser Thread nichts mehr.
Tummelt Euch in Eurer merkwürdigen und menschenverachtenden Blase, aber ohne mich.

Danke für die wenigen Hinweise, die korrekt waren, der Rest war wie der Satz mit "x" = war wohl nix.

Sheherazade

Zitat von: skeptiker12 am 07. Januar 2024, 14:53:37Meines Erachtens hat Ottokar recht und Ihr nicht.

Niemand hat den mehrfach von dir verlinkten Beitrag von @Ottokar in Frage gestellt. Du liest scheinbar nur sehr selektiv bzw. du lässt wichtige Punkte darin einfach aus.

ZitatWelche Voraussetzungen dafür vorliegen müssen, damit der Leistungsträger eine sog. Verantwortungs- und Einstehgemeinschaft vermuten darf, hat der Gesetzgeber in § 7 Abs. 3a SGB II festgelegt:
Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner
1. länger als ein Jahr zusammenleben, oder
2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben, oder
3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen
oder oder
4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.
.....
.....
So lange keine der dort genannten Voraussetzungen für das Vorliegen einer Verantwortungs- und Einstehgemeinschaft zutreffen, bilden die betroffenen Personen lediglich eine Wohngemeinschaft, es besteht keinerlei rechtliche Grundlage, die es dem Leistungsträger ermöglicht, von einem ALG II Bezieher  die Vorlage von Nachweisen über Einkommen und Vermögen dessen Partners zu fordern, darf Einkommen eben nicht nach der Bedarfsanteilsmethode auf andere verteilt werden und besteht ein Anspruch auf 100% des Regelsatzes.
Quelle

Bei euch scheint ja zumindest Punkt 2 oder 3 vorzuliegen.

Grundsätzlich ist mir deine Rechthaberei völlig egal, du hast hier einen Thread aufgemacht, Fragen gestellt und (zumindest bis DU pampig geworden bist) sachliche Antworten bekommen.

Schönen Sonntag noch!
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

september23

Zitat von: skeptiker12 am 07. Januar 2024, 14:53:37Stimmt doch überhaupt nicht, was Du hier konstruierst.
Lies einfach, was ich geschrieben habe, anstatt etwas zu konstruieren.

hab ich gelesen, Du offenbar nicht, aber ich helfe Dir gern:

Zitat von: skeptiker12 am 07. Januar 2024, 14:53:37Ich werde auch die Sachbearbeiterin des Wohnungsamtes anschreiben und fragen, wie sie darauf kommt, daß angeblich nur ein Teil der Wohnfläche "selbstgenutzt" ist, wo wir mit 4 Personen die 63 qm voll nutzen, die sowieso zu klein für uns sind.
und wenn man Dich zitiert, also dass was Du selbst schreibst, dann wirfst Du einem vor zu konstruieren und dass das nicht stimmt  :lol:


Zitat von: skeptiker12 am 07. Januar 2024, 14:53:37Der Sachverhalt ist klar.
Ja, Du willst mit Deiner Ehefrau ein auf Nicht-VuE machen

Zitat von: skeptiker12 am 07. Januar 2024, 14:53:37Es dreht sich hier im Kreis, weil der Artikel von Ottokar und die dort gemachten Aussagen von den "Experten" hier als "hirnrissig" und "dumm" und "betrügerisch" und "falsch" bewertet werden.
Aber sonst geht es Dir gut? Diese tatsächlichen Konstrukte und Unterstellungen von Dir, sind NIRGENDS geschrieben worden.

Zitat von: skeptiker12 am 07. Januar 2024, 14:53:37Na, da kann ich nix dafür.
Meines Erachtens hat Ottokar recht und Ihr nicht.
Er hat Argumente, Ihr habt keine, sondern nur Beleidigungen und falsche Unterstellungen.

Auf diesem Niveau bringt dieser Thread nichts mehr.
Tummelt Euch in Eurer merkwürdigen und menschenverachtenden Blase, aber ohne mich.
Der einzige, der hier beleidigt und unterstellt bist Du. Du wirfst anderen Deine eigenen Fehler und Verdrehungen vor. Es stimmt, so macht es hier keinen Sinn. Und niemand kann was für Deine eigenen Fehler.

Zitat von: skeptiker12 am 07. Januar 2024, 14:53:37Danke für die wenigen Hinweise, die korrekt waren, der Rest war wie der Satz mit "x" = war wohl nix.
Allerdings, die Hilfe für jemand wie Dich kann man sich sparen.