Nachbarschaftshilfe Pflegekurs (§ 45 SGB XI)

Begonnen von KliDirSte, 07. Januar 2024, 01:13:09

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KliDirSte

Hallo, meine Frau hat einen Onlinekurs für einen Pflegekurs (§ 45 SGB XI)gemacht und ein Zertifikat erhalten. Sie möchte einer Nachbarin helfen. Die Nachbarin bekommt dann von der Krankenkasse 120 Euro und meine Frau wäre 2 Stunden in der Woche für 15/Stunde bei ihr um zu Unterstützen.

Wie gebe ich das nun beim Jobcenter bzw. Arbeitsamt an?


Sie bekommt ja keine Lohnabrechnung sondern erstellt eine Rechnung, die Nachbarin erhält das Geld von der KK und meine Frau würde es dann in Bar von ihr bekommen.


lg

turbulent

OT: Was war das denn für ein Kurs? Ich finde nur solche für Verwandte. (Habe auch eine Nachbarin, der ich manchmal helfe - vielleicht bin ich mit so einem Kurs auch mal berechtigt, Geld dafür von jemandem zu kriegen? Ihr Pflegedienst ist unflexibel und nicht immer zuverlässig. Aber natürlich "kann" ich nicht wirklich pflegen, "Kleinigkeiten" mache ich aber oft.)

KliDirSte

Zitat von: turbulent am 07. Januar 2024, 09:27:44OT: Was war das denn für ein Kurs? Ich finde nur solche für Verwandte. (Habe auch eine Nachbarin, der ich manchmal helfe - vielleicht bin ich mit so einem Kurs auch mal berechtigt, Geld dafür von jemandem zu kriegen? Ihr Pflegedienst ist unflexibel und nicht immer zuverlässig. Aber natürlich "kann" ich nicht wirklich pflegen, "Kleinigkeiten" mache ich aber oft.)

Ja, meine Frau pflegt die Nachbarin auch nicht sondern hilft ihr etwas im Haushalt und geht mal einkaufen.
Die Vorgängerin kann es nicht mehr und hat uns erklärt wie es geht.
Damit die KK aber die 125 Euro im Monat übernimmt wollen sie das man diesen Onlinekurs mit Zertifikat macht, dauert ca. 2 Stunden. Das würde die Nachbarin dann bei ihrer Krankenkasse einreichen, meine Frau gibt dann einmal im Monat die Tage an, an den sie da war und also 8 Stunden/Monat für 15 Euro pro Stunde, dass reicht die Nachbarin dann bei der KK ein und ein paar Tage später hat sie es auf dem Konto. 
Wenn Du bei Google  Pflegekurses nach §45 SGB XI  eingibst kommt schon an 2 oder 3 Stelle ein Angebot nicht für Verwandte. Ist auch Kostenlos.

lg

Sheherazade

Zitat von: KliDirSte am 07. Januar 2024, 01:13:09Die Nachbarin bekommt dann von der Krankenkasse 120 Euro und meine Frau wäre 2 Stunden in der Woche für 15/Stunde bei ihr um zu Unterstützen.

Wie gebe ich das nun beim Jobcenter bzw. Arbeitsamt an?

Kommt darauf an, wie deine Frau gemeldet ist: Als Pflege(hilfs)person bei der Krankenkasse oder als Minijobberin bei der Minijobzentrale - für beides muss es aber Nachweise geben.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

KliDirSte

Zitat von: Sheherazade am 07. Januar 2024, 09:48:49
Zitat von: KliDirSte am 07. Januar 2024, 01:13:09Die Nachbarin bekommt dann von der Krankenkasse 120 Euro und meine Frau wäre 2 Stunden in der Woche für 15/Stunde bei ihr um zu Unterstützen.

Wie gebe ich das nun beim Jobcenter bzw. Arbeitsamt an?

Kommt darauf an, wie deine Frau gemeldet ist: Als Pflege(hilfs)person bei der Krankenkasse oder als Minijobberin bei der Minijobzentrale - für beides muss es aber Nachweise geben.

Danke, dann muss die Nachbarin mal bei der KK um einen Nachweis bitten.