Belehrung Kostensenkung Mietwohnung

Begonnen von larswars, 07. Januar 2024, 14:24:54

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larswars

Hallo ihr Lieben,

ich bin schon eine Weile ein stiller Mitleser und ich bitte euch mir bei dem folgenden Sachverhalt zu helfen bzw. mir Tipps zu geben, wie ich mich jetzt verhalten soll!? Ich danke euch im Voraus recht herzlich.😊

Kurze Vorgeschichte zu meiner Situation, zum 1.1.2021 wurde meine Miete erhöht und die KdU wurden auch weiterhin vom JC komplett übernommen, ohne einer Aufforderung zur Kostensenkung in den nachfolgenden Jahren. Dies galt bis zuletzt also auch in den 2 Jahren, bevor es dann zur Einführung des Bürgergelds 2023 die Karenzzeit gab.

Zum 1.1.2023 wurde meine Vorauszahlung der NK vom Vermieter verdoppelt auf Grund der gestiegenen Preise im Zuge der Energiepreise, Krisen und um mich damit vor einer künftigen Nachzahlung der NK zu schützen.

Beantragt wurde es bereits im Dezember 22 und auch bewilligt.

Jetzt finde ich ein Schreiben vom JC im Briefkasten mit der Belehrung Kostensenkung Mietwohnung.

In diesem soll ich bis zum 15.01.24 dazu Stellung nehmen, ob besondere Umstände vorliegen, welche dies verhindern. Außer, dass ich in meinem gewohnten sozialen Umfeld bleiben möchte habe ich momentan keine besonderen Umstände vorliegen.

Ich habe nur mal spontan geschaut, ob es überhaupt entsprechende Wohnungen zu "angemessenen Kosten" laut JC überhaupt in meiner Gemeinde gibt und da ist in ähnlicher Größe und zu einem günstigeren Preis nichts zu finden bzw. es gibt gar keine entsprechenden Angebote, da ja ein Mangelbwie überall an bezahlbarem Wohnraum besteht.

Ich kann auch gern das Schreiben noch hochladen, falls Bedarf besteht.

Im Schreiben des JC fehlt auch die Anlage mit den angemessenen Kosten, wie es in der Belehrung geschrieben wurde,habe nur die Belehrung im Umschlag gehabt. Desweiteren ist die Bemessungsgrundlage für die KdU in meinem Landkreis noch Stand Januar 2020 und orientierte diese sich auch schon zum damaligen Zeitpunkt nicht am entsprechenden Mietspiegel und auch nicht an den gestiegen NK.

Somit stehen die Kosten ja auch überhaupt nicht mehr im Verhältnis der Preissteigerungen der letzten Jahre und sind damit auch nicht an den aktuellen Mietspiegel angepasst.

Welche Möglichkeiten habe ich jetzt nach eurer Einschätzung und Erfahrung?

Was soll ich dem JC bis zum 15.01. überhaupt mitteilen, wegen den besonderen Umständen und soll ich wie in der Belehrung geschrieben Einspruch dagegen jetzt schon einlegen?(laut meines Wissens ist das doch erst gegen den Bescheid mit der Kürzung der KdU möglich!?)

Ich weiß zumindest, dass ich mich trotz allem aktiv um eine neue Wohnung kümmern sollte, auch wenn sie nicht angemessen sind und dies auch belegen können,damit weiterhin die vollen Kosten übernommen werden. Mein Vermieter wird ja wohl definitiv nicht bereit sein meine Miete zu senken und auch eine Untervermietung ist auf Grund der Gegebenheiten vor Ort auch ausgeschlossen. Die Größe der Wohnung ist übrigens auch angemessen und nicht über den Richtlinien.

So, ich hoffe ich habe auch alles relevante erwähnt. Ansonsten fragt bitte einfach nach und wie gesagt kann ich euch auch gern das Schreiben hochladen, falls Bedarf besteht und würde es dann anonymisiert rein stellen.

Hoffe es war nicht zu viel Text.  :zwinker:

Ich danke euch sehr für eure Mithilfe und wünsche euch noch einen schönen, wenn auch frostigen Sonntag.

Liebe Grüße

Lars

Fettnäpfchen

larswars

Zitat von: larswars am 07. Januar 2024, 14:24:54Ich kann auch gern das Schreiben noch hochladen, falls Bedarf besteht.
Das wäre das beste
mit dem einen o. anderen kann ich nichts anfangen da es sich so liest als ob dein JC/SB es jetzt schon falsch macht.

Zu allem anderen kommen wir dann später aber allgemein hast du Recht und das eine oder andere vom JC ist ein NOGO.
Liest sich als ob es zu allem Überfluss auch noch eine Optionskommune ist.

MfG FN
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september23

Zitat von: larswars am 07. Januar 2024, 14:24:54Zum 1.1.2023 wurde meine Vorauszahlung der NK vom Vermieter verdoppelt auf Grund der gestiegenen Preise im Zuge der Energiepreise, Krisen und um mich damit vor einer künftigen Nachzahlung der NK zu schützen.
wie hoch sind diese Nebenkosten jetzt? Hattet Du in der Vergangenheit Nachzahlungen?