Einladungstermine Zusage / Absage bei freiwilliger Teilnahme Aufstocker

Begonnen von fizzy, 09. Januar 2024, 14:00:53

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fizzy

Eine Frage bezüglich Einladungstermine als Aufstocker, Selbstständigkeit...

Die Einladungstermine sind immer freiwillig , steht auch im Schreiben Seite 2 jedes Mal.

Muss ich dem Jobcenter die Teilnahme ab oder zu sagen oder kann ich es ignorieren??

Und wie verhält es sich, können diese bei mehrmaligem Verneinen einem Sanktionen vorschreiben bzw Leistungen einstellen?? Oder wie sieht da der Sachverhalt aus?

Des Weiteren kann das Jobcenter einem die Selbstständigkeit nicht verbieten, um eine höhere Gewalt über einen zu haben, ist das korrekt? Weil hab das Gefühl, die wollen da einen schnell aus der Selbstständigkeit in die volle Bedürftigkeit locken, damit sie mit einem die Maßnahmen durchziehen können.

lappa

Hallo,
wenn du unter dem Radar bleiben möchtest macht es Sinn die Termine einfach kurz per 2-Zeiler abzusagen. Je weniger du auffällst, desto besser. Und vergebliches Warten auf einen Kunden fällt mehr auf als routiniert einen Termin im Kalender zu löschen.

In der Theorie kann nichts passieren, so lange die Einladungen ohne RFB sind oder deine Aufstockung niedriger als die KdU sind (dann ist es unmöglich dich zu sanktionieren). Das JC kann zwar rechtswidrig die Leistungen einstellen, aber dann reicht es mit Beistand und Ausweis zu erscheinen, damit die Leistungseinstellung sofort aufgehoben werden muss und alle Leistungen ggf. nachgezahlt werden müssen.

Das JC kann dir nichts verbieten, bzw. wenn es das versucht kannst du das einfach ignorieren. Aber das JC kann Probleme machen beim Anerkennen der Aufwendungen für die Selbstständigkeit (Material, Geräte/Technik, Miete, usw.). Dann kannst du zwar die Selbstständigkeit gegen den Willen des JC weiter betreiben, aber die Unkosten musst du dann selbst von deinem Gewinn tragen. Bei Tätigkeiten ohne Unkosten, z.B. Programmierer kann das egal sein. Bei Tätigkeiten mit hohem Materialeinsatz wirst du erst vor dem SG klagen müssen, da es unmöglich ist ohne Anerkennung der Unkosten die Selbstständigkeit fortzuführen.


fizzy

Zitat von: lappa am 09. Januar 2024, 14:08:27Hallo,
wenn du unter dem Radar bleiben möchtest macht es Sinn die Termine einfach kurz per 2-Zeiler abzusagen. Je weniger du auffällst, desto besser. Und vergebliches Warten auf einen Kunden fällt mehr auf als routiniert einen Termin im Kalender zu löschen.

In der Theorie kann nichts passieren, so lange die Einladungen ohne RFB sind oder deine Aufstockung niedriger als die KdU sind (dann ist es unmöglich dich zu sanktionieren). Das JC kann zwar rechtswidrig die Leistungen einstellen, aber dann reicht es mit Beistand und Ausweis zu erscheinen, damit die Leistungseinstellung sofort aufgehoben werden muss und alle Leistungen ggf. nachgezahlt werden müssen.

Das JC kann dir nichts verbieten, bzw. wenn es das versucht kannst du das einfach ignorieren. Aber das JC kann Probleme machen beim Anerkennen der Aufwendungen für die Selbstständigkeit (Material, Geräte/Technik, Miete, usw.). Dann kannst du zwar die Selbstständigkeit gegen den Willen des JC weiter betreiben, aber die Unkosten musst du dann selbst von deinem Gewinn tragen. Bei Tätigkeiten ohne Unkosten, z.B. Programmierer kann das egal sein. Bei Tätigkeiten mit hohem Materialeinsatz wirst du erst vor dem SG klagen müssen, da es unmöglich ist ohne Anerkennung der Unkosten die Selbstständigkeit fortzuführen.


Teilweise wenn ich ein Termin nicht wahrgenommen habe und abgesagt habe,wurden die richtig aggressiv und direkt ein Ton lauter...Zudem wollen sie immer wissen, wo ich mich bewerbe, obwohl ich nicht vor habe, die Selbstständigkeit aufzugeben..

Und bei Ortsabwesenheit / Urlaub muss ich da als Selbstständiger auch diese OAE unterschreiben?? oder betrifft es diese gar nicht?? Wie verhält sich das?

lappa

Es reicht wenn du postalisch erreichbar bist. Und Absagen entweder per Brief/Fax/Mail schicken. Du bist nicht verpflichtet für das JC telefonisch, per Mail oder sonst wie erreichbar zu sein.

Du bist nicht verpflichtet darüber Auskunft zu geben, ob/wo/wie du dich bewirbst. Auf solche Fragen einfach antworten, dass du dich selbstverständlich bewirbst. Damit hast du alles gesagt.

Wenn du deine EC-Karte nicht in weit entfernten Städten verwendest und die OAW niemals zugibst, kannst du die OAW auch ignorieren.
Oder du suchst dir einfach einen Grund für eine Dienstreise in eine andere Stadt. Je nach Branche kann das z.B. eine "Marktanalyse" sein, um auf Basis der gesammelten Informationen die eigenen Geschäfte zu verbessern. Dann sind das sogar Unkosten für deine Selbstständigkeit, die vom JC und steuerlich anerkannt werden können. Der Anteil von Freizeit und Arbeit vor Ort lässt sich hinter nicht nachweisen.

fizzy

Zitat von: lappa am 09. Januar 2024, 14:27:26Es reicht wenn du postalisch erreichbar bist. Und Absagen entweder per Brief/Fax/Mail schicken. Du bist nicht verpflichtet für das JC telefonisch, per Mail oder sonst wie erreichbar zu sein.

Du bist nicht verpflichtet darüber Auskunft zu geben, ob/wo/wie du dich bewirbst. Auf solche Fragen einfach antworten, dass du dich selbstverständlich bewirbst. Damit hast du alles gesagt.

Wenn du deine EC-Karte nicht in weit entfernten Städten verwendest und die OAW niemals zugibst, kannst du die OAW auch ignorieren.
Oder du suchst dir einfach einen Grund für eine Dienstreise in eine andere Stadt. Je nach Branche kann das z.B. eine "Marktanalyse" sein, um auf Basis der gesammelten Informationen die eigenen Geschäfte zu verbessern. Dann sind das sogar Unkosten für deine Selbstständigkeit, die vom JC und steuerlich anerkannt werden können. Der Anteil von Freizeit und Arbeit vor Ort lässt sich hinter nicht nachweisen.
Kann Jobcenter die Selbstständigkeit verbieten?? Die werden da echt aggressiv, wenn ich denen nicht mitteile, wann ich mich wo beworben habe und wie das Ergebnis ausgegangen ist. Bin ich dazu verpflichtet? Weil ich selbst bestimme, gebe ich meine Selbstständigkeit auf oder nicht, bewerbe ich mich auf Voll oder Teilzeit und mache ich das später nebenbei. Zudem kommt noch im Grunde der Gesundheitszustand der Erwerbsfähigkeit, der auf aktuellem Stand nicht mal geklärt ist. Neuer GDB Antrag wird gestellt, aktuell Gleichstellung. Ich gebe bewusst die Selbstständigkeit nicht auf, damit sie mir nichts tun können. Aber diese OAE gilt die denn für Jeden oder nur die erwerbsfähigen Personen ?? Sprich Aufstocker müssen dies auch??

lappa

Nein, verbieten kann das JC nichts. Berufe dich einfach darauf, dass du durch die Selbstständigkeit deine Hilfsbedürftigkeit verringerst und das gemäß SGB die oberste Priorität ist. Wenn der SB sich nicht anständig benimmt, kannst du ihn fragen, ob er das SGB überhaupt kennt.


Wie kann die SB denn aggressiv sein, wenn du nicht zu Terminen gehst? Telefonierst du mit der?
Dazu gibt es keine Pflicht.
Dann teile der SB doch einfach mit, dass das ihr Problem ist, wenn sie einfachste Grundlagen im Umgang mit Kunden nicht beherrscht und nicht weiß, dass du nicht zur Auskunft verpflichtet bist.

Und Bewerbungen musst du nur schreiben, wenn du Vermittlhngsvorschläge mit RFB bekommst. Ansonsten reicht es, wenn du regelmäßig vergeblich nach Stellen suchst und nie was passendes findest.

So lange man dir die OAW nicht nachweisen kann (Kontoauszüge) und du nichts zugibst, ist das relativ egal, ob die OAW für dich gilt.

fizzy

Ja z.b durch Schriftverkehr ändert sich die Tonlage, auch im persönlichen Gespräch sehr dominant usw...

Termin mal verschoben gehabt dann erneut wurde direkt schon anderer Ton. Zumal wie gesagt freiwillig. Theoretisch könnte ich jeden Termin sausen lassen, weil ich in Eigenbemühungen mir was suche, was zu mir passt...da spielen auch gesundheitliche Faktoren eine Rolle, die berücksichtigt werden müssen, nicht einfach nur irgendeine Arbeit damit aus dem Raster. nein nein

lappa

Bei Schriftverkehr gilt: Keine RFB, keine Pflicht zu handeln oder zu reagieren.

Lass doch einfach deine Telefonnummer und Mailadresse löschen. Und wenn die SB dich nicht als Kunden behandelt, einfach alle freiwilligen Einladungen schriftlich absagen.
Falls Einladungen mit RFB folgen: Kannst du bei deiner Selbstständigkeit die Termine so legen, dass du immer einen Grund hast, warum die JC Termine leider nicht passen?


Ist deine Aufstockung (Auszahlung vom JC) höher oder niedriger als die KdU (Miete inklusive aller anerkannten Nebenkosten)?

fizzy

Miete + etwas zum Leben sind es aktuell...keine RFB da freiwillig...


lappa

Es kann nur vom Regelsatz gekürzt werden. Wenn du z.B. 420€ KdU hast und vom JC 440€ ausgezahlt werden können maximal 20€ sanktioniert werden. Selbst bei 30% Sanktion können in diesem Fall nur 20€ pro Monat sanktioniert werden.

Und 20€ für Ruhe vom JC sind ein guter Preis.....

fizzy


september23

Zitat von: lappa am 09. Januar 2024, 14:08:27Das JC kann dir nichts verbieten, bzw. wenn es das versucht kannst du das einfach ignorieren. Aber das JC kann Probleme machen beim Anerkennen der Aufwendungen für die Selbstständigkeit (Material, Geräte/Technik, Miete, usw.). Dann kannst du zwar die Selbstständigkeit gegen den Willen des JC weiter betreiben, aber die Unkosten musst du dann selbst von deinem Gewinn tragen.
Material und andere Dinge der Betriebsführung für die Selbstständigkeit trägt man vom Umsatz. Es kann sein, dass das JC dies bei anhaltend geringem Umsatz und wenn damit der Gewinn gering bleibt, nicht anerkennt. Ebenso das Finanzamt.

Zitat von: lappa am 09. Januar 2024, 14:08:27Bei Tätigkeiten mit hohem Materialeinsatz wirst du erst vor dem SG klagen müssen, da es unmöglich ist ohne Anerkennung der Unkosten die Selbstständigkeit fortzuführen.
Dann kann es sein, dass die Frage der Tragfähigkeit der Selbstständigkeit im Raum steht.

Zitat von: fizzy am 09. Januar 2024, 14:36:07Kann Jobcenter die Selbstständigkeit verbieten??

nein

Zitat von: fizzy am 09. Januar 2024, 14:36:07Weil ich selbst bestimme, gebe ich meine Selbstständigkeit auf oder nicht, bewerbe ich mich auf Voll oder Teilzeit und mache ich das später nebenbei.
Um dieses Recht geht es nicht, sondern darum, ob absehbar die Hilfebedürftigkeit erkennbar sinkt, ideal auf null.

Zitat von: fizzy am 09. Januar 2024, 14:36:07Aber diese OAE gilt die denn für Jeden oder nur die erwerbsfähigen Personen ?? Sprich Aufstocker müssen dies auch??
für alle erwerbsfähigen Personen im Bezug.