Datenschutz Jobcenter verlangt Schreiben zwischen AG und AN

Begonnen von ML1989, 10. Januar 2024, 00:13:13

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ML1989

Guten Abend

Das Jobcenter fordert ein Schriftstück,dass ich meinen Arbeitgeber nach meiner ausbleibenden Lohnzahlung gefragt habe .
Ehrlich gesagt habe ich da ein wenig Bauchschmerzen mit,da das  ja Schreiben zwischen meinen Arbeitgeber und mir sind (unser Verhältnis ist nicht gerade sehr weltbewegend,und ich habe etwas Sorge,eine Anzeige wegen Datenschutzverletzung zu bekommen.
 Darf ich ohne Konsequenzen diese Schriftstückübergabe verweigern ?

september23

Zitat von: ML1989 am 10. Januar 2024, 00:13:13Guten Abend

Das Jobcenter fordert ein Schriftstück,dass ich meinen Arbeitgeber nach meiner ausbleibenden Lohnzahlung gefragt habe .
Ehrlich gesagt habe ich da ein wenig Bauchschmerzen mit,da das  ja Schreiben zwischen meinen Arbeitgeber und mir sind (unser Verhältnis ist nicht gerade sehr weltbewegend,und ich habe etwas Sorge,eine Anzeige wegen Datenschutzverletzung zu bekommen.
 Darf ich ohne Konsequenzen diese Schriftstückübergabe verweigern ?
Das JC weiß, wer Dein AG ist. Du schreibst diesen Brief. Dann kannst Du es auch dem JC zeigen.
Welche Daten sollen denn dabei verletzt werden?
Seine eigenen darf man preisgeben.

ML1989

Zitat von: september23 am 10. Januar 2024, 00:28:59
Zitat von: ML1989 am 10. Januar 2024, 00:13:13Guten Abend

Das Jobcenter fordert ein Schriftstück,dass ich meinen Arbeitgeber nach meiner ausbleibenden Lohnzahlung gefragt habe .
Ehrlich gesagt habe ich da ein wenig Bauchschmerzen mit,da das  ja Schreiben zwischen meinen Arbeitgeber und mir sind (unser Verhältnis ist nicht gerade sehr weltbewegend,und ich habe etwas Sorge,eine Anzeige wegen Datenschutzverletzung zu bekommen.
 Darf ich ohne Konsequenzen diese Schriftstückübergabe verweigern ?
Das JC weiß, wer Dein AG ist. Du schreibst diesen Brief. Dann kannst Du es auch dem JC zeigen.
Welche Daten sollen denn dabei verletzt werden?
Seine eigenen darf man preisgeben.
Naja eine schriftliche Abmahnung soll es wortwörtich sein an den Arbeitgeber ... das könnte das Arbeitesverhältnis schon noch mehr erschweren.

september23

Zitat von: ML1989 am 10. Januar 2024, 00:37:24Naja eine schriftliche Abmahnung soll es wortwörtich sein an den Arbeitgeber ... das könnte das Arbeitesverhältnis schon noch mehr erschweren.
Du hast nach dem Datenschutz gefragt, wenn Du das Schreiben, dass Du bereits an Deinen AG geschickt hast, dem JC zeigst.
Nein, das verletzt keinen DS.

Die andere Frage ist, ob Du Deinem AG eine Frist zur Zahlung schicken möchtest, weil er Dir Deinen Lohn schuldet.

Du kannst Deinen AG nicht "abmahnen". Aber zur Zahlung auffordern.

Und was willst Du statt dessen tun? Weiter umsonst arbeiten oder nur mit großer Verzögerung Deinen Lohn bekommen? Was soll das für ein Arbeits- und Vertrauensverhältnis sein, das Du nicht belasten willst, in dem der AG Dich um Deinen Lohn prellt?

ML1989

Zitat von: september23 am 10. Januar 2024, 00:41:55
Zitat von: ML1989 am 10. Januar 2024, 00:37:24Naja eine schriftliche Abmahnung soll es wortwörtich sein an den Arbeitgeber ... das könnte das Arbeitesverhältnis schon noch mehr erschweren.
Du hast nach dem Datenschutz gefragt, wenn Du das Schreiben, dass Du bereits an Deinen AG geschickt hast, dem JC zeigst.
Nein, das verletzt keinen DS.

Die andere Frage ist, ob Du Deinem AG eine Frist zur Zahlung schicken möchtest, weil er Dir Deinen Lohn schuldet.

Du kannst Deinen AG nicht "abmahnen". Aber zur Zahlung auffordern.

Und was willst Du statt dessen tun? Weiter umsonst arbeiten oder nur mit großer Verzögerung Deinen Lohn bekommen? Was soll das für ein Arbeits- und Vertrauensverhältnis sein, das Du nicht belasten willst, in dem der AG Dich um Deinen Lohn prellt?
Ich bin krank, Unfall am Arbeitsort - der Ag hat den Betrieb vor 1 Monat erst übernommen. In meinem Vertrags teht Lohnzahlung erfolgt bis zum 15ten eines Folgemonats -das weiß das Jobcenter.
Trotz alledem soll ich ihn wortwörtlich Anmahnen zwecks Lohnnachweis und Zahlung.

september23

#5
Zitat von: ML1989 am 10. Januar 2024, 01:03:38Ich bin krank, Unfall am Arbeitsort - der Ag hat den Betrieb vor 1 Monat erst übernommen. In meinem Vertrags teht Lohnzahlung erfolgt bis zum 15ten eines Folgemonats -das weiß das Jobcenter.
Trotz alledem soll ich ihn wortwörtlich Anmahnen zwecks Lohnnachweis und Zahlung.
Eingangs schreibst Du, Du hättest bereits dem AG ein Schreiben geschickt, WEIL er Dir den Lohn schuldet und fragst Dich LEDIGLICH, ob es ein Problem ist, dieses dem JC zu zeigen.
Antwort NEIN.

Info, die Du nicht gibst, die aber für die Frage wichtig sind, kann niemand erahnen. Noch schwieriger wird es aber, wenn Du nach den ersten Antworten auf Deine Frage, einen ganz anderen Sachverhalt schilderst.

Wie jetzt Dein Unfall mit der Übernahme des Betriebs durch den AG und dass Du am 15. das Geld bekommst zusammenhängen und ob der AG nun den Lohn schuldet oder nicht, ist unklar.

Fest steht nur:
Wenn DU länger als 4 Wochen in dem Betrieb arbeitest, steht Dir Lohnfortzahlung durch den AG zu.

Wenn Dein AG einen Betrieb erst übernommen hat, kann er dennoch nicht diesen Lohn schulden.

Und wenn das Geld am 15. kommt, kommt es ja dennoch im Monat als Zufluss.

Falls jetzt wieder irgendwas fehlt, weil Du die Info nur kleckerweise rausgibst und die Antwort nicht stimmt, dann wäre es besser Du gibst diese.

Eingangs geht es um einen ganz anderen Sachverhalt und eine ganz andere Frage und die ist beantwortet.