Forderung von Einkommesnunterlagen außerhalb des Bewilligungszeitraumes

Begonnen von ML1989, 11. Januar 2024, 14:46:28

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ML1989

Folgender Fall - eigentlicher Bewilligungszeitraum bis 31.10.23 - die Leistung wurden jedoch auf Grund von zu erwartendem Einkommen bereits zum 30.09.23 eingestellt-auch die Miete wurde nicht mehr überwiesen.

Für den Zeitraum Oktober -November wurden dann auf Grund des Einkommens keine Hilfeleistungen mehr beantragt.
Auf Grund von dann eingetretener Krankheit , musste ab Dez. 23 wieder Leistung beantragt werden.
Daraufhin fordert das JC nun die Einkommensunterlagen für die Monate Oktober und November ,obwohl in der Zeit kein Leistungsbezug war.

Ist das rechtens ?

Und eine weitere Frage,
der AG hat den Lohn nur in bar ausgezahlt-ohne Quittungen,oder Gegenzeichnungen von mir, und ohne irgendwelche Belege ....er hatte nie wirklich Zeit zwischen seinen ganzen Nebentätigkeiten.
Eine Lohnabrechnung ist erfolgt,jedoch stimmt diese nicht mit den Auszahlungsbeträgen in bar, auch sind auf dieser sowohl Steuerklasse,Name etc.falsch -worauf der AG bereits zur Nachbesserung hingewiesen wurde .Urlaubstage hat er auf der Abrechnung einfach als normalen Lohn deklariert..

Das Jobcenter fordert nun - schriftliche Nachweise ,wann und in welcher Höhe die Zahlungen geleistet wurden (was ich verstehe ) ,jedoch möchte mein AG ,da er es selbst nicht mehr weiß,jetzt einfach irgendwie aufschreiben,aso ausgedachte Zeiträume und eben die Endsumme einfach nur teilen.
Ich möchte das so aber nicht,da es nicht der Wahrheit entspricht ,und seiner Pflicht wenigstens einmal richtig nachkommen soll,zudem möchte ich beim Jobcenter nicht unwahre Angaben stehen haben.
Da mein AG mir keine richtigen Auskünfte gibt ,möchte das JC nun von mir schriftlich,dass sie sich selbst mit dem AG in Verbindung setzten dürfen.
Wenn sie das tun, werden sie die falschen Auskünfte zur Lohnzahlung erhalten ,was f+r mich dann ein Nachteil auf Grund falscher Angaben sein kann (Zuflussprinziep ) .
Wie kann ich dem JC klar machen,dass die Zahlungen so nicht erfolgt sind,wie sie vom AG angegeben werden , sodass es mir keinen Nachteil ergibt,da ja nicht einmal Quittungen bestehen.
Ich weiß leider wirklich nicht,wie ich dem JC das deutlich machen kann,,dass bei dieser Arbeit etwas nicht ganz richtig gelaufen ist mit den Angstellten /nicht Angestellten Mitarbeitern ,und der Zahlungen.