WBA - Angabe der genutzten Wohnfläche im Eigentum vs. Heizkosten

Begonnen von zoolander, 12. Januar 2024, 01:19:18

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zoolander

Hallo zusammen.

Beim Ausfüllen des WBA-Formulars ist mir gerade aufgefallen, dass es hier auch diesmal eine Neuerung gibt:
Wohnt man im Eigentum, soll nun auch die Quadratmeterzahl der genutzten Wohnfläche angegeben werden.

Nennt mich gern misstrauisch, aber natürlich überlege ich dann erstmal, ob ich mir mit manchen Angaben nicht womöglich selbst Steine in den Weg lege. Dabei bin ich auf folgende Info gestoßen:

"Bei bis zu vier Personen gilt eine Wohnfläche von 140 Quadratmeter als angemessen. Bei einer Eigentumswohnung liegt die Grenze bei 130 Quadratmetern."
Selbst wenn ich, als einer von zwei Eigentümern, einen Anteil von 70m² hätte, hätte die Angabe für mich keine negativen Folgen, oder? Fallstricke in irgendeiner Richtung?

Wenn mir also theoretisch diese Wohnfläche zustünde, sollte es dann nicht auch möglich sein, diese entsprechend zu beheizen?
Auf meine Anfrage zur Heizölbeschaffung habe ich die Antwort erhalten, dass mir Heizkostenzuschuss für max 50m² zustünde.
Ich weiß, dass dies die Obergrenze für Mietwohnungen ist.
Gilt das auch für Eigentum oder müssten hier dann die 70m² berücksichtigt werden?

Danke fürs Lesen 😊

Viele Grüße
zoolander

Fettnäpfchen

zoolander

Zitat von: zoolander am 12. Januar 2024, 01:19:18Wohnt man im Eigentum, soll nun auch die Quadratmeterzahl der genutzten Wohnfläche angegeben werden.
Mach das und wenn das JC mit 50qm als angemessen kmmt dann kannst du dagegen Widerspruch einlegen.
Angemessenheit ist Angemessenheit und zur Not wird das dann über das SG entschieden.
So oder so kannst du ja nichts anderes machen.

MfG FN
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zoolander

Der Punkt ist, dass diese bis zu 140 m² bei
§ 12 SGB II aufgeführt werden.
Also letztendlich unter dem Punkt "zu berücksichtigendes Vermögen".

Jetzt gibt es also den Widerspruch zwischen angemessenem Wohnraum und den dafür angemessenen Heizkosten.
Somit kann ich zwar problemlos in einer 2er WG auf 70m² wohnen, bekomme aber als Einzelperson nur Heizkosten für 50 davon erstattet.

Hab ich jetzt nen Denkfehler?





Sheherazade

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