Anhörung wegen einer Überzahlung

Begonnen von börgie, 13. Januar 2024, 01:31:13

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Rotti

#15
Zitat von: Fettnäpfchen am 15. Januar 2024, 14:32:45Im Schreiben wurde nur ein Herr erwähnt und im Anhang schaut es auch nicht so aus als ob in der BG zwei Personen berechnet werden.
doch es steht beim Papa anteilig da noch eine Person in der Haushaltsgemeinschaft. 445,45 :2 = 222,725
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

börgie

Aber wieso 445€ 308€ und 185€ ergeben doch was anderes? Der Abschlag war 2022 noch 185€ Das wird immer von Konto meines Papas abgezogen. Ich will nie das Geld haben bei gutschriften weil er im haushalt von sich aus mehr übernimmt. er ist auch rentner. leben in einer bg.

Rotti

Ist etwas schwieriger zu rechnen, wenn Eigentum als wenn ein VM die Abrechnung macht oder man direkt beim Gasversorger abrechnet.

Zitat von: börgie am 13. Januar 2024, 01:31:13Jedoch hatte ich das Schreiben nicht erhalten und bat die Stadtwerke mir erneut eins rauszusenden. Das hat ewig gedauert und das habe ich dem JC auch mitgeteilt. Im Dez. habe ich es dann nachgereicht. Das waren 308,05€. Jetzt ist jedoch die Rede von 444€ weil uns letztes Jahr ein Bonus oder sowas ausgezahlt wurde? Kann mir das bitte jemand erklären und aufschlüsseln? Hat das jeder bekommen und wurde das bei allen angerechnet?
????
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

PetraL

Zitat von: TripleH am 15. Januar 2024, 16:59:48Wieso macht es sich das Jobcenter einfach?
Einfach deshalb, weil sie einfach alles, was sie finden, aufaddieren und fertig. Auch Beträge, die nicht aufzuaddieren sind. Und auch Beträge, die nur zur Hälfte - nämlich nach dem Kopfteilprinzip - anzurechnen sind. Deshalb "einfach"  :zwinker:

börgie

Zitat von: PetraL am 15. Januar 2024, 20:05:34
Zitat von: TripleH am 15. Januar 2024, 16:59:48Wieso macht es sich das Jobcenter einfach?
Einfach deshalb, weil sie einfach alles, was sie finden, aufaddieren und fertig. Auch Beträge, die nicht aufzuaddieren sind. Und auch Beträge, die nur zur Hälfte - nämlich nach dem Kopfteilprinzip - anzurechnen sind. Deshalb "einfach"  :zwinker:

Also müsste ich dann weniger bezahlen und nicht 222€?

ach klasse dass ich bis zum 21.1.24 mich melden soll. das ist ein sonntag -.-

PetraL

Zitat von: börgie am 15. Januar 2024, 19:03:13Aber wieso 445€ 308€ und 185€ ergeben doch was anderes? Der Abschlag war 2022 noch 185€ Das wird immer von Konto meines Papas abgezogen. Ich will nie das Geld haben bei gutschriften weil er im haushalt von sich aus mehr übernimmt. er ist auch rentner. leben in einer bg.
Ich hatte die Zahlen aus der Antwort von @MAC517 übernommen: Gutschrift (308 Euro) plus der EWSG-Zahlung (137) = 445 Euro. Die 137 Euro stehen ja auch so in diesem Bescheid drin. Aber, jetzt habe ich (nach nochmaligem Lesen des Bescheids) auch die 185 Euro gefunden und verstehe, was damit gemeint ist: Das JC hat 185 Euro und der Staat zusätzlich die 137 Euro an den Energieversorger gezahlt.
Dann ist die Rechnung vom JC tatsächlich korrekt: Wenn das JC alles komplett für euch beide gezahlt hat, stehen ihm auch alle Erstattungen daraus zu, also auch die 137 Euro vom Staat. Da ist dann tatsächlich nichts abzuziehen oder aufzuteilen.
Anders sieht das aus, wenn das JC nur für dich alleine und dein Vater seinen Anteil (also ebenfalls 185 Euro) aus eigener Tasche zahlt, ebenfalls 137 vom Staat bekommen hat und das Guthaben von 308 Euro insgesamt (also für euch beide zusammen) ist - das habe ich jetzt noch nicht wirklich verstanden, sorry.
P.S.: Oder zahlt jeder 185 Euro und ihr habt zusammen 137 Euro bekommen und die Gutschrift ist für euch beide?
P.P.S.: Da das JC Guthaben und Zuschuss vom Staat durch 2 geteilt hat, wohl letzteres beim nochmaligen überdenken. Und ja, der Betrag stimmt so. Leider.


TripleH

Zitat von: PetraL am 15. Januar 2024, 20:05:34Einfach deshalb, weil sie einfach alles, was sie finden, aufaddieren und fertig. Auch Beträge, die nicht aufzuaddieren sind.

Was hier aber nunmal nicht der Fall ist. Zum einen war die Addition gesetzlich vorgeschrieben und zum anderen wurde das Kopfteilsprinzip sehr wohl beachtet.
 

börgie

Zitat von: PetraL am 15. Januar 2024, 20:43:14
Zitat von: börgie am 15. Januar 2024, 19:03:13Aber wieso 445€ 308€ und 185€ ergeben doch was anderes? Der Abschlag war 2022 noch 185€ Das wird immer von Konto meines Papas abgezogen. Ich will nie das Geld haben bei gutschriften weil er im haushalt von sich aus mehr übernimmt. er ist auch rentner. leben in einer bg.
Ich hatte die Zahlen aus der Antwort von @MAC517 übernommen: Gutschrift (308 Euro) plus der EWSG-Zahlung (137) = 445 Euro. Die 137 Euro stehen ja auch so in diesem Bescheid drin. Aber, jetzt habe ich (nach nochmaligem Lesen des Bescheids) auch die 185 Euro gefunden und verstehe, was damit gemeint ist: Das JC hat 185 Euro und der Staat zusätzlich die 137 Euro an den Energieversorger gezahlt.
Dann ist die Rechnung vom JC tatsächlich korrekt: Wenn das JC alles komplett für euch beide gezahlt hat, stehen ihm auch alle Erstattungen daraus zu, also auch die 137 Euro vom Staat. Da ist dann tatsächlich nichts abzuziehen oder aufzuteilen.
Anders sieht das aus, wenn das JC nur für dich alleine und dein Vater seinen Anteil (also ebenfalls 185 Euro) aus eigener Tasche zahlt, ebenfalls 137 vom Staat bekommen hat und das Guthaben von 308 Euro insgesamt (also für euch beide zusammen) ist - das habe ich jetzt noch nicht wirklich verstanden, sorry.
P.S.: Oder zahlt jeder 185 Euro und ihr habt zusammen 137 Euro bekommen und die Gutschrift ist für euch beide?
P.P.S.: Da das JC Guthaben und Zuschuss vom Staat durch 2 geteilt hat, wohl letzteres beim nochmaligen überdenken. Und ja, der Betrag stimmt so. Leider.



Nein 185€ war der Abschlag. Der ist dann seit letztes Jahr auf 247€ gestiegen für den ganzen Haushalt. Das wird aber von seinem Konto immer abgezogen und ich gebe ihm immer die Hälfte oder gleiche das mit Einkauf oder anderen Sachen aus.

Wieso zahlt der Staat 137€ wenn der Abschlag doch 185€ war? Kann mit den 137€ nichts anfangen weil das bis jetzt nirgendwo aufgetaucht ist. Aber wenn hier alle sagen ist korrekt dann wird es stimmen. ; (

MAC517

Zitat von: TripleH am 15. Januar 2024, 22:16:17Was hier aber nunmal nicht der Fall ist. Zum einen war die Addition gesetzlich vorgeschrieben

Wenn ich das richtig verstehe steht im Gesetz unter 1. Wenn der Energieversorger den Betrag überwiesen oder unter 2. nicht abgebucht hat. Dann wird er in der Endabrechnung dazu addiert.

Wenn aber beides nicht passiert ist dann ist es Teil des Guthabens und kann nicht noch Mal dazugerechnet werden, oder?

Was passiert ist sollte börgie klären.

TripleH

Zitat von: MAC517 am 15. Januar 2024, 22:36:12Wenn der Energieversorger den Betrag überwiesen oder unter 2. nicht abgebucht hat.

Was, wenn man der Anhörung glauben darf, erfolgt ist. Der Versorger hat den Abschlag zurück überwiesen.
 

Rotti

Zitat von: börgie am 15. Januar 2024, 20:16:01ach klasse dass ich bis zum 21.1.24 mich melden soll. das ist ein sonntag -.-
wenn das so stimmt mit dem Guthaben, braucht man sich auch nicht äußern und der Änderungsbescheid wird dann rechtskräftig.
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

PetraL

Zitat von: börgie am 15. Januar 2024, 22:32:44Wieso zahlt der Staat 137€ wenn der Abschlag doch 185€ war? Kann mit den 137€ nichts anfangen weil das bis jetzt nirgendwo aufgetaucht ist.
Ich weiß leider nicht, ob es über diesen Zuschuss irgendwann einmal eine schriftliche Mitteilung an jeden Berechtigten z.B. vom Energieversorger gegeben hat. Du kannst aber doch froh sein, dass du überhaupt was bekommen hast (naja, gut, das JC kann froh sein  :zwinker: ): Ich gehöre zu den Gear...ten, die mit teuren alten bis uralten und entsprechend ineffektiven Nachtspeicherheizungen und teurem Strom heizen müssen und habe nichts bekommen. Außer der Strompreisbremse von 40 Cent (der Energieversorger hat vorher den Heizstrom von um die 22-23 Cent auf um die 56 Cent erhöht - genaue Zahlen habe ich nicht mehr im Kopf) und das JC zahlt mir nur einen Teil meiner Heizkosten - na Suppentopf!  :no:
Auch wenn jetzt bei dir nur das Jobcenter was von der Gutschrift und dem staatlichen Zuschuss hat: Schlimmer geht immer!  :zwinker:
Zitat von: Rotti am 16. Januar 2024, 18:32:45wenn das so stimmt mit dem Guthaben, braucht man sich auch nicht äußern und der Änderungsbescheid wird dann rechtskräftig.
Vielleicht wäre es aber schon sinnvoll, dass @börgie sich dazu äußert, um nicht alles auf einmal zurück zahlen zu müssen?

Rotti

Zitat von: PetraL am 16. Januar 2024, 20:14:41Vielleicht wäre es aber schon sinnvoll, dass @börgie sich dazu äußert, um nicht alles auf einmal zurück zahlen zu müssen?
entscheidend ist doch die Abrechnung vom Versorger und was bezahlt wurde vom JC von März 2023-Juli 2023 an Heizkosten und was man in der Zeit selbst an den Versorger überwiesen hat.
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

börgie

ich weiß das leider nicht mehr und kann es so schnell nicht von der stadtwerke beantwortet bekommen.

september23

#29
Zitat von: börgie am 15. Januar 2024, 22:32:44Das wird aber von seinem Konto immer abgezogen und ich gebe ihm immer die Hälfte oder gleiche das mit Einkauf oder anderen Sachen aus.
Das solltest Du lieber nicht tun. Rechne das sauber ab. Die Hälfte der Energiekosten und fertig.

Sonst wird es eventuell schwierig nachzuweisen, was Du Deinem Vater nun zahlst oder nicht, außerdem kann man ohne exakte Buchführung selten über Einkäufe genau den Betrag solcher Kosten ausgleichen. Das ist ein unnötiger Aufwand.

P.S.
Zitat von: börgie am 15. Januar 2024, 20:16:01ach klasse dass ich bis zum 21.1.24 mich melden soll. das ist ein sonntag -.-
Ja, ist ein Fehler, aber da steht ja nicht, dass Du Dich AM 21. melden sollst.