Anhörung wegen einer Überzahlung

Begonnen von börgie, 13. Januar 2024, 01:31:13

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börgie

Hallo Freunde,

ich bzw. mein Papa hat eine Gutschrift erhalten und ich wusste, dass es aufgeteilt und angerechnet wird. Jedoch hatte ich das Schreiben nicht erhalten und bat die Stadtwerke mir erneut eins rauszusenden. Das hat ewig gedauert und das habe ich dem JC auch mitgeteilt. Im Dez. habe ich es dann nachgereicht. Das waren 308,05€. Jetzt ist jedoch die Rede von 444€ weil uns letztes Jahr ein Bonus oder sowas ausgezahlt wurde? Kann mir das bitte jemand erklären und aufschlüsseln? Hat das jeder bekommen und wurde das bei allen angerechnet? Lieben Dank im voraus. Ahja ich soll nun auch einen Fragebogen ausfüllen und evtl. Grüne für eine Aufrechnung nennen, was ist damit gemeint?


amare

Es geht mit Sicherheit darum:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/entlastung-fuer-deutschland/soforthilfe-dezember-abschlag-2144666#:~:text=Der%20Bund%20%C3%BCbernimmt%20die%20Kosten,November%202022%20in%20Kraft%20getreten.

Es wurden von allen Bürgern die Heizkosten für den Dezember 22 vom Staat übernommen.Da ja die Heizkosten eh vom Amt übernommen werden ,für damalige Hartz4 Empfänger,und diese damit "doppelt" profitiert hätten, wird dann dieser Abschlag bei der nächsten Jahresabrechnung vom Amt gegengerechnet.

börgie

Aber dann hat man doch nichts übernommen wenn man es am ende gegenrechnet? leicht verwirrend ;(

und wieso werden mir so viele gründe aufgezählt die wegen einer aufhebung? was wollen die aufheben? Meine leistungen?

Fettnäpfchen

börgie

Zitat von: börgie am 13. Januar 2024, 03:36:16Aber dann hat man doch nichts übernommen wenn man es am ende gegenrechnet? leicht verwirrend ;(
Das ist halt Bürokratie.
Bei JC hört/liest die sich leider so als ob man ein Verbrecher o. anderes ..... wäre.

Zitat von: börgie am 13. Januar 2024, 01:31:13evtl. Grüne für eine Aufrechnung nennen, was ist damit gemeint?
Ob auf einmal oder mtl. 10% des RL zu zahlen ist.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

börgie

Hmhmhmhm die würden sich bestimmt auf keinen vergleich einlassen oder?  :weisnich:

Fettnäpfchen

börgie

Was für ein Vergleich du bist beim JC und nicht irgendwo.

Du kannst antworten das du mit der Rückzahlung in mtl. Abzügen einverstanden bist da es dir bei der Summe unmöglich ist einen Monat zu überbrücken. Steht ja im Schreiben drinnen.
Wo sonst gibt es ein zinsloses Darlehen.

MfG FN
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börgie

Zitat von: Fettnäpfchen am 14. Januar 2024, 11:21:34börgie

Was für ein Vergleich du bist beim JC und nicht irgendwo.

Du kannst antworten das du mit der Rückzahlung in mtl. Abzügen einverstanden bist da es dir bei der Summe unmöglich ist einen Monat zu überbrücken. Steht ja im Schreiben drinnen.
Wo sonst gibt es ein zinsloses Darlehen.

MfG FN

Ich verstehe leider noch immer nicht wie die Summe zustande gekommen ist.

August kam Gutschrift 308€ davon die Hälfte mein Anteil.
Dann 2022 185€ davon muss doch wieder die Hälfte genommen werden? Ich komme einfach nicht auf die 445€  :weisnich:

MAC517

Die 308,05€ sind auf deinen Konto als Gutschrift eingegangen?

In deiner Antwort würde ich dann schreiben das die Behauptung "Mit Heizkostenabrechnung vom 31.08.2023 erhielten Sie am eine Gutschrift in Höhe von 445,45 Euro." falsch ist. Evtl. Kontoauszug beilegen.

Von diesen 308,05€ steht die Hälfe mir/Vater zu da er auch die Hälfte der Kosten trägt. Anzurechnen sind nur 154,03€.

Die 137,40€ aus dem EWSG auf die Gutschrift zu addieren ist nicht richtig. Ohne diesen Betrag hätte meine Gutschrift nur 170,65 betragen.  Der Beitrag des EWSG ist also schon in der Gutschrift von 308,05 enthalten.


PetraL

Zitat von: MAC517 am 15. Januar 2024, 02:57:08Die 137,40€ aus dem EWSG auf die Gutschrift zu addieren ist nicht richtig. Ohne diesen Betrag hätte meine Gutschrift nur 170,65 betragen.  Der Beitrag des EWSG ist also schon in der Gutschrift von 308,05 enthalten.
:sehrgut:
Zitat von: börgie am 14. Januar 2024, 23:36:48Ich komme einfach nicht auf die 445€
Ist in der Antwort von @MAC517 enthalten: Das JC hat die komplette Gutschrift (308 Euro) plus der EWSG-Zahlung (137) gerechnet - die machen es sich halt einfach (ein Schelm, der Böses dabei denkt  :zwinker: )

Fettnäpfchen

Zitat von: MAC517 am 15. Januar 2024, 02:57:08Von diesen 308,05€ steht die Hälfe mir/Vater zu da er auch die Hälfte der Kosten trägt. Anzurechnen sind nur 154,03€.
Nachgerechnet habe ichn nicht und wenn dann gilt das nur wenn er mit seinem Vater eine KbV oder einen Untermietvertrag abgeschlossen hat.
Im Schreiben wurde nur ein Herr erwähnt und im Anhang schaut es auch nicht so aus als ob in der BG zwei Personen berechnet werden.

Der erste Satz (Mit der HK Abrechnung erfolgte eine Gutschrift in Höhe von......) ist natürlich komplett falsch und erst später gehen die vom JC darauf ein das zur Gutschrift noch die ESWG Summe dazu gerechnet wird.


MfG FN
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TripleH

Zitat von: PetraL am 15. Januar 2024, 12:49:42die machen es sich halt einfach

Wieso macht es sich das Jobcenter einfach? Das ist gesetzlich so vorgeschrieben, dass es nicht auf den tatsächlichen Zufluss der Rückzahlung des Dezemberabschlags ankommt, sondern zur nächsten Abrechnung zuzurechnen ist:

Zitat(1) Wird Personen, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch oder ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz erhalten, von ihrem Erdgaslieferanten nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Alternative 2 die für den Monat Dezember 2022 vereinbarte Voraus- oder Abschlagszahlung überwiesen, gilt diese Einnahme mit der nächsten Rechnung nach den §§ 40 bis 40c des Energiewirtschaftsgesetzes, die diese Personen nach dem 1. Dezember 2022 erhalten, als zugeflossen.


https://www.gesetze-im-internet.de/ewsg/__11.html

Rotti

Zitat von: TripleH am 15. Januar 2024, 16:59:48Wieso macht es sich das Jobcenter einfach? Das ist gesetzlich so vorgeschrieben, dass es nicht auf den tatsächlichen Zufluss der Rückzahlung des Dezemberabschlags ankommt, sondern zur nächsten Abrechnung zuzurechnen ist:
die Miete/KDU wird im nächsten Monat mit dem Guthaben verrechnet und dann wieder normal überwiesen vom JC,der TE fragt aber wegen dem Bonus und der gehört eben dem JC da er ja nichts aus dem Regelsatz zuzahlt zu den Heizkosten wenn beide im Bürgergeld.
Und dann auch noch Grobfahrlässig verspätet gemeldet.
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

TripleH

Zitat von: Rotti am 15. Januar 2024, 17:19:02die Miete/KDU wird im nächsten Monat mit dem Guthaben verrechnet und dann wieder normal überwiesen vom JC,der TE fragt aber wegen dem Bonus und der gehört eben dem JC da er ja nichts aus dem Regelsatz zuzahlt zu den Heizkosten wenn beide im Bürgergeld.

Ich weiß nicht, was du mir damit jetzt sagen willst.

Es ging darum, dass der TE nicht versteht, warum das angerechnete Guthaben höher ist als das ausgezahlte.

Das ist deswegen, weil der Abschlag für Dezember vom Versorger auch zurück überwiesen wurde.

Daraufhin meinte Userin =PetraL, dass es sich das Jobcenter da ziemlich einfach macht. Was nicht stimmt, weil gesetzlich vorgeschrieben ist, dass, das Jobcenter es genau so machen muss.
 

Rotti

Zitat von: TripleH am 15. Januar 2024, 17:23:43Ich weiß nicht, was du mir damit jetzt sagen willst.
auch ein Bonus wird angerechnet.
Zitat von: TripleH am 15. Januar 2024, 17:23:43Es ging darum, dass der TE nicht versteht, warum das angerechnete Guthaben höher ist als das ausgezahlte.
Rechne es aus der Bescheid liegt ja vor.
Zitat von: TripleH am 15. Januar 2024, 17:23:43Das ist deswegen, weil der Abschlag für Dezember vom Versorger auch zurück überwiesen wurde.
die Abrechnung kam aber schon am 31.08.2023 und das wurde nicht unverzüglich gemeldet darin enthalten waren die 185€ EWSG-Zahlung.
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

MAC517

Zitat von: TripleH am 15. Januar 2024, 17:23:43Das ist deswegen, weil der Abschlag für Dezember vom Versorger auch zurück überwiesen wurde.

Wenn das so ist hast du Recht.
Ich kenne es anders, bei mir wurde Dezember normal abgebucht und erst in der Endabrechnung im April EWSG verrechnet.