Heizkostenzuschuss (Heizöl) hat sich lt. Bescheid quasi halbiert - Wie reagieren?

Begonnen von zoolander, 15. Januar 2024, 00:21:56

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

zoolander

Hallo zusammen!

Facts:
  • Eigene Heizölbeschaffung
  • Eigenheim mit zwei Eigentümern
  • Nur ich beziehe Bürgergeld
  • In diesem Bezugszeitraum (02/23 - 01/24) erfolgte noch keine Übernahme
  • Antrag ging Ende November raus.
    Bewilligung bisher immer 12 Monate

Bisher (Bsp. 2017):
"Hiermit bestätigen wir Ihnen wunschgemäß, dass für Sie Heizölkosten i. H. v. bis zu 540€ (damaliger Wert) übernommen werden können. 90€ x 6 Monate.

Aktuelles Schreiben auf meine Anfrage:
Für zwei Personen für 12 Monate Monate 1380€. Somit beträgt Ihr Anteil 690€.
Das ist nur noch die Hälfte, wenn ich die gestiegenen Kosten einrechne.

Anmerkung im Schreiben:
Lt. Ihren Angaben benötigt ihr Haus x l Heizöl (hier habe ich eine nach dem letzten Jahr realistische Angabe gemacht, bisherige Rechnungen liegen dem Amt sowieso vor.)
Eine Recherche ergab für ein Einfamilienhaus einen durchschnittlichen Verbrauch von 1820 Litern.
Diesen haben wir für den maximal erstattungsfähigen Betrag berücksichtigt.


Den Betrag habe ich vorab erhalten, da das Öl alle ist und ich im Kalten sitze.
Aus Unsicherheit habe ich das überwiesene Geld bisher noch nicht angerührt, möchte das wegen der im Haus herrschenden Temperatur von 4 Grad gern schnellstmöglich angehen.

Was ich möchte:
Wie schon im letzten Jahr den Jahresbedarf in einer Lieferung erhalten. Für 1200€ (mein Bedarf + Zahlung der 2. Person) liefert heute kaum noch ein Anbieter und der, der es bisher tat, ist in Rente.

Zusätzlich würde mich auch noch interessieren, weshalb bei Eigentum zwar bis zu vier Personen 140m² zugestanden werden, ich als Einzelperson jedoch nur bei den Heizkosten bis max. 50m² Zuschüsse erhalte.
Siehe bitte mein anderes Thema

Ich danke euch fürs Durchlesen und für eure Zeit.
Viele Grüße
zoolander

Fritz

Das ganze Problem ist das es ein Urteil vom Bundessozialgericht gibt das besagt das dem Mieter 50 m² Wohnfläche zustehen. Desweiteren besagt das Urteil das der Hauseigentümer gegen über den Mieter nicht Priviligiert sein darf. Summa Summarum, den Mieter stehen 50m² zu, der Hauseigentümer darf zwar mehr haben, es werden aber nur 50m² berücksichtigt. Bei Häusern sind es nun bis zu 140m², bis 2022 ( Hartz IV) waren es 90 m². Diese Größe ist erlaubt, alles was darüber ist müsste meines Wissens verwertet weren.
Quasi, ganze Lebenswerke müssen dann verramscht werden.
 :wand: 

september23

Zitat von: zoolander am 15. Januar 2024, 00:21:56Den Betrag habe ich vorab erhalten, da das Öl alle ist und ich im Kalten sitze.
Aus Unsicherheit habe ich das überwiesene Geld bisher noch nicht angerührt, möchte das wegen der im Haus herrschenden Temperatur von 4 Grad gern schnellstmöglich angehen.
dann nutze doch erstmal das Geld, das Du hast zum Bestellen und regle den Rest danach, oder hab ich was falsch verstanden?  :scratch:

Zitat von: zoolander am 15. Januar 2024, 00:21:56Zusätzlich würde mich auch noch interessieren, weshalb bei Eigentum zwar bis zu vier Personen 140m² zugestanden werden, ich als Einzelperson jedoch nur bei den Heizkosten bis max. 50m² Zuschüsse erhalte.
Es wird berücksichtigt, dass eine Familie oder sonst halt 4 Personen, die zusammenleben, mehr Raum benötigen.
Würden alle 4 Leistungen beziehen, würden alle 4 auch ihren Anteil erhalten und könnten damit das Öl bezahlen.
So müssen die anderen 3 wie üblich außerhalb des Leistungsbezugs, von ihrem erwirtschafteten Einkommen, Rente, was auch immer, den Rest zahlen.

Würde man 4 Personen nicht nur 140 qm zugestehen, sondern auch der einen Person im LB die kompletten qm Heizöl zahlen, würde man Personen ohne Bedarf finanzieren.

PetraL

Zitat von: zoolander am 15. Januar 2024, 00:21:56Den Betrag habe ich vorab erhalten, da das Öl alle ist und ich im Kalten sitze. Aus Unsicherheit habe ich das überwiesene Geld bisher noch nicht angerührt, möchte das wegen der im Haus herrschenden Temperatur von 4 Grad gern schnellstmöglich angehen.
Verständlich, aber unbegründet - weniger kann es nicht werden.
Zitat von: september23 am 15. Januar 2024, 09:19:27dann nutze doch erstmal das Geld, das Du hast zum Bestellen und regle den Rest danach
Unbedingt!
Je nach Wärmedämmung (nach außen) des Hauses sind bis zu 5 Grad Mindesttemperatur (innen) notwendig, um die Wasserleitungen vor dem Einfrieren zu schützen. 4 Grad Wohnraumtemperatur sind außerdem unzumutbar - wie hälst du das aus? Was ist mit deiner Warmwasser-Bereitung, erfolgt die nicht über deinen Heizkessel? Falls doch, hast du doch auch kein warmes Wasser???
Zitat von: zoolander am 15. Januar 2024, 00:21:56Eine Recherche ergab für ein Einfamilienhaus einen durchschnittlichen Verbrauch von 1820 Litern.
Ist dieser angebliche durchschnittliche Verbrauch für euch überhaupt zutreffend? Wenn nicht: Unbedingt Widerspruch einlegen.
Zitat von: zoolander am 15. Januar 2024, 00:21:56Für zwei Personen für 12 Monate Monate 1380€. Somit beträgt Ihr Anteil 690€.
Entspricht der vom JC zugrunde gelegte Preis pro L überhaupt den realen Gegebenheiten? Wenn nicht: Unbedingt Widerspruch einlegen.
Vom JC sind die tatsächlichen Heizkosten zu übernehmen, sofern diese "angemessen" sind.
Entgegen der offensichtlich vorherrschenden Meinung der JC darf diese "Angemessenheit" jedoch nicht völlig willkürlich vom JC festgelegt und auch nicht nach deren reinem Gutdünken gekappt werden.
LG und viel Erfolg