Wohngemeinschaft oder Bedarfsgemeinschaft? Was ist besser?

Begonnen von genieser1, 15. Januar 2024, 04:52:42

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genieser1

Folgender Fall:

Mutter bekommt volle unbefristet Erwerbslosenrente.

Tochter 19 in geförderte Ausbildung vom Arbeitsamt.

Ich Alg2 oder auch Bürgergeld.

Sohn 23 gelernter Verkäufer Einzelhandel.

Alle in einer Wohnung.

Jobcenter rechnet Sohn so wie ich das sehe noch zur BG obwohl er monatlich ca 1200 Euro Einkommen hat.

Währe es von der Höhe des zu erwartenden BG besser den Sohn aus der Bedarfsgemeinschaft heraus nehmen zu lassen?

Ihn nur noch als Wohngemeinschaft Mitglied zu melden?

Da auf jeden Fall er sich selbst verpflegt und uns auch nicht bis auf den Mietenteil unterstützt und dazu auch nicht bereit ist.

Wird das BG dann mehr oder weniger durch sein Wegfall?

Muss alle 6 Monate die Lohnabrechnungen von ihm dem Jobcenter zur Verfügung stellen für entgültige Bescheid Festsetzung.

Danke schon Mal im Voraus für evtl Tips oder Hinweise.

september23

Zitat von: genieser1 am 15. Januar 2024, 04:52:42Folgender Fall:

Mutter bekommt volle unbefristet Erwerbslosenrente.
die ausreicht zum Leben?


Zitat von: genieser1 am 15. Januar 2024, 04:52:42Jobcenter rechnet Sohn so wie ich das sehe noch zur BG obwohl er monatlich ca 1200 Euro Einkommen hat.
was steht im Leistungsbescheid bei Auszahlung? also welche Zahl?

Zitat von: genieser1 am 15. Januar 2024, 04:52:42Währe es von der Höhe des zu erwartenden BG besser den Sohn aus der Bedarfsgemeinschaft heraus nehmen zu lassen?
wenn er sich mit 1200 netto komplett selbst finanziert, einschließlich Miete, fällt er aus den BG raus. Als Bruder muss er Dich oder eure Schwester nicht unterhalten.

Zitat von: genieser1 am 15. Januar 2024, 04:52:42Ihn nur noch als Wohngemeinschaft Mitglied zu melden?
wieso steht er überhaupt als BG mit drin, wenn nur Du und nicht eure Mutter Bürgergeld bekommt?

Zitat von: genieser1 am 15. Januar 2024, 04:52:42Da auf jeden Fall er sich selbst verpflegt und uns auch nicht bis auf den Mietenteil unterstützt und dazu auch nicht bereit ist.
muss er auch nicht

Zitat von: genieser1 am 15. Januar 2024, 04:52:42Wird das BG dann mehr oder weniger durch sein Wegfall?
kommt drauf an, wie der Bescheid jetzt schon lautet. Wenn er aufgeführt ist, aber seine Auszahlung 0 lautet und Du bereits den vollen Betrag bekommst, kann es nicht mehr werden.
Habt ihr bislang Miete für ihn mitbekommen, wird der Teil natürlich weniger.

Zitat von: genieser1 am 15. Januar 2024, 04:52:42Muss alle 6 Monate die Lohnabrechnungen von ihm dem Jobcenter zur Verfügung stellen für entgültige Bescheid Festsetzung.
seit wann bezieht ihr als Familie Leistungen? ist das vielleicht ein nicht korrigierter Überhang? und wie gefragt, reicht die Rente Deiner Mutter?

Sheherazade

Zitat von: genieser1 am 15. Januar 2024, 04:52:42Jobcenter rechnet Sohn so wie ich das sehe noch zur BG obwohl er monatlich ca 1200 Euro Einkommen hat.

Steht er auch in der Berechnung mit seinem Einkommen oder ist er ausgenullt und der Rest der BG bekommt die KdU ohne seinen Anteil?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"