Seid sechs Jahren nicht mehr in der Firma, aber noch keine Kündigung ....

Begonnen von Bundspecht, 17. Januar 2024, 11:29:39

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Bundspecht

Moin....

ich habe da ein kleines Problem. Meine Frau war 2017 für ganze sechs Monate bei einer Reinigungsfirma angestellt.

Sprich von Februar bis August, dann wurde sie krank, und ist seitdem auch durchweg krank geschrieben. Nach dem Ende vom Krankengeld , gab dann noch eine Reha, die aber nix gebracht hat.

Ich habe mit besagter Firma in den Jahren mehrfach telefoniert, da es absehbar war, dass meine Frau auf lange Sicht nicht mehr arbeiten werden könne.

Nun haben ich für meine Frau ja einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Da gab es bislang auch nur ein hin und her.....

Gesten nun haben wir Post vom Rententräger bekommen. Es war eine Aufforderung an meine Frau, dass beiliegende Schreiben von ihrem Arbeitgeber ausfüllen zu lassen, und wieder zurück zu schicken .... :weisnich:  :schock:

Meine Frau ist da seid August 2017 nicht mehr beschäftigt, dass habe ich der SB (vom Rententräger) am Telefon heute morgen auch so erklärt.

Das komische ist, dass der Rententräger immer noch davon ausgeht, dass meine Frau bei besagter Firma angestellt ist. Was aber wie gesagt nicht mehr der Fall ist.

Das Problem ist, dass meine Frau aber immer noch nicht gekündigt wurde.

Was nun machen ? Kann man einen Arbeitgeber "zwingen" eine ordentliche Kündigung zu schreiben ?

Wie gesagt, ich habe es viele Male angesprochen mit der Kündigung, aber passiert ist da seitens der Firma nix.

Irgendwann habe ich es dann auch aufgegeben ....
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Sheherazade

Zitat von: Bundspecht am 17. Januar 2024, 11:29:39Meine Frau ist da seid August 2017 nicht mehr beschäftigt, dass habe ich der SB (vom Rententräger) am Telefon heute morgen auch so erklärt.

Das komische ist, dass der Rententräger immer noch davon ausgeht, dass meine Frau bei besagter Firma angestellt ist.

Ohne Kündigung besteht das Arbeitsverhältnis fort. Deine Frau kann den AG um einen Aufhebungsvertrag bitten oder selbst kündigen. Der AG ist nicht zur Kündigung verpflichtet.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

War der Arbeitsvertrag befristet? Dann braucht es keine Kündigung.
Andernfalls besteht das Arbeitsverhältnis fort und der AG muss das Schreiben der RV ausfüllen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Bundspecht

Zitat von: Ottokar am 17. Januar 2024, 12:04:39War der Arbeitsvertrag befristet?

Nein, der Vertrag war unbefristet.

Zitat von: Ottokar am 17. Januar 2024, 12:04:39Andernfalls besteht das Arbeitsverhältnis fort und der AG muss das Schreiben der RV ausfüllen.

Die Firma ist sich ja nicht mal sicher, ob nach den ganzen Jahren noch Akten zu finden sind. Sollte aber ja nicht unser Problem sein ... :zwinker:

Zitat von: Sheherazade am 17. Januar 2024, 12:03:00oder selbst kündigen.

Das gibt doch wieder nur Stress mit dem JC......

So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Ottokar

Zitat von: Bundspecht am 17. Januar 2024, 17:16:58Die Firma ist sich ja nicht mal sicher, ob nach den ganzen Jahren noch Akten zu finden sind.
Abrechnungsunterlagen sind 10 Jahre aufzubewahren, die sollten bei ordnungsgemäßer Buchführung somit noch vorhanden sein.
Ich würde unabhängig davon mal bei der Krankenversicherung und der Rentenversicherung den Versicherungsverlauf anfordern. Daraus kann man u.a. ersehen, wann die letzte Meldung eines AG war und ob es eine Abmeldung gab.
Abgesehen davon gilt in der Sozialversicherung nach einer länger als einen Monat andauernden Unterbrechung der Beschäftigung ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt diese sozialversicherungsrechtlich als nicht fortbestehend. Möglicherweise ist deshalb das, was die RV hier fordert, gar nicht zulässig.
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Bundspecht

Zitat von: Ottokar am 18. Januar 2024, 09:44:12Abrechnungsunterlagen sind 10 Jahre aufzubewahren, die sollten bei ordnungsgemäßer Buchführung somit noch vorhanden sein.

Keine Ahnung, ob das bei DER Firma auch so ist.... :weisnich:

Zitat von: Ottokar am 18. Januar 2024, 09:44:12Möglicherweise ist deshalb das, was die RV hier fordert, gar nicht zulässig.

Laut Aussage der SB geht aus deren Unterlagen hervor, dass meine Frau noch bei dem Firma angestellt sein "soll".

Darum auch nun dieses Schreiben....





Angeblich will der Rententräger nur wissen ob meine Frau da noch arbeitet oder nicht. Was ich aber nicht verstehe, was dieses Schreiben nun damit zu hat.

Denn ohne dieses Schreiben, kann der Antrag auf Erwerbsminderungsrente nicht weiter bearbeitet werden ! :weisnich:
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Ottokar

Zitat von: Bundspecht am 18. Januar 2024, 11:48:14Laut Aussage der SB geht aus deren Unterlagen hervor, dass meine Frau noch bei dem Firma angestellt sein "soll".
Genau das wäre vorab zu klären.
Es kann ja sein, dass es 2017/2018 einen Aufhebungsvertrag wegen Krankheit oder eine betriebsbedingte Kündigung gab, ev. auch zum Ende der Probezeit, und die Meldung des AG zur SV "verloren" ging. Dann muss der diese Meldung zur SV nachholen.
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