Heizkosten (Jahresrechnung)

Begonnen von Ghostrider89, 17. Januar 2024, 22:47:26

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Ghostrider89

Guten Abend zusammen :sleep:

Ich habe mal eine Frage bzgl. der Jahresrechnung.
Ich habe gestern meine Jahresrechnung für die Heizkosten (Nahwärme) bekommen und war geschockt darüber, dass ich 547 € nachzahlen soll. :schock:
Ich habe nicht mehr, als in dem Jahr davor benutzt.
Meine Abschläge sind schon im Monat 78,00 €.
Durch die Energiekriese kann ich mir diesen Betrag zwar erklären, soll ja Ende des Jahres vielen so ergangen sein. Nur ich habe sowas noch nie lebt.

Ich habe die Jahresrechnung heute beim Jobcenter eiigereicht und die Frage ist, übernimmt das Jobcenter eine solche Summe. Beziehe Bürgergeld und schon lange vorher ALG 2.

TripleH

Muss es eigentlich, wenn die Abrechnung korrekt ist und es auch noch nie eine Kostensenkungsaufforderung gab.

Rotti

Zitat von: Ghostrider89 am 17. Januar 2024, 22:47:26Meine Abschläge sind schon im Monat 78,00 €.
so viel ist das wieder nicht bei 2 Personen wie viel qm hat denn die Wohnung?
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

Kuramon

Eine Begrenzung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung auf die angemessenen Aufwendungen tritt nur ein, soweit vor Beginn des Abrechnungszeitraums ein Kostensenkungsverfahren abgeschlossen wurde oder der Umzug in die betreffende Unterkunft während der Hilfebedürftigkeit und ohne die Zusicherung des Jobcenters gemäß § 22 Abs. 4 SGB II erfolgt ist. Darüber hinaus führt ein nicht erforderlicher Umzug im selben Vergleichsraum zu einer Begrenzung auf den Bedarf für die bisherige Unterkunft.

Die Begrenzung nach einem nicht erforderlichen Umzug bzw. Umzug ohne Zusicherung entfällt jedoch bereits nach mindestens 1 Monat Unterbrechung des Leistungsbezuges durch Überwindung der Hilfebedürftigkeit (aus eigener Kraft).

Ansonsten wird die Heizkostennachzahlung zunächst vollständig übernommen. Führt die Anerkennung der Nachzahlung jedoch zu einer Überschreitung der angemessenen Aufwendungen, ist damit zu rechnen, dass das Jobcenter in der Folge ein Kostensenkungsverfahren einleiten wird.