Zuzahlungsbefreiung mit Bürgergeld bei der Krankenkasse

Begonnen von Beach, 25. Januar 2024, 13:45:28

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

Rotti

Zitat von: Beach am 25. Januar 2024, 14:45:05Ich erhalte laufende ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt.
Ottokar er erhält Sozialhilfe
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

Sheherazade

Nein, TE bezieht Bürgergeld.
Zitat von: Beach am 25. Januar 2024, 13:45:28Jetzt dieses Jahr bin ich von Sozialhilfe in Bürgergeld gerutscht
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

TripleH

Aber in Beitrag Nr. 6 schreibt er wieder

Zitat von: Beach am 25. Januar 2024, 14:45:05Ich erhalte laufende ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt.


und verlinkt zu einem Artikel über Leistungen nach dem SGB XII.

Vielleicht kann der TE ja nochmal eindeutig erklären, was genau er alles als Einkommen zur Verfügung hat.

Sophiagirl

Anber ob Grusi oder Bürgergeld, die Beiträge sind gleich zumindest von den Leuten wo, ich das so kenne.

TripleH

Ja, aber zuletzt ging es ja um Leistungen nach dem SGB XIV. Irgendwie ist jetzt total unklar, was der TE nun wirklich als Einkommen hat.

Rotti

Zitat von: Sylvergirl am 26. Januar 2024, 18:15:19Anber ob Grusi oder Bürgergeld, die Beiträge sind gleich zumindest von den Leuten wo, ich das so kenne.
es geht ihm um Zuzahlungsbefreiung der Krankenkasse und das wurde ja in Antwort #13 beantwortet
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

Ottokar

Zitat von: Beach am 25. Januar 2024, 13:45:28Jetzt dieses Jahr bin ich von Sozialhilfe in Bürgergeld gerutscht
:weisnich:

Letztlich ist es egal, ob der TE Leistungen des SGB II, XII oder Leistungen zum Lebensunterhalt nach § 93 SGB XIV erhält, denn für alle drei Fälle regelt § 62 SGB V übereinstimmend, dass zur Berechnung der Belastungsgrenze der Regelsatz für Alleinstehende zugrunde zu legen ist.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.