Büromaterial für Aufstocker/Honrarlehrer

Begonnen von Hamburger 171189, 25. Januar 2024, 22:05:12

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Hamburger 171189

 :smile:
Hallo,
ich arbeite als Honorarlehrer und bin "Aufstocker".
Bisher konnte ich in der EKS immer pausschal 20 Eur/Monat für
Büromaterial ( Stifte/Textmarker/USB-Sticks/Batterie/Akku für den geliebten
Grafik-taschenrechner) eingeben.

War nie ein Problem.
Jetzt habe ich eine endgültige EKS bekommen,
die diese 20 Eur nicht anerkennt, weil keine Nachweise.
 :schaem:
Natürlich habe ich mit nicht die Bons aufgehoben.

Was soll ich tun ?
Immer die Bon aufheben ?
Wollen die noch mehr Papier ?

Was soll das ?
ich fühle mich irgendwie vom Jobcenter reingelegt.

 :no:

Gruss aus Hamburg

OLD-MAN

Zitat von: Hamburger 171189 am 25. Januar 2024, 22:05:12Natürlich habe ich mit nicht die Bons aufgehoben.

Deine Schuld!

Zitat von: Hamburger 171189 am 25. Januar 2024, 22:05:12Immer die Bon aufheben ?

Ja!

Zitat von: Hamburger 171189 am 25. Januar 2024, 22:05:12Was soll das ?

Nennt sich auch "ordentliche Buchführung"
 

september23

Zitat von: Hamburger 171189 am 25. Januar 2024, 22:05:12Natürlich habe ich mit nicht die Bons aufgehoben.

Was soll ich tun ?
Immer die Bon aufheben ?
ja

Zitat von: Hamburger 171189 am 25. Januar 2024, 22:05:12Wollen die noch mehr Papier ?
vermutlich nicht

Zitat von: Hamburger 171189 am 25. Januar 2024, 22:05:12Was soll das ?
was soll das sein? Du musst Deine Ausgaben doch nachweisen

Zitat von: Hamburger 171189 am 25. Januar 2024, 22:05:12ich fühle mich irgendwie vom Jobcenter reingelegt.
wurdest Du aber nicht. Du musst Ausgaben nachweisen, einen Pauschbetrag wie bei der Steuer gibt es nicht


Einhorn

erstens gehört es sich, alle Belege abzuheften
und wenn Du die einscannst und ans JC mailst haben die kein zusätzliches Papier, aber Du hast Deine Ausgaben nachgewiesen

Jimmy Neutron

Im Steuerrecht hat sich bzgl. der Arbeitsmittel eine Nichtbeanstundgrenze etabliert. Die liegt nach meiner Kenntnis bei 110,-. Auf diese "Pauschale" gibt es aber keinen Rechtsanspruch. Hier liegst du aber mit 240 bei mehr als doppelt so hoch. Im Sozialrecht gibt es diese Pauschale aber nicht. Die Ausgaben müssen nachgewiesen werden. Dies ergibt sich bereits aus dem § 41a Abs. 3 SGB II.

Die 20,- monatlich für Stifte/Textmarker/USB-Sticks/Batterie/Akku für den geliebten
Grafik-taschenrechner) klingen ziemlich hoch und ohne Belege muss das JC die Ausgaben nicht anerkennen. Hast du denn wirklich Ausgaben in der Höhe monatlich? Wie machst du das gegenüber dem Finanzamt?