Frage zu einem Formular "Auskunftsersuchen nach §43"

Begonnen von Melissa0205, 26. Januar 2024, 18:37:18

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Melissa0205

Liebes Forum,

ich hoffe hier auf Rat und Hilfe.

Meine Eltern leben seit 2015 von der Grundsicherung im Alter, da sie eine zu niedrige
Rente haben.

Ich bin 53 Jahre alt, verheiratet und arbeite Teilzeit. Mein Jahreseinkommen liegt bei 9600 Euro.

Jetzt erhielt ich gestern ein Schreiben vom Amt, dass ich nachweisen muss, dass ich nicht über 100.000 Euro im Jahr verdiene.

Ein Fragebogen ist beigefügt, ich soll meinen Arbeitgeber auflisten, eine Lohnsteuerbescheinigung beifügen usw.

Ist das rechtens?

Warum wurden solche Fragen nicht bei Antragsstellung/jährlichen Weiterbewilligung gefragt?
Ob die Antragsteller Kinder haben und falls ja,  was die Kinder verdienen etc.?

Warum kommt man jetzt, nach knapp 9 Jahren dazu mich anzuschreiben?

Es geht mir nicht darum, dass ich meine Eltern nicht unterstützen wollen würde, oder dass ich etwas zu verheimlichen hätte, ich möchte aber eigenltich nichts privates mit dem Amt teilen.

Es geht sie m.M.n nichts an WO ich arbeite.

Wie soll ich nachweisen, dass ich KEINE Einkünfte aus Mieten, Pacht u.ä. habe?

Werden die mich jetzt jedes Jahr nerven?

Irritiert hat mich auch der Satz:

"Liegen Anhaltspunkte für das Erreichen dieser Einkommensgrenze vor, sind Sie verpflichtet gegenüber dem Träger der Sozialhilfe über Ihre Einkommensverhältnisse Auskunft zu erteilen"

Bedeutet das, dass ich schlicht mitteilen kann, dass dem nicht so ist?
Warum muss ich das beweisen und was genau bedeutet "Liegen Anhaltspunkte vor..."

Sorry, ich bin gerade sehr aufgeregt und verunsichert.

Liebe Grüße
Melissa

Sheherazade

Hast du den Text des Schreibens (Grund der Anfrage) mal genauer? Sind deine Eltern oder ein Elternteil in ein Pflegeheim gekommen? Gibt es nähere Erläuterungen zu dem Bogen, z. B. dass das eheliche Einkommen relevant ist, nicht nur deins?

Lies dich mal hier durch.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Rotti

Zitat von: Melissa0205 am 26. Januar 2024, 18:37:18Jetzt erhielt ich gestern ein Schreiben vom Amt, dass ich nachweisen muss, dass ich nicht über 100.000 Euro im Jahr verdiene. Ein Fragebogen ist beigefügt, ich soll meinen Arbeitgeber auflisten, eine Lohnsteuerbescheinigung beifügen usw. Ist das rechtens?
[/quote]
Der letzte Steuerbescheid sollte eigentlich ausreichend sein oder die letzte Lohnabrechnung. Die Grundsicherung der Eltern müssen sie weiterzahlen, auch wenn du nichts dem Sozialamt melden würdest.

ZitatDas Sozialamt muss die Summe der Einkünfte nicht ermitteln. Diese ergibt sich aus Ihrem Steuerbescheid. Zu Beginn der Seite 2 des Steuerbescheides werden zunächst die einzelnen Einkunftsarten gelistet: Arbeitslohn, Vermietung und Verpachtung, Kapitalerträge jeweils abzüglich Werbungskosten wie zum Beispiel die Fahrtkosten zur Arbeit, aber auch die Gewinne aus Gewerbebetrieb und freiberuflicher Tätigkeit.
Dann werden die Beträge der einzelnen Einkunftsarten addiert. Dies ist dann die sogenannte ,,Summe der Einkünfte".
Sollte Ihr Steuerbescheid diese Summe von €100.000 nicht ausweisen, kann das Sozialamt von Ihnen keine Unterhaltskosten für Ihre Eltern verlangen. Hören Sie also bitte jetzt auf zu lesen!
Liegen Sie auch ohne Ihren Ehegatten oder Ihre eingetragene Lebenspartnerin oberhalb von € 100.000 so gilt Folgendes:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/elternunterhalt-nur-kinder-mit-einem-einkommen-oberhalb-von-eur-100-000-haften-fuer-ihre-eltern-216341.html
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

Melissa0205

Lieben Dank für die Antworten.

Anbei das Schreiben

Wenn ich nachstehenden Link richtig verstehe, muss der Träger - wenn er Zweifel hat - diese begründen und meine Eltern (Leistungsberechtige) fragen ob ein Kind über 100 K verdient.

Aber nicht den potentiell Unterhaltspflichtigen anschreiben.....

Ich möchte meine Daten einfach nicht teilen. Es wundert mich eben (ich gehe von Schikane aus, weil das nicht der erste Klops von dieser Sachbearbeiter ist) und möchte natürlich auch nicht, dass meine Eltern Ärger bekommen.



https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/zerb-062020-elternunterhalt-und-der-rueckgriff-des-sozi-iv-neuregelung-zur-auskunftsverpflichtung-des-unterhaltspflichtigen-zur-ermittlung-der-jahreseinkommensgrenze-von-10000000eur_idesk_PI17574_HI13876273.html#:~:text=Gegen%C3%BCber%20anderen%20Kindern%20und%20Elternteilen,a.F.%20und%20%C2%A7%2094%20Abs.

Sheherazade

Zitat von: Melissa0205 am 27. Januar 2024, 19:50:38und meine Eltern (Leistungsberechtige) fragen ob ein Kind über 100 K verdient.

Und, wurden deine Eltern gefragt?
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Melissa0205

Zitat von: Sheherazade am 27. Januar 2024, 09:35:28Hast du den Text des Schreibens (Grund der Anfrage) mal genauer? Sind deine Eltern oder ein Elternteil in ein Pflegeheim gekommen? Gibt es nähere Erläuterungen zu dem Bogen, z. B. dass das eheliche Einkommen relevant ist, nicht nur deins?

Lies dich mal hier durch.

Hm, eigentlich hatte ich gerade bereits geantwortet, nun ist alles weg....

Egal - nein, ein Grund war nicht genannt, den vermisse ich ja.

Die Eltern leben seit einiger Zeit von Grundsicherung im Alter, die neue Sachbearbeiterin hat mich nun angeschrieben.

Mir ist das alles schleierhaft und als ob ich meine Eltern bei der Grundsicherung liesse, wenn ich so gut verdienen würde...lächerlich.

Danke für den Link, den lese ich mir in Ruhe durch

LG Melissa
Zitat von: Sheherazade am 27. Januar 2024, 20:17:49
Zitat von: Melissa0205 am 27. Januar 2024, 19:50:38und meine Eltern (Leistungsberechtige) fragen ob ein Kind über 100 K verdient.

Und, wurden deine Eltern gefragt?
 

Nein, wurden sie nicht.


Birgit63

Ja Grundsicherung im Alter ist ja die ehemalige Sozialhilfe. Und da werden die Kinder gebeten, ihr Einkommen offen zu legen. Nicht das Vermögen, wirklich nur das Einkommen. Wenn man mehr wie 100.000 Euro jährlich verdient, muss man die Eltern oder Elternteile unterstützen. Finde ich auch völlig in Ordnung. Früher haben uns die Eltern unterstützt und wenn man jetzt ein gutes Einkommen hat (was ja bei 100.000 Euro durchaus der Fall ist), ist man an der Reihe die Eltern zu unterstützen. Wobei ja nur das Einkommen des Kindes zählt und nicht das Einkommen der Schwiegerkinder dazugerechnet wird.

Rotti

§43 SGB XII sagt ja schon alles, falscher Adressat des Schreibens von der Stadt.
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

Ottokar

Jede Datenerhebung muss begründet werden.
Hier muss das Sozialamt gemäß § 94 SGB XII begründen, wie es zu der Auffassung gelangt ist, dass dein Jahreseinkommen 100.000€ übersteigt und somit eine Pflicht zur Auskunft nach § 117 SGB XII besteht.
Fehlt diese Begründung, ist die Datenerhebung zurückzuweisen, weil sie bereits deshalb rechtswidrig ist.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Melissa0205

Da ich wohl innerhalb einer Stunde nur einmal antworten kann, packe ich alles in einen Post.

Im Grunde gebe ich dir Recht Birgit63, nur in diesem Fall sehe ich es nicht ein, da offensichtlich ist, dass es sich um Schikane handelt.


Liebe/r Rotti,
danke für deine Antwort.
ich verstehe Amtsdeutsch nicht gut, aber als ich diesen Paragraphen googelte kam dort raus, dass sich auf §39 bezogen wird. Dieser wiederum sagt:  https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__39.html

und irgendwie hört sich das für mich so an wie: "bestimmt unterstützt du deine Eltern"
Aber dann kapiere ich das mit den 100.000 Tausend nicht....

Warum denkst du, dass das falsch adressiert ist, es ist mein Name und es wird sich auf meine Eltern und mein Einkommen bezogen...


Lieber Ottokar,
auch dir ganz lieben Dank für deinen Beitrag und die Paragraphen.

Wenn man im Internet recherchiert, findet man überall, dass sogenannte hinreichende Anhaltspunkte existieren müssen - und hierzu wird auf diesen §43 verwiesen? Wenn ich das alles so richtig verstehe? Ist das deren "Begründung"?


Liebe Grüße Melissa

Nachstehend meine Fundstücke im Netz:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/elternunterhalt_163752.html

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/zerb-062020-elternunterhalt-und-der-rueckgriff-des-sozi-iv-neuregelung-zur-auskunftsverpflichtung-des-unterhaltspflichtigen-zur-ermittlung-der-jahreseinkommensgrenze-von-10000000eur_idesk_PI17574_HI13876273.html#:~:text=Gegen%C3%BCber%20anderen%20Kindern%20und%20Elternteilen,a.F.%20und%20%C2%A7%2094%20Abs

Rotti

#10
Zitat von: Melissa0205 am 29. Januar 2024, 18:23:36Liebe/r Rotti, danke für deine Antwort. ich verstehe Amtsdeutsch nicht gut, aber als ich diesen Paragraphen googelte kam dort raus, dass sich auf §39 bezogen wird. Dieser wiederum sagt: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__39.html
(5) § 39 Satz 1 ist nicht anzuwenden.Soweit nicht gemeinsam gewirtschaftet wird oder die nachfragende Person von den Mitgliedern der Haushaltsgemeinschaft keine ausreichenden Leistungen zum Lebensunterhalt erhält, ist ihr Hilfe zum Lebensunterhalt zu gewähren.
das bedeutet das das Sozialamt die Hilfe für den Lebensunterhalt zu gewähren hat.
https://www.buzer.de/43_SGB_XII.htm
PS Eine Haushaltsgemeinschaft ist wenn man mit den Eltern in einer Wohnung oder Haus zusammen wirtschaftet ich vermute mal das ist bei dir nicht der Fall.
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

Rotti

Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

Ottokar

Zitat von: Melissa0205 am 29. Januar 2024, 18:23:36Wenn man im Internet recherchiert, findet man überall, dass sogenannte hinreichende Anhaltspunkte existieren müssen - und hierzu wird auf diesen §43 verwiesen? Wenn ich das alles so richtig verstehe? Ist das deren "Begründung"?
§ 43 Abs. 3 S. 4 SGB XII ist die alte Fassung, aktuell ist das in § 94 Abs. 1a S. 3 SGB XII geregelt.
Der Verweis auf einen § ist keine Begründung.
Eine Begründung erfordert einen individuellen Sachbezug. Vorstellbar als Begründung wäre hier:
"Ihre Eltern haben erklärt, dass Ihr Jahreseinkommen 100.000 Euro übersteigt. Damit liegen hinreichende Anhaltspunkte für ein Auskunftsersuchen vor. Bitte machen Sie Angaben zu Ihrem steuerlichen Jahresbruttoeinkommen und belegen Sie diese durch geeignete Nachweise."
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Melissa0205

Muss ich überhaupt darauf reagieren oder meinst du ein nicht-reagieren wird negativ gewertet und sie kürzen meinen Eltern Leistungen?

Ansonsten würde ich einen Zweizeiler schreiben, in der Art wie: bitte begründen Sie die Annahme, dass blablabla...

Was meinst du? Nicht reagieren oder reagieren....

Ottokar

Ich würde das Sozialamt wie folgt anschreiben:

Eine Mitwirkungspflicht nach § 117 SGB XII besteht erst dann, wenn dem Leistungsträger gemäß § 94 Abs. 1a SGB XII hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass mein steuerliches Jahresbruttoeinkommen mehr als 100.000 Euro beträgt. Solange gilt von gesetzeswegen die Vermutung, dass mein steuerliches Jahresbruttoeinkommen diese Einkommensgrenze nicht überschreitet.
Derartige Anhaltspunkte haben Sie jedoch nicht vorgetragen, womit die o.g. Vermutung nach § 94 Abs. 1a S. 3 SGB XII weiterhin gilt und Ihre Datenerhebung rechtswidrig ist.
Bitte teilen Sie mir bis xxx ergänzend mit, welche konkreten Anhaltspunkte nach § 94 Abs. 1a S. 4 SGB XII Ihnen dafür vorliegen, dass mein steuerliches Jahresbruttoeinkommen mehr als 100.000 Euro beträgt. Andernfalls muss ich davon ausgehen, dass keine Mitwirkungspflicht nach § 117 SGB XII besteht.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.