Einladung wegen Beschäftigungsorientierte Fallmanagement

Begonnen von Marco1982, 27. Januar 2024, 10:38:18

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Marco1982

Hallo,

habe heute eine Einladung wegen Beratung und Unterstützungsangebot für Beschäftigungsorientierte Fallmanagement bekommen für mitte Februar, war auch keine Rechtsfolgenbelehrung dabei wenn ich nicht hingehe das es 10% weniger gibt, schaut erstmal Freiwillig aus.

Darum mal eine Frage weiß ein er was das genau bedeutet so das ich mich auf den Termin vorbereiten kann.

Hab das mal dazu gefunden auf einer JC Seite.

Der Prozess setzt dabei auf eine besonders intensive Zusammenarbeit, in dem eingeschätzt, geplant, umgesetzt, koordiniert und überwacht wird. Durch spezielle Beratungsangebote geben die Fallmanager Hilfestellungen zu Problemlösungen und versuchen gemeinsam mit anderen Netzwerkpartnern, z.B. Beispiel Jugendamt, Suchtberatung oder Schuldnerberatung, Mensch und Arbeit zusammenzubringen.

Überwacht gehts noch, dann noch meine Daten an die ganzen anderen Behörden, jemand erfahrung damit und muss man das mitmachen oder ist das Freiwillig

Seit mitte Januar Pflege ich auch noch meinen Vater der Pflegegard 3 hat, wurde so mit der Leistungsabteilung abgesprochen, muss nur noch die Pflegebescheinigung einreichen wenn die dann mal von der Krankenkasse kommt, Montag nochmal Anrufen das die mal Gas geben.

Fettnäpfchen

Marco1982

Vorab nur meine Meinung weil mir das neu ist.

Zitat von: Marco1982 am 27. Januar 2024, 10:38:18Der Prozess setzt dabei auf eine besonders intensive Zusammenarbeit, in dem eingeschätzt, geplant, umgesetzt, koordiniert und überwacht wird. Durch spezielle Beratungsangebote geben die Fallmanager Hilfestellungen zu Problemlösungen und versuchen gemeinsam mit anderen Netzwerkpartnern, z.B. Beispiel Jugendamt, Suchtberatung oder Schuldnerberatung, Mensch und Arbeit zusammenzubringen.
Das würde ich auf keinen Fall wollen.
Ich bräuchte es aber auch nicht.

und wenn du es nicht brauchst dann solltest du dir das auch nicht antun.
Genaueres kann man ohne das Schreiben selbst zu lesen nicht schreiben.

Liest sich wie die Neuregelung im BG Gesetz einer ganzheitlichen und umfassenden Betreuung in der du nicht mal zu Hause deine Ruhe hast und die mit dir mehr oder weniger anstellen können was sie wollen.

Zitat von: Marco1982 am 27. Januar 2024, 10:38:18war auch keine Rechtsfolgenbelehrung dabei wenn ich nicht hingehe das es 10% weniger gibt, schaut erstmal Freiwillig aus.
dann kann eigentl. nichts passieren.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Marco1982

Ich brauchs auch nicht.

Hab da mal ein Flayer gefunden nicht von meinem JC sondern von einem anderen, denke mal die Flayer werden im groben gleich sein, egal bei welchem JC man ist.

https://www.jobcenter-luebeck.de/files/Flyer_bfm_final_klein.pdf

Yasha

Zitat von: Marco1982 am 27. Januar 2024, 10:38:18Hab das mal dazu gefunden auf einer JC Seite.

Du brauchst da schon das Wissen um die interne Umsetzung dessen in Deinem zuständigen Jobcenter. Denn es gibt 405 Jobcenter und ebensolche Konzepte der Umsetzung.
Ich empfehle Dir den Suchmodus: Weisung bFM Jobcenter *****

Denn geschönte und unvollständige PR Fragmente auf irgendwelchen  Homepages nutzen Dir ansonsten gar nichts.

**** ( bitte da den Namen oder Ort Deines Jobcenters eintragen)

Ich wünsche Dir viel Erfolg bei der Suche.

Marco1982

Mein Jobcenter habe ich nicht gefunden also nix zu dem Thema, dafür aber jetzt schon mehrer andere Jobcenter Flayer und überall steht Freiwillig drin, also gehe ich mal davon aus das es wohl überall Freiwillig ist.

Auch kam der Brief wo sie mir das Programm gerne Vorstellen will, ja schon ohne Rechtsfolgenbelehrung, wenn ich nicht zum Termin komme gibts 10% weniger was auch dafür spricht das es Freiwillig ist.


Fettnäpfchen

Marco1982

Zitat von: Marco1982 am 28. Januar 2024, 10:52:55Auch kam der Brief wo sie mir das Programm gerne Vorstellen will, ja schon ohne Rechtsfolgenbelehrung, wenn ich nicht zum Termin komme gibts 10% weniger was auch dafür spricht das es Freiwillig ist.
10 % bei Freiwilligkeit widerspricht sich aber.

und was die Zuweisung zu Maßnahmen angeht:
Maßnahmezuweisung: Was soll sie enthalten?

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Marco1982

Ja ist keine Rechtsfolgenbelehrung drin mit 10% wie man sonst immer hat bei einem Termin.

War Blöd geschrieben von mir oben.

Da weder bei mir Sucht, Schulden oder sonst was ist, denke ich das es wegen der Pflege von meinem Vater ist der Grtad 3 hat und ich dadurch halt nur noch Teilzeit gerade kann, im Januar deswegen beim JC gewesen und jetzt die Einladung kurz danach wüde passen.

Also ich brauche keine hilfe von einem SB der mir Termine macht bei Sucht oder Schuldenberatungen usw, sowas scheint das ja zu sein in der Art.

Aber so wie ich es verstanden habe ist es Freiwillig und selbst wenn man mit macht kann man es jederzeit ohne Sanktion beenden und bist dann wieder bei deinem normalen SB.



Fettnäpfchen

Marco1982

Zitat von: Marco1982 am 28. Januar 2024, 12:56:08Also ich brauche keine hilfe von einem SB der mir Termine macht bei Sucht oder Schuldenberatungen usw, sowas scheint das ja zu sein in der Art.
Die wollen halt Ihre Maßnahmen voll bekommen und sind auf "Dummenfang".
Ist aber egal denn selbst wenn du den Termin wahrnehmen würdest solltest du einfach nichts unterschreiben und dem SB oberes erklären.
Alles schriftlich geben lassen mit nach Hause nehmen und später dann schriftlich begründet absagen.

Zitat von: Marco1982 am 28. Januar 2024, 12:56:08das es wegen der Pflege von meinem Vater ist der Grtad 3 hat
Wundert mich denn in gewissen Rahmen sollten sie dich in Ruhe lassen geht (glaube ich) ab Grad drei los das man aus der Vermittlung genommen wird. Liegt aber auch am Zeitaufwand.
Genaueres habe ich mir leider nicht gemerkt, vllt. reicht das ja ein anderer User nach.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Marco1982

Ja hingehen mach ich immer, hatte bis jetzt auch noch nie eine Sanktion, bis jetzt hatten wir immer eine Lösung gefunden.

Ich werde natürlich nix unterschreiben da, werde auch erwähnen das es wohl Freiwillig ist, Ich auch keine Sucht oder Schulden usw habe und ich mich wundere warum ich überhaupt so ein Beratungsgespräch bekomme.

Sollte es nicht Freiwillig sein kann sie von mir aus Sanktionieren bleibt ja höstens bei 30%, ist ja kein Arbeitsangebot was ich ablehne, allerdings würde ich dagegen auch vorgehen weil ich in meiner Ansicht nicht für diese Betreung ins Profil Passe.


Jimmy Neutron

Wie @Fettnäpfchen bereits geschrieben hat, müsste man einen Blick auf die Einladung als solche werfen können.

Das Fallmanagement bedeutet nach meiner Kenntnis, einen Wechsel von der regulären Vermittlung in das Fallmanagement, weil eine Vermittlung aufgrund einer persönlichen, familiären oder gesundheitlichen Situation so "problematisch" ist, dass eine Arbeitsaufnahme vorerst nicht erfolgen kann oder nur von kurzer Dauer ist.

Marco1982

Ich habe es mal Hochgeladen so gut es geht.

Steht halt einfach nur drin das Sie mir es vorstellen will sonst nix, auch keine Rechtsfolgenbelehrung.


https://prnt.sc/hVqK8KS2Ms0w

Fettnäpfchen

Marco1982

Abgesehen davon das der Name vom Absender nicht geschwärzt ist
kann absolut nichts passieren wenn du das komplett ignorierst.

Fahrtkosten wirst du auch nicht erstattet bekommen auch wenn das sich in dem Textbaustein so liest. Dafür fehlen schon die nötigen § und für die nötigen § fehlt der Grund das die in Frage kommen.

Ich persönlich würde es kopieren, abspeichern und das Schreiben dann dem Altpapier zur Wiederverwertung zufügen.  :mocking:

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Rotti

Zitat von: Fettnäpfchen am 29. Januar 2024, 17:02:10Ich persönlich würde es kopieren, abspeichern und das Schreiben dann dem Altpapier zur Wiederverwertung zufügen. :mocking:
ein besonderes Angebot, das man nicht ausschlagen darf.  :clever:
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

Marco1982

Heute hatte ich ja meinen Termin, bin hin wie immer, nein sagen kann man immer vor Ort noch, es ging wirklich darum das ich im Januar die Pflege von meinem Vater übernommen habe.

Wie immer ein nettes Gespräch da kann ich mich echt nicht Beschweren be meinem JC, obwohl mein Vater Pflegegrad 3 hat und ich eigentlich noch Teilzeit konnte, wurde ich bis zum 1.7 erstmal komplett aus der Vermittlung genommen.

Pflegebescheinigung muss ich noch nachreichen das dauert aber noch ein Paar Wochen meinten sie auf der Kasse als ich letzte Woche da war, die Bearbeitung.

Hab jetzt erstmal nur ein Brief bekommen wo drin steht das ich die Pflege übernommen habe und heute mitgenommen zum JC.

Wenn ich am 1.7 mein Vater noch Pflege wirds halt weiter verlängert, solange ich ihn Pflege bin ich nicht mehr Vermittelbar meinte sie.

Bin aber jetzt auch nicht in diesem Pogramm, musste auch nix Unterschreiben.


Ottokar

Das "Beschäftigungsorientierte Fallmanagement" gibt es schon lange, nur die rechtlichen Grundlagen haben sich in den Jahren verändert.
Wenn man sich darauf einässt, kann Folgendes passieren:
- man wird 1x pro Woche vorgeladen,
- man wird mit Jobangeboten überschüttet,
- man bekommt einen Coach vorgesetzt, der nicht nur die Bewerbungsbemühungen überwacht, Termine bei Arbeitgebern vereinbart und mit zu Vorstellungsgesprächen geht, sondern sogar Freizeit und Privatleben überwacht, analysiert und einem weisungsbefugt vorschreibt, was man zu tun und wie man zu leben hat und was man zu unterlassen hat.
Sobald das in einem Kooperationsplan festgehalten wurde, was 100%ig passieren wird, kann fehlende Mitwirkung sanktioniert werden.
Um es mal krass auszudrücken: wenn der Coach verlangt, dass man ab sofort 5 Uhr aufsteht und man das verweigert, kann es zu einer Sanktion kommen. Ob die dann rechtlich haltbar ist, ist eine andere Frage.
Auch sollte man den massiven psychischen Druck, der dann von Seiten des JC aufgebaut wird, nicht unterschätzen. Man wird de facto bei jedem Termin hochnotpeinlich verhört, muss sich Vorwürfe anhören was man alles falsch macht und rechtfertigen für alles was man tut, oder nicht tat obwohl man es nach Auffassung des JC hätte tun sollen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.