Immer öfter gehen Jobcenter dazu über nur noch kurz Bürgergeld zu gewähren

Begonnen von selbiger, 30. Januar 2024, 12:02:37

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

selbiger

Wie die Erwerbslosen-Initiative Berlin berichtet, gehen die Jobcenter zunehmend dazu über, das Bürgergeld nur noch für sechs Monate zu bewilligen. Und das, obwohl die Jobcenter nach § 41 SGB II in der Regel einen Bescheid für 12 Monate ausstellen müssen.

https://www.gegen-hartz.de/news/immer-oefter-gehen-jobcenter-dazu-ueber-nur-noch-kurz-buergergeld-zu-gewaehren
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

BigMama

Ja, bei Polen, Rumänen und Bulgaren. Ob dieser kurze Bewilligungszeitraum bei diesen Unionsbürgern etwas mit dem Arbeitnehmerstatus zu tu hat, wird natürlich nicht geklärt.
Mal wieder ein halbgarer Artikel, der ein vermeintliches Fehlverhalten des JC impliziert.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

TripleH

Genauso der Hinweis auf Widerspruch, wenn die Begründung für die Kürzung auf 6 Monate fehlt. Was soll das bringen? Dann wird der Begründungsmangel im Widerspruchsverfahren geheilt und das war es. Das hat nur insofern Auswirkungen, als dass das JC die Kosten des Widerspruchs tragen muss. Schaltet man für den Widerspruch einen Anwalt ein, macht der sich die Taschen fett. Aber gewonnen hat der LE durch "Verkürzung auf 6 Monate erfolgte wegen Unangemessenheit der KdUH" nur an Erfahrung.

Und da bei vielen jetzt die Karenzzeit ausläuft und es vermehrt los geht mit Kostensenkungsaufforderungen, dürfte das wohl der Hauptgrund für die 6-Monats-Bewilligungen sein.

Sophiagirl

Moin,

Mein Ex kriegt wegen zu hoher Miete auch nur 6 Monate genehmigt, wobei es wegen der Miete eigentlich unnötig ist. Als würde man nur deshalb dann umziehen.

Ist diese Kulanz Zeit mit der Miete nicht auch gültig für Leute die aus Einrichtungen gekommen sind?

Er hat die Karenz Zeit gar nicht bekommen auch nicht auf die Miete, die sagen er hat Pech weil er nicht schon vorher dort wohnte und dann die Karenzzeit nicht zahlt.

Weiß da jemand mehr?


LG

Fettnäpfchen

Sylvergirl

Zitat von: Sylvergirl am 30. Januar 2024, 16:54:34Er hat die Karenz Zeit gar nicht bekommen auch nicht auf die Miete, die sagen er hat Pech weil er nicht schon vorher dort wohnte und dann die Karenzzeit nicht zahlt.
Weiß da jemand mehr?
Ja wenn man erst während des Bezuges umzieht wird nur bis zur Angemessenheit bezahlt und selbst da gibt es noch eine Ausnahme.

und irgendwie könnte man raus lesen dass das beim VM auch so war weil es gibt ja die Karrenzzeit nur auf VM + KdUH.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Sophiagirl

Zitat von: Fettnäpfchen am 01. Februar 2024, 17:16:28Ja wenn man erst während des Bezuges umzieht


Hey,

Er ist ja nicht umgezogen sondern aus einer Maßnahme ausgezogen in dem Fall ja Eltern-Kind-Haus.

Das heißt die Kulanz Zeit hätte ja ab 1.9 beginnen müssen plus 1 Jahr, weil der Theorie nach hatte er ja vorher weder was angemessenes weder unangemessen.

Aber die machen mit ihm ja eh was sie wollen.

Macht aber jetzt eh alles wohl seine Familienhilfe seine Erstausstattung ist bisher auch nicht ausgezahlt worden.

LG

Fettnäpfchen

Sylvergirl

Zitat von: Sylvergirl am 01. Februar 2024, 21:17:50Er ist ja nicht umgezogen sondern aus einer Maßnahme ausgezogen in dem Fall ja Eltern-Kind-Haus.
Wie heißt es so schön jeder Fall ist ein bißerl anders, deswegen soll man immer einen eigenen Thread eröffnen. Das obere stellt es nochmal in ein Licht/Fall den wir selbst im Forum eher selten haben/hatten.

Diese Erklärung hätte zuerst Nachfragen von mir ergeben.
Frage
Er war nicht im ALG 2 Bezug und ist aus dem Kinder/Eltern Haus ausgezogen hat dann ALG 2 beantragt?
Frage
Kinder/Eltern Haus ist damit ein Haus gemeint das in Problemfällen kurzfristig bezogen werden kann um ohne Probleme mit dem EX Partner in "Sicherheit" zu sein.! Nur um es nicht falsch zu verstehen! nicht aus Neugierde!

Zitat von: Sylvergirl am 01. Februar 2024, 21:17:50Aber die machen mit ihm ja eh was sie wollen.
Das kann man ja unter Umständen mit reichlich Widerstand ausbügeln bzw. vermeiden.

Zitat von: Sylvergirl am 01. Februar 2024, 21:17:50seine Erstausstattung ist bisher auch nicht ausgezahlt worden.
Wann war die Antragstellung? Was wurde beantragt? und sicher das es eine Geld und nicht eine Sachleistung gibt?

Familienhilfe muss ja nicht heißen das die Kompetent wäre.
Ich hatte mal Caritas die meinten ein U.-Mietvertrag oder KbV geht bei ALG 2 nicht. Als Beispiel!

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Sophiagirl

Zitat von: Fettnäpfchen am 02. Februar 2024, 14:36:19Diese Erklärung hätte zuerst Nachfragen von mir ergeben. Frage Er war nicht im ALG 2 Bezug und ist aus dem Kinder/Eltern Haus ausgezogen hat dann ALG 2 beantragt? Frage Kinder/Eltern Haus ist damit ein Haus gemeint das in Problemfällen kurzfristig bezogen werden kann um ohne Probleme mit dem EX Partner in "Sicherheit" zu sein.!

Moin,

Nein, er war hier nicht im Bezug er war im den Niederlanden gemeldet. Und hatte dortiges Bürgergeld über seine Mutter bekommen. Nun ist er bald 20.

Das Eltern Kind Haus ist nicht in dem Sinne kurzfristig gedacht.

Das war ja folgendermaßen, wir hatten Streit, Hebamme hatte das Kind mitgenommen, ich schwer krank geworden und dann kam er mit dem Kind in das Eltern Kind Haus, damit überhaupt einer das Kind wieder hat. Das lief dann ca 1 Jahr und 3 Monate. Das war hier in Deutschland, weil das Gericht sagte dass Kind darf wegen seinen Eltern erstmal nicht in die Niederlande.

Als er dann mit dem Gerichts Beschluss wieder raus durfte, hieß es er darf hin wo er will aber das Kind darf immer noch aufgrund der Vorgeschichte hier leben, aus dem Grund raus das man nur evtl. Das Kind ganz verweigert. Das konnte ich belegen.

Vllt kennst du es er als Mutter Kind Haus. Wie sagen dann halt Eltern Kind.

Er hat den bei den selben Vermietern wie ich eine Wohnung gefunden also keine Kbv oder ähnliches.

Den Bescheid mit der Erstausstattung hatte ich mehrfach in der Hand ca. 1000 Euro und keine Sachleistungen. Mal war die Ausrede er müsste zu erst die Rechnungen einreichen und dann war die Sachbearbeiterin angeblich krank usw. Das war zum 1.9.23 mit

Ich hatte ihm damals mit dem erst Antrag aus der Einrichtung heraus geholfen, hatten die mich drum gebeten weil die auch wussten dass ich hier so aktiv bin.

Angeblich ist seine Familien Hilfe da ja so visiert, aber was ich da bisher so gesehen habe, naja.

Aktuell warten wir halt auch auf das nächste Verfahren um das Sorgerecht und Co evtl. Mal wieder zu bekommen soll wohl im April weiter gehen.

Dann wäre unser Kind knapp 2 Jahre

Ob und wie weit das Kind dann immer noch nicht in Ausland leben darf, soll noch Mal verhandelt werden.

Aber das Problem mit dem seinen Eltern ist immer noch so daher hoffe ich zumindest das das nur eine Formalie ist.

Achja und ich darf das Kind nicht haben wegen dem Pfeiffer Fieber weil ich ja so gefährlich war. Hust. Daher zumindest derzeit noch darf das Kind laut Jugendamt nicht bei mir leben, aber auch das soll noch Mal mit verhandelt werden, weil bei mir so einiges vom Jugendamt immer ignoriert wird.

LG

Fettnäpfchen

Sylvergirl

Zitat von: Sylvergirl am 02. Februar 2024, 20:59:36Nein, er war hier nicht im Bezug er war im den Niederlanden gemeldet.
Ja da dachte ich auch schon an den Thread, da habe ich mich raus gehalten weil sobald es eine Single BG überschreitet wird mein Wissen immer geringer und dann noch ein anderes Land dazu....

Zitat von: Sylvergirl am 02. Februar 2024, 20:59:36Den Bescheid mit der Erstausstattung hatte ich mehrfach in der Hand ca. 1000 Euro und keine Sachleistungen. Mal war die Ausrede er müsste zu erst die Rechnungen einreichen und dann war die Sachbearbeiterin angeblich krank usw. Das war zum 1.9.23 mit
und da hat sich immer noch nichts getan.
Ob da eine EA geht weiß ich nicht aber zur Untätigkeitsklage ist es noch zu früh.

Ein schönes WE
FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Sophiagirl

Moin,

Ah okay.

Ja okay jeder was er weiß und kann.

Wir haben derzeit echt eine blöde Konstellation.

Insgesamt lebt er jetzt schon von 20 Jahren, 7 Jahre in Deutschland.

Was die Erstausstattung betrifft Frage ich mich das auch. Aber es soll ja alles gemacht werden und ich soll mich raus halten.  :flag:

In den Punkt ist es mir inzwischen tatsächlich auch egal.

Kindergeld gibt es nicht.

Unterhaltskasse meldet sich bei mir auch nicht, also hole ich öfter Windeln und co.

Ich hatte wegen dem Jugendamt schon Mal den Gerichtsvollzieher also wenn die sagen ich soll es lassen tue ich das auch.

LG

Rotti

Zitat von: Sylvergirl am 03. Februar 2024, 16:35:08Wir haben derzeit echt eine blöde Konstellation. Insgesamt lebt er jetzt schon von 20 Jahren, 7 Jahre in Deutschland.
ich verstehe immer nur EX da auch noch so eine Fürsorge für EX und Schwiegervater
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

Sophiagirl

Rotti?

Ich versteh dein Kommentar nicht?

Anfangs hatte ich echt ein gutes Verhältnis zu meinen "Schwiegereltern", dass nun zum Ende hin, ja schon fast aus einem Kontakt Verbot besteht.

Mein Ex hat halt schon 5 Jahre hier gelebt, weil seine Eltern hier mal eine Kneipe hatten.

Dann ist er mit denen wieder nach NL gezogen, just wo ich nach Weener zog, wo er damals wohnte.

Kennen gelernt haben wir uns durch Zufall dann doch.

Naja und dann kam der Rest. Das es so ausartet wollte ich zumindest nicht. Aber wenn man nur fertig gemacht wird nach der Geburt nur weil man nach einem Notkaiserschnitt mit Corona, grünem Fruchtwasser und laut Bericht kurz Herzstillstand hatte, nicht nach 2 Wochen wieder Fenster putzen kann und ähnliches. War ich einfach nur faul, dann kam Ostern und es ist komplett eskaliert, weil nur noch mein Vater lebt, hätte ich kein Recht auf mein Kind und wenn ich nicht mit in die Niederlande käme, würde ich mein Kind 1 ganze Woche nicht sehen. Das war 3 Wochen nach der Geburt.

Dann kam der Rest, den man hier nachlesen kann.

Es war wahrlich keine schöne Zeit, denn noch das Bürgergeldamt das die Wohnung mit 3 Leuten plötzlich zu teuer ist, ja macht keinen Sinn denkt man, laut deren Rechnung schon. Weil 2 Leute als Beispiel nur 400 € hätte haben dürfen das waren aber als Beispiel 401 €. Das mein Vater selbst mehr Miete zahlt war angeblich auch nicht möglich.

In dem Punkt bin ich auch froh davon weg zu sein.