max. 3h pro Tag arbeitsfähig - wie, wo, was?

Begonnen von Mohn4Blume, 30. Januar 2024, 15:26:42

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Mohn4Blume

Ich bin bereits langzeitarbeitslos. Immer wieder wegen Depressionen, Angststörungen, Reizüberflutung, Migräneattacken inkl. Aura. Bereits zu meiner Zeit, als ich arbeiten konnte, war ich ständig krank. Was zur Folge hatte, dass ich Voll- bzw. Teilzeit nicht mehr machen konnte. Ich wurde wegen der Krankentage natürlich auch entlassen. Der Druck dennoch zu funktionieren verschlimmerte alles und ich fiel in meine erste tiefe Depression.

Seit ca. 2 Jahren hab ich immer wieder mal eine Putzstelle gehabt. 2x die Woche für je 2-3 h. War ich allein, hatte ich keine Probleme. War das Haus voll, bekam ich schnell eine Reizüberflutung mit Ohrensausen und evtl. sogar schon Migräneattacken auf dem Weg nach Hause. Im sozialen Bereich kann ich deswegen nicht mehr arbeiten, obwohl ich in der Pflege gelernt habe. Das wurde im JC auch schon ausgeschlossen. Nachgewiesen durch den Psychiater. Damals ebenfalls festgehalten, dass ich nicht mehr als 3h am Tag kann. Das war schon lang vor Corona.

Medikamente vertrage ich überhaupt nicht. Nehme dennoch ein leichtes Antidepressivum. Doch meine Methoden sind hauptsächlich OnlineTherapie (weil kein Platz frei ist), Meditation und Isolation mit Kopfhörern. Funktioniert super.
Nun möchte mich das JC wieder in Vollzeitarbeit stecken, da meine vorherige Betreuerin in Rente ging und ich nun eine neue habe. Am liebsten mehr als 3h am Tag. Wobei ich 3h AM TAG teilweise schon herausfordernd finde ohne Schmerzen zu haben.
Versteht mich nicht falsch. Ich möchte arbeiten. Aber ich kenne meine Grenzen. Und weiß, wenn es mehr als 3 am Tag sind, dass ich wieder ins Tief falle.

Wie genau läuft noch mal die Beurteilung ab, das ich max. 3 h/Tag arbeiten kann? Zu wem muss ich da hin? Was brauche ich dafür? Muss ich dem JC eine Zustimmung zur Schweigepflichtsentbindung durch meine Ärzte geben? Ich finde das zu privat.

Ottokar

Zitat von: Mohn4Blume am 30. Januar 2024, 15:26:42Wie genau läuft noch mal die Beurteilung ab, das ich max. 3 h/Tag arbeiten kann? Zu wem muss ich da hin? Was brauche ich dafür? Muss ich dem JC eine Zustimmung zur Schweigepflichtsentbindung durch meine Ärzte geben? Ich finde das zu privat.
Sowas gibt es nicht.
Das Gesetz kennt nur mindestens 3 bis max. 6 Stunden oder mehr als 6 Stunden Erwerbsfähigkeit.
Nach deiner Aussage liegt deine Erwerbsfähigkeit unter 3 Stunden, damit bist du voll erwerbsgemindert.
Die Feststellung zum Umfang deiner Erwerbsfähigkeit trifft die Rentenversicherung, dort musst du einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen und darin angeben (wichtig!), dass das Jobcenter dich zur Antragstellung aufgefordert hat.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.