Erhöhte Nebenkostenvorauszahlung

Begonnen von Paderborner, 30. Januar 2024, 18:34:42

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Jimmy Neutron

Zitat von: september23 am 31. Januar 2024, 18:32:00nein, das war keine Suggestivfrage und ich wäre Dir dankbar, wenn Du aufhörst, mir Deine Missverständnisse zu unterstellen
Sehe ich anders und bei der Feststellung bleibe ich auch. So viel dazu, dass wir nicht auf einen Nenner kommen. Auf 1 bis 3 werde ich hier nicht reagieren. Wenn du den Bedarf hast dies auszudiskutieren, kannst Du gerne ein Thema in der Plauderecke eröffnen.

Zitat von: september23 am 31. Januar 2024, 18:32:00doch, weil dieses die Erhöhung aus der freiwilligen Zustimmung ja bezahlen soll
Verträge zulasten Dritter sind immer unzulässig. Sie sind im BGB nicht vorgesehen. Die Pflicht des Leistungsträgers entsteht nicht durch die Rechtspflicht des Vertrages, sondern durch die gesetzliche Regelung des im SGB. Der Leistungsträger ist nicht einmal Erfüllungsgehilfe nach der Rechtssprechung des BGH.

@Rotti
Wie ich im Beitrag #6 schon geschrieben habe, regelt der § 560 nur, wann eine einseitige Anpassung erfolgen kann.

Rotti

Zitat von: Jimmy Neutron am 31. Januar 2024, 20:08:28@Rotti Wie ich im Beitrag #6 schon geschrieben habe, regelt der § 560 nur, wann eine einseitige Anpassung erfolgen kann.
für mich wieder ein Gesetz, wo ich Latein verstehe.  :smile:
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

september23

Zitat von: Jimmy Neutron am 31. Januar 2024, 20:08:28Sehe ich anders und bei der Feststellung bleibe ich auch.
So viel dazu, dass wir nicht auf einen Nenner kommen.
Mach das. Du kannst offenbar virtuell in Köpfe kucken und einem erklären, dass man gar keine Frage hatte, obwohl man eine hatte und diese gestellt hat. :bye:  :bye:


Fettnäpfchen

Paderborner

Zitat von: Paderborner am 30. Januar 2024, 18:34:42....
Im Zuge des Konfliktes in der Ukraine und der daraus resultierenden stark gestiegenen Kosten für den Erdgas-Bezug, wurde der Abschlag im Herbst für die Heizkosten entsprechend angepasst.
Bei keiner der Bescheide in den folgenden Monaten wurde der erhöhte Abschlag berücksichtigt.

Die BKA für das Jahr 2022 wurde erst Ende 2023 übergeben und war mit einer Nachzahlung verbunden, welche vom JC übernommen wurde. Ich war etwas überrascht, dass die Nachzahlung übernommen wurde, aber die bis dahin gezahlten höheren Nebenkostenvorauszahlungen.
...
Kläre doch bitte das folgende mal auf ich habe das so nicht verstanden. Selbst als ich aus dem aber ein auch gemacht habe nicht.

Was ist unter angepasst zu verstehen?
Der VM hat das gemacht oder das JC?
und du hast bezahlt?

Es gab aber keinen Änderungsbescheid darüber? Dem JC wirst du es ja schriftl. mitgeteilt haben und gab es da vom VM einen Brief dazu den du mit eingereicht hast?

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Paderborner

Hallo liebe Forumsmitglieder!

Ich habe eine Frage bezüglich der Berechnung der Gesamtbedarfes meiner Bedarfsgemeinschaft.

Seit Anfang 2022 erhalten wir Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts vom Jobcenter.

Im Zuge des Konfliktes in der Ukraine und der daraus resultierenden stark gestiegenen Kosten für den Erdgas-Bezug, wurde der Abschlag im Herbst für die Heizkosten entsprechend angepasst.

Bei keiner der Bescheide in den folgenden Monaten wurde der erhöhte Abschlag berücksichtigt.

Die BKA für das Jahr 2022 wurde erst Ende 2023 übergeben und war mit einer Nachzahlung verbunden, welche vom JC übernommen wurde.

Ich war etwas überrascht, dass die Nachzahlung übernommen wurde, aber die bis dahin gezahlten höheren Nebenkostenvorauszahlungen.

Ist das so richtig?

Wie war da die Erfahrung andere BG Empfänger?
Wird es bei der BKA für das Jahr 2023 auch so sein, das die erhöhten Nebenkostenbeiträge unberücksichtigt bleiben?

Ich bedanke mich für die Rückmeldungen!

Hallo zusammen!

Danke für die vielen Rückmeldungen und Hinweise zu dieser Angelegenheit.

@Fettnäpfchen ich möchte gerne deine Fragen beantworten.

Zuerst hat der Vermieter die Vorauszahlung in einem Infoschreiben ,,erhöht".
Da dies für mich insgesamt Sinn gemacht hat, überweise ich diese auch.
Rückblickend entsprach die Erhöhung auch den Mehrkosten durch die erhöhten Energiepreise in 2022. Nach meiner Warte ist das auch durch §560 (BGB), (4) gedeckelt.

Das JC erkannte und erkennt die Erhöhung der Vorauszahlungen nicht an. Dafür sollte erst eine Betriebskostenabrechnung für 2022 vorliegen. Nachdem ich diese Ende 2023 eingereicht hatte, wurde zwar die Nachzahlung übernommen, aber die erhöhten Vorauszahlungen aus den letzten Monaten in 2022 leider nicht. Dies gilt auch für alle Monate in 2023 und 2024 danach. Inzwischen gab es auch WBA-Anträge.

Ich bin jetzt gespannt, was nach der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2023 passieren wird. Erfahrungsgemäß dauert es noch etwas bis die BKA 2023 vorliegt.


Rotti

Zitat von: Paderborner am 03. Februar 2024, 22:53:35Zuerst hat der Vermieter die Vorauszahlung in einem Infoschreiben ,,erhöht".
so war es bei uns auch das stand im Aushang des Hauses dann kam zwei Monate später die Erhöhung der Heizkosten Vorauszahlung die ich dann unverzüglich beim JC einreichte nach 3 Monaten! erst kam der Änderungsbescheid und es wurde auch rückwirkend alles gezahlt.
Zitat von: Paderborner am 03. Februar 2024, 22:53:35Das JC erkannte und erkennt die Erhöhung der Vorauszahlungen nicht an
vielleicht waren deine Heizkosten nicht angemessen meine waren es nämlich noch laut der Stadt.
Ps:
Die Karenzzeit gilt immer nur für die aktuell bewohnte Unterkunft, nicht für die Heizung (§ 22 Abs. 1
S. 2 SGB II) © Harald Thomé / Wuppertal
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Fettnäpfchen

Paderborner

Zitat von: Paderborner am 03. Februar 2024, 22:53:35Ich war etwas überrascht, dass die Nachzahlung übernommen wurde, aber die bis dahin gezahlten höheren Nebenkostenvorauszahlungen.
nicht.
sollte da noch stehen?
Also z.B. mtl. 30.- mehr und als Nachzahlung 300.-
Davon wurden dann nur die 300.- nachgezahlt.
Wobei deine nachfolgenden Erklärungen eh keinen anderen Rückschluss zulassen.

Hast du die
Zitat von: Paderborner am 03. Februar 2024, 22:53:35wurde der Abschlag im Herbst für die Heizkosten entsprechend angepasst.
Anpassung dem JC mitgeteilt?
schriftlich nachweislich ist damit gemeint!

Zitat von: Paderborner am 03. Februar 2024, 22:53:35Ist das so richtig?
Wenn obere z.B.: stimmt dann ist das nicht richtig!

Zitat von: Paderborner am 03. Februar 2024, 22:53:35Das JC erkannte und erkennt die Erhöhung der Vorauszahlungen nicht an. Dafür sollte erst eine Betriebskostenabrechnung für 2022 vorliegen.
Das müsste man lesen können um zu wissen warum das JC so gehandelt hat den HK sind zu übernehmen. Ausnahme wäre übermäßiges verschwenderisches heizen.
Ist dein Verbrauch gleich geblieben (oder im Rahmen geringfügig erhöht) und die Mehrkosten sind nur durch die Teuerung zustande gekommen dann musst du mit dieser Begründung in den Widerspruch gehen.

MfG FN

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Jimmy Neutron

Wenn nur die Nachzahlung und nicht
Zitat von: Paderborner am 03. Februar 2024, 22:53:35Das JC erkannte und erkennt die Erhöhung der Vorauszahlungen nicht an. Dafür sollte erst eine Betriebskostenabrechnung für 2022 vorliegen.
Wäre es möglich, dass du dieses Schreiben mal anonymisiert hier einstellst?

Zitat von: Paderborner am 03. Februar 2024, 22:53:35aber die erhöhten Vorauszahlungen aus den letzten Monaten in 2022 leider nicht.
Also sind diese Zahlungen noch offen.

Wann hast du die Abrechnung für 2022 bekommen, wann sie dem JC weitergereicht und wann hat das JC die übernommen? Hat der Vermieter mit der Abrechnung die Vorauszahlungen höher gesetzt?

Paderborner

Danke @Jimmy, @Fettnäpfchen @rotti und @september für eure Anmerkungen.

Ich sehe, dass ich mit meinem Anliegen nicht ganz falsch liege und werde morgen bei einer Beratungsstelle vor Ort einen Termin vereinbaren.

Über die Ergenisse und die nächsten Schritte und die Ergebnisse werde ich euch informieren.

Viele Grüße

Paderborner

Die Ansprüche für die erhöhten Nebenkosten wurden vom JC nach erneuter Erklärung von mir für das Jahr 2022 anerkannt und sofort überwiesen. Es wurde einfach vom MA übersehen.

Danke euch für die Unterstützung!

Fettnäpfchen

Danke für die Rückmeldung!

MfG FN
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