P-Konto kostet mich jetzt 9,90€/Monat.

Begonnen von CanisCorax, 01. Februar 2024, 10:21:23

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

CanisCorax

Hallo erstmal.
Ich habe heute von dem Urteil des BGH zu Kontoführungsgebühren bei einem P-Konto gelesen.
Ich bin bei der Commerzbank und hatte dort ein kostenloses Gehaltskonto. Dies war aber nur Kostenlos ab einem Gehaltseingang über 1200€/Monat.
Ein aktuelles Klassik-Konto kostet bei der Bank aktuell 6,99€/Monat.
Leider weiß ich nicht mehr, welche Gebühren bei meinem ursprünglichen Konto  erhoben werden sollten, wenn nicht genug Gehalt eingegangen wäre. Ich habe dieses Konto jedenfalls in ein P-Konto umwandeln lassen. Das ist schon einige Jahre her. Im November 2020 bin ich an ME/CFS erkrankt und erhalte seit Mai 2023 nur noch Bürgergeld, was natürlich deutlich unter 1200€ liegt. Seitdem kassiert die Bank von mir monatlich 9,90€ Kontoführungsgebühren. Weiß jemand, ob das so rechtens ist?

Hary

Schau einmal bei der Verbraucherzentrale, die haben einige ausführliche Artikel zu dem Thema. Im Prinzip darf das Konto nicht unverhältnismäßig teurer sein. Die meisten Banken bieten das P-Konto in Form des Basiskonto an. Es sollten also diese Preise gelten. Du bist aber noch Recht günstig unterwegs, wenn hier bei der Sparkasse jemand ein Basiskonto möchte, dann kostet das inzwischen rund 13-15 Euro im Monat... Eigentlich unverständlich, zumal heute ohnehin alles automatisch geht und die Bank quasi kein Risiko hat bei einem Guthabenkonto...

https://www.verivox.de/girokonto/themen/p-konto/#:~:text=kein%20gesetzlicher%20Anspruch.-,Was%20kostet%20ein%20P%2DKonto%3F,Geb%C3%BChren%20f%C3%BCr%20P%2DKonten%20erheben.

Ottokar

Ein P-Konto ist kein eigenständiges Kontenmodell, es kommt also darauf an, welche Kosten lt. AGB der Bank beim eigentlich zugrunde liegenden Kontenmodell entstehen. Das muss auf deinem Kontoeröffnungsantrag stehen. Damit kannst du in aktuelle Preisliste der Bank nachsehen, was es kostet.

Das Girokonto Basic der Commerzbank ist aktuell ab 700€ Geldeingang kostenlos.
Das KlassikKonto kostet 6,90€.
D.h. aber nicht, dass diese Preise gelten. Sofern das bei Kontoeröffnung ursprüngliche Kontenmodell nicht in eines der o.g. umgewandelt wurde, gilt dieses weiter.
Wende dich am Besten an eine Filiale und lass dir dort eine Kopie deines Kontovertrages und der aktuellen Preisliste geben.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


jens123

Gut, dass du handelst. Die Meisten lassen die deutschen Wucherentgelte über sich ergehen und kommen über's darüber Jammern nicht hinaus.

Ich kann aus eigener Erfahrung zwei Anieter empfehlen: Norisbank (gehört zu Deutsche Bank) - keine Kontoführungsgebühren ab monatl. Geldeingang von 500 EUR und Cortal Consors - keine Kontoführungsgebühren ab monatl. Geldeingang von 700 EUR. Bei letzterer gibt es noch eine real kostenfreie VISA dazu, die mit dem Girokonto (auf Guthabenbasis) verknüpft ist. Auf Check24 usw. kann man sich weiter Anbieter gefiltert anzeigen lassen und dann eine Entscheidung treffen.

Die Commerzbank ist einer der denkbar ungünstigsten Anbieter, sobald finanzielle Durststrecken anstehen: extrem überheblich und abweisend.

Hary

Es lohnt sich bei einem Wechsel auch weg zu gehen von den bekannten großen Banken um zu zeigen, dass man dieses Gebare nicht mehr mitmachen möchte. Es gibt viele kleinere Genossenschaftsbanken wie z.B die GLS Bank, dort kostet das Basiskonto 3,80€ im Monat. Ich bin seit Jahren bei der KD Bank und zahle keine Gebühr, da ich in einer Kirchengemeinde arbeite. Ansonsten wären es 4,10€ im Monat. Und es gibt noch wesentlich mehr. Wichtig ist nur, wie die Bargeldversorgung bei dir dann möglich ist. Daneben hat man ja im Normalfall kaum Kontakt zur Bank in der heutigen Zeit.

BTW Die Sparkasse erhöht die Preise bei uns ständig und reduziert den Service. Gebühr gestiegen, Geldschalter abgeschafft. Gebühr gestiegen, Geldeinzahlung gebührenpflichtig. Gebühr gestiegen, Münzzähler abgeschafft... Man könnte meinen, dass die Gebühr im Verhältnis zum Servicewegfall steigt...

Rotti

Zitat von: jens123 am 01. Februar 2024, 18:27:21Die Commerzbank ist einer der denkbar ungünstigsten Anbieter, sobald finanzielle Durststrecken anstehen: extrem überheblich und abweisend
das Angebot ist aber gut vor allem, wenn jemand mal zu viel Bargeld abgehoben hat, kann kostenlos wieder eingezahlt werden, aber als Zweitkonto war es für nicht machbar da 700€ Mindest. Früher ging das, da hatte ich am Ende des Monats Lohn und den Rest am 15.
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

Ottokar

#6
Man kann ein P-Konto nicht mal eben so wechseln.
Da man nur ein P-Konto haben darf, kann man nicht einfach ein neues eröffnen, vielmehr muss jede andere Bank die Eröffnung eines weiteren P-Kontos ablehnen.
Um mit dem P-Konto von Bank a zu Bank b zu wechseln, muss man das P-Konto bei Bank a entweder kündigen, oder in ein normales Girokonto umwandeln. Während bei einer Kündigung Fristen eingehalten werden müssen, soll eine Rückumwandlung sofort möglich sein. Dazu müsste man wie folgt vorgehen, wobei vor jedem neuen Schritt der vorherige vollständig abgeschlossen sein muss (ich übernehme keine Garantie dafür, das es reibungslos funktioniert):
1. Neues Girokonto eröffnen.
2. Nachdem auf dem P-Konto am Monatsanfang Lohn/Sozialleistungen eingegangen und Miete, Strom ec. abgebucht wurden, das gesamte Guthaben vom P-Konto abheben und dieses in ein normales Girokonto rückumwandeln.
3. Das neue Girokonto in ein P-Konto umwandeln.
4. Das von alten Konto abgehobene Guthaben auf das neue einzahlen und alle Bezüge (Lastschriften, Daueraufträge) vom alten auf das neu Konto umstellen.

Wer aktuell nicht (mehr) von einer Pfändung / Insolvenz betroffen ist, benötigt kein P-Konto (mehr) und sollte dieses rückumwandeln und auch kein neues einrichten. Sollte man irgendwann von einer Pfändung / Insolvenz betroffen sein, reicht es, dann erst das Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln.
§ 850k Abs. 2 ZPO regelt, dass nach Zugang eines Pfändungsbeschlusses die Bank die Umstellung in ein P-Konto binnen 4 Bankarbeitstagen vornehmen muss.
§ 835 Abs. 3 ZPO regelt, dass gepfändetes Guthaben erst einen Monat später ausgekehrt werden darf.
Mit Umwandlung des gerade erst gepfändeten Girokontos in ein P-Konto muss die Bank das Guthaben in Höhe des Pfändungsfreibetrages wieder freigeben. Tut sie das nicht, muss man die Freigabe beim Vollstreckungsgericht (Amtgericht) beantragen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Hary

Wobei es auch eine Alternative zum P-Konto gibt. Man kann beim zuständigen Gericht die Pfändung aussetzen, wenn man nachweisen kann, dass keine Beträge die pfändbar wären eintreffen. Das wäre z.b bei dauerhaften Leistungsbezug gegeben. Das funktioniert jedoch nur, wenn es eine einzelne Pfändung gibt, da diese Freistellung (habe die korrekte Bezeichnung nicht) nur für den betreffenden Vorgang möglich ist. Bedeutet zwei Pfändungen sind zwei unabhängige Vorgänge.

Sophiagirl

Zitat von: Ottokar am 02. Februar 2024, 11:56:25Wer aktuell nicht (mehr) von einer Pfändung / Insolvenz betroffen ist, benötigt kein P-Konto (mehr) und sollte dieses rückumwandeln und auch kein neues einrichten.


Was ich mich bei der ganzen P-Konto Geschichte seit Jahren Frage, warum kann nicht einfach jedes Konto den Freibetrag automatisch haben? Das wäre doch wesentlich einfacher als dieser Unterschied.

Warum kann nicht jedes Konto über den mindestfreibetrag verfügen?

Warum muss man immer extra zur Bank um das zu ändern?

BO177

Eine ähnliche Frage ist: Warum gibt es kein bedingungsloses Grundeinkommen? Wie viel Leid und Personalkosten - Personal, das woanders sinnvoller eingesetzt werden könnte - das sparen würde!

Die Antwort auf beide Fragen ist: Weil der Gesetzgeber = die Mehrheit der gewählten Volksvertreter das bisher nicht will!

Dafür gibt es natürlich Gründe. (Es gibt immer Gründe.)

Ottokar

#10
Zitat von: Sylvergirl am 03. Februar 2024, 09:41:22Was ich mich bei der ganzen P-Konto Geschichte seit Jahren Frage, warum kann nicht einfach jedes Konto den Freibetrag automatisch haben? Das wäre doch wesentlich einfacher als dieser Unterschied. Warum kann nicht jedes Konto über den mindestfreibetrag verfügen? Warum muss man immer extra zur Bank um das zu ändern?
Du kannst soviele Girokonten haben wie du willst, auch mit anderen gemeinsam (mehrere Inhaber), aber den Pfändungsfreibetrag gibt es nur einmal pro Person. Die Banken dürfen sich aber nicht untereinander mitteilen, wer wo und mit wem ein Girokonto besitzt (Datenschutz) oder eröffnet.
Auch wenn man ein P-Konto eröffnet, erhält die Bank nur die Mitteilung, dass die Person schon eines hat, wenn sie eins hat. Deshalb benötigt man beim Wechsel der Bank mit einem P-Konto von der alten Bank die Bestätigung, dass das dortige P-Konto gekündigt bzw. rückumgewandelt wurde, um bei einer anderen Bank ein P-Konto eröffnen zu können.
Um das umzusetzen was du vorschlägst, darf jede Person in Deutschland nur noch ein Konto eröffnen und auch nur noch für sich allein. Und um das sicherzustellen, müssten die Banken bei jeder Kontoeröffnung untereinander die Kontenstammdaten austauschen und abfragen. Das würde aber gegen nationales Recht, EU-Recht sowie internationales Recht verstoßen.
Es steht dir zwar frei, bei einer Bank ein Girokonto zu führen und bei einer anderen ein P-Konto, das macht aber praktisch keinen Sinn, denn im Falle einer Pfändung ist das Guthaben auf dem Girokonto unwiderruflich verloren.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Hary

Das P-Konto ist ohnehin wohl nur sinnvoll, wenn man viele Gläubiger hat und keine Lösung in Sicht ist. Normal kann man mit dem Gläubiger eine Zahlungsvereinbarung treffen und dieser setzt so lange man sich daran hält die Pfändung aus. Bei einem P-Konto wird selbst bei einer Einigung weiter der Freibetrag angewendet, auch wenn die Pfändung ausgesetzt ist.

Ich weiß jetzt nicht ob dies eine gesetzliche Sache ist oder die meisten Banken es einfach auf ihre Art machen. Ich persönlich würde auch vermuten, dass alleine der Besitz eines P-Kontos negativ bei der Bonität ist. Normal dürfte es nicht so sein, aber praktisch muss die Schufa ja nicht offenlegen wie sie wertet...

Rotti

Zitat von: CanisCorax am 01. Februar 2024, 10:21:23Ich bin bei der Commerzbank und hatte dort ein kostenloses Gehaltskonto. Dies war aber nur Kostenlos ab einem Gehaltseingang über 1200€/Monat. Ein aktuelles Klassik-Konto kostet bei der Bank aktuell 6,99€/Monat.

Hier gibt es ein Online Konto das Kostet 1 € im Monat und je Überweisungen 0,20 €

Für Kunden im Alter von 18 bis 27 Jahren
[,,Online (unter 28 Jahre)"] kostet es nichts.

https://www.vb-mittelhessen.de/content/dam/f0603-0/Downloads/wir_fuer_sie/ueber_uns/Rechtliches/volksbank-mittelhessen-preisverzeichnis.pdf
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

angi

Das N26 Standard Konto ist komplett kostenlos. Bedingungslos !
Die Eröffnung ist in ein paar Sekunden erledigt. Es gibt keine Prüfung.
Wer eine physische Karte will, der muss nur einmalig 10 € zahlen.
Wenn man sein Konto in ein P-Konto umwandeln möchte, dann bleibt es kostenlos.


Jimmy Neutron

N26 würde ich auf gar keinen Fall empfehlen.
Zitat von: angi am 13. Februar 2024, 20:03:49Das N26 Standard Konto ist komplett kostenlos. Bedingungslos ! Die Eröffnung ist in ein paar Sekunden erledigt. Es gibt keine Prüfung.
Bis auf die Bonität und bei schlechter Bonität gibt es nur das Flex Konto für 6,-  im Monat plus Zusatzgebühren für Service der in dern anderen Modellen kostenfrei enthalten ist.
Die miese Prüfung und Kundenservice haben dazu geführt, dass die BaFin seit mehreren Jahren ein eigenes Büro bei N26 hat und denen auf die Finger sieht. Geldwäsche und Betrug ist ein großes Thema. Die Richtlinien vom P-Konto werden ebenfalls nicht eingehalten. So führt der Übertrag in den Folgemonat z.B. grundsätzlich nicht zur Erhöhung des Freibetrages. Es gibt Massenkündigungen und vieles mehr.

Die Commerzbank dagegen hat mit die beste Software für das P-Konto. Die Mitarbeiter haben wie überall quasi keine Ahnung. Die Commerzbank war die einzige Bank, die damals die Monatsanfangsproblematik noch vor der gesetzlichen Regelung im Griff hatte. Wenn ich mit der Leistung ansonsten zufrieden bin, würde ich auch nur versuchen in ein anderes Kontomodell zu kommen.