Was haben die nun genau beschlossen?

Begonnen von Torsten37, 04. Februar 2024, 14:26:19

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Torsten37

Die Änderungen im Bürgergeld sind ja nun diese Woche durch den Bundestag und den Bundesrat beschlossen wurden. Was steht den jetzt nun genau in dem Gesetz drinne? Ich finde nichts im Internet.

Ottokar

Da wurde gestern nichts beschlossen:
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/haushaltsfinanzierungsgesetz-bundesrat-verzoegerung-100.html

Den Gesetzgebungsvorgang findest du hier: https://dip.bundestag.de/vorgang/zweites-haushaltsfinanzierungsgesetz-2024/307621

Die gesuchte Gesetzänderung im SGB II findest du in der Bt-Drs. 20/9999 unter Artikel 5, diese lautet
Zitat4. Dem § 31a wird folgender Absatz 7 angefügt:
,,(7) Abweichend von Absatz 4 Satz 1 entfällt der Leistungsanspruch in Höhe des Regelbedarfes, wenn
erwerbsfähige Leistungsberechtigte, deren Bürgergeld wegen einer Pflichtverletzung nach § 31 Absatz 1
Satz 1 Nummer 2, Absatz 2 Nummer 3 oder Absatz 2 Nummer 4 innerhalb des letzten Jahres gemindert war,
eine zumutbare Arbeit nicht aufnehmen. Die Möglichkeit der Arbeitsaufnahme muss tatsächlich und unmit-
telbar bestehen und willentlich verweigert werden. Absatz 1 Satz 6, die Absätze 2 und 3 sowie § 31 Absatz 1 Satz 2 finden Anwendung."

...

5. § 31b wird wie folgt geändert:
a) Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 3 eingefügt:
,,(3) In den Fällen des § 31a Absatz 7 wird die Minderung aufgehoben, wenn die Möglichkeit der
Arbeitsaufnahme nicht mehr besteht, spätestens aber mit dem Ablauf eines Zeitraums von zwei Mona-
ten. Absatz 1 Satz 1 und 3 sowie Absatz 2 Satz 2 sind entsprechend anzuwenden."

Das bedeutet in der Praxis: wurde in den letzten 12 Monaten eine zumutbare Arbeit oder Ausbildung abgelehnt und erfolgte deshalb eine Sanktion, entfällt bei der nächsten Ablehnung einer zumutbaren Arbeit oder Ausbildung der Regelsatz für die Dauer von bis zu 2 Monaten.
Die Möglichkeit der Arbeitsaufnahme muss tatsächlich und unmittelbar bestehen und willentlich verweigert werden. Das JC muss das Vorliegen dieser Voraussetzungen beweisen.
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Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Marco1982

Haushaltsfinanzierungsgesetz geht erst am 22 März in den Bundesrat, also vor April ist da nix mit 100% Sanktionen.

Der Haushalt ging durch Bundestag und Bundesrat, aber nicht das Haushaltsfinanzierungsgesetz wo drin auch die neue Bürgergeld Sanktion ist.

Allerdings wirds im März wohl durchgehen da der Bundesrat dem Gesetz nicht zustimmen muss.

hanskanns

Es ändert sich 2 Monate bis zum 1.4. erst mal nichts.

Ottokar

#4
Zitat von: Marco1982 am 04. Februar 2024, 18:19:57Haushaltsfinanzierungsgesetz geht erst am 22 März in den Bundesrat, also vor April ist da nix mit 100% Sanktionen.
Das ist nicht garantiert.
Das 2. Haushaltsfinanzierungsgesetz kann auch schon in der nächsten Tagungswoche im Eilverfahren (zusätzlich) auf die Tagesordnung gesetzt werden.
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Marco1982

Schaut aber eher so aus das es erst im März durch geht.

Bin jetzt nicht so der Experte aber damit es zum Eilverfahren wird braucht man die Stimmen von CDU im Bundesrat, die hatten sie beim letzten mal nicht und wohl auch in Zukunft nicht, solange man der Ampel mit den Bauern schaden kann.


https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/blockade-im-bundesrat-buergergeld-knallhartplan-kommt-doch-spaeter-87030904.bild.html

Nun kann das Haushaltsfinanzierungsgesetz frühestens in der nächsten Bundesrats-Sitzung am 22. März auf den Weg gebracht werden. Danach muss der Bundespräsident das Gesetz erst noch ausfertigen, heißt: Vor dem 1. April tut sich nichts.

hanskanns

Die nächste Plenarsitzung im BR ist erst am 22.3. es gibt vorher keine Tagungen somit auch keine Eilverfahren. Ohne Tagung in der Plenarsitzung keine Besprechung und Abstimmung: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/pm/2023/03_terminplan_2024.html

Daher ist der 1.4. der frühste Termin.

Genau an dem 22.3. soll dann auch das Cannabis Gesetz besprochen werden und zum 1.4. in Kraft treten.

Ottokar

Der nächste geplante Termin ist der 22.3., im Gegensatz zum Bundestag mit geregelten Sitzungswochen hat der Bundesrat da mehr Freiheit. Es kann durchaus sein, das der sich extra dazu am 23.02. trifft. Das entspräche der 3-Wochen-Regel und ist nicht verboten.
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Xellos

Wird eh vom Bundesverfassungsgericht einkassiert, das klar geurteilt hat: 30% sind - egal warum - das Maximum. Würde mich da null wundern, wenn die jetzt einfach ein neues Urteil fällen und Sanktionen einfach verbieten, weil die die Nase voll haben und besseres zu tun haben, als sich täglich nur um BG-Klagen zu kümmern.


Dragon

ZitatTotalsanktionen verstoßen gegen den wichtigsten Artikel 1 des Grundgesetzes
Die Gewährung eines menschenwürdigen Existenzminimums leitet sich, laut dem Bundesverfassungsgericht aus dem Artikel 1 des Grundgesetzes ab. Dieser lautet Art 1 (1): "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."
https://www.gegen-hartz.de/news/richter-warnen-buergergeld-totalsanktionen-zwingen-in-schulden-und-verhindern-arbeit
Will nicht in der Haut der SA/JC sein die 100% Sanktionen erlassen+ wenn es dort in den Behörden zu übergriffe kommt" geschweige wenn tausende Klagen den JC ins haus Flattern.

Hoffen wir es kommt nie dazu mit der 100% Sanktion für uns alle. Also ob einer sich das gefallen lässt,er eine ungegründet =100% Sanktion bekommt die in vielen rechtswidrig sind.

Milla

Bereits in der Rechtssprechung zu Hartz IV habe das Verfassungsgericht nämlich ,,klipp und klar ausgeführt, dass Totalverweigerern Leistungen versagt werden können, wenn sie eine ihnen zumutbare Arbeit ohne sachlichen Grund ablehnen"

Die befristete Bürgergeld-Streichung für zwei Monate für ,,Totalverweigerer" bewertet er daher als Schritt in die richtige Richtung.

Sehe ich auch so und vollkommen richtig. Hier greift wieder der Spruch wer nicht arbeiten will soll auch nicht essen. Dieser Spruch stammt ursprünglich aus der Bibel. 2 Thess 3,10
Denn als wir bei euch waren, haben wir euch die Regel eingeprägt: Wer nicht arbeiten will, soll auch nicht essen.

https://www.hna.de/wirtschaft/buergergeld-sanktionen-totalverweigerer-leistungen-entzug-heil-lindner-schlegel-92804313.html
Abschieben schafft Wohnraum:  Deutschland hat Eigenbedarf!

Marco1982

#12
Zitat von: BobMahoo am 05. Februar 2024, 15:16:37Da steht das es ab 1. März kommen könnte.

https://www.buerger-geld.org/news/buergergeld-total-sanktionen-fuer-job-verweigerer-auch-von-bundesrat-gebilligt/

Das Stimmt so nicht wie die Seite da berichtet.

Das im Bundestag bereits verabschiedete Gesetz zur Verschärfung der Bürgergeld Sanktionen hat am 2. Februar den Bundesrat passiert. Der Bundesrat hat seine Zustimmung nicht verweigert. Dort haben die von der CDU /CSU geführten Bundesländer der Mehrheit. Der Gesetzentwurf kann somit innerhalb der nächsten Tage umgesetzt werden.

Der Haushalt ging am 2 Februar durch nicht das Haushaltsfinanzierungsgesetz was die änderungen regelt also die Sanktionen und die andern einsparungen am Haushalt, also wäre mir neu das es jetzt doch am 2 durchging und wohl allen News Seiten auch.

Das Haushaltsfinanzierungsgesetz war gar nicht wegen Union auf den tagesplan gekommen.

https://www.focus.de/politik/deutschland/buergergeld-streichung-streit-um-agrardiesel-knallhart-plan-gegen-arbeitsverweigerer-ausgebremst_id_259639987.html

Kannste bei Focus, Bild und bei allen andern News Seiten nachlesen.

Also von so einer Seite hätte ich da schon etwas mehr erwartet.

ichbrauchgeld

Die, die nicht arbeiten wollen, finden doch so oder so Wege, dass es dazu nicht kommt. Und die Arbeitgeber sind doch auch nicht blöd, wenn sich jemand motivationslos vorstellt, dreckige Klamotten etc.. dann wird man doch eh nicht eingestellt. Und den Grund der Absage muss man auch nicht dem Jobcenter nennen oder der AG denen begründen. Oder sollte dennoch ein Wunder geschehen, und der AG ist scharf auf einen, dann wird halt mal gleich nach 2 tagen für ne Woche krank geschrieben und so geschichten.  Da wird ein riesen Faß aufgemacht seit Monaten und die Gesellschaft gegeneinander ausgespielt wegen paar 100 mio Euro, und die Superreichen, Erben und Multimillarden Unternehmen lachen sich kaputt, dass man sie in Ruhe lässt. (Dienstwagenprivileg etc)
Btw die Hälfte des Bürgergeldes machen Migranten, Flüchtlinge und ähnliche aus, erhalten die dann auch alle Jobangebote und bei Ablehnung bekommen die kein Geld? Stichwort Gleichberechtigung.

Marco1982

Ja sehe ich auch so, wenn einer Null Bock hat gibt er nach 2 Tagen einen Krankenschein ab und das wars und ist dann wieder beim JC, das JC kann auch nicht Beweisen ob er wirklich zu der Zeit Krank war, bei dem nächste Vorstellungsgespräch auf die Frage wo waren sie zuletzt, dann die Antwort bekommt war bei Arbeitgeber XY nur 1 Woche und der neue Arbeitgeber fragt dann nach warum und er als Antwort bekommt war nach 2 tagen Krank wird er ihn nicht einstellen.