Keine Anrechnung von Betriebskostenguthaben

Begonnen von selbiger, 04. Februar 2024, 18:28:28

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

selbiger

Das Landessozialgericht Hamburg hatte darüber zu entscheiden, ob das Guthaben aus Betriebskostenabrechnungen auf den Bürgergeldbezug angerechnet werden darf. Eine Anrechnung des Betriebskostengutschabens vor dem Bezug von Bürgergeld ist rechtswidrig, so das Gericht. Wie eine Anrechnung auf den Leistungsbezug zu erfolgen hat, regelt § 22 Abs. 3 SGB II.

https://www.gegen-hartz.de/urteile/buergergeld-keine-anrechnung-von-a-abetriebskostenguthaben

mein guthaben wurde auch immer angerechnet..soll das jetzt heissen ich kann mein guthaben vom amt zurück verlangen..??
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

DerGreif

Nein, es geht um den speziellen Fall, dass Guthaben z.b. im Januar zufließt und ab Februar der Bürgergeld Bezug beginnt. Dann darf das Jobcenter das Guthaben nicht im Folgemonat des Zuflusses anrechnen.

Rotti

Zitat von: selbiger am 04. Februar 2024, 18:28:28mein guthaben wurde auch immer angerechnet..soll das jetzt heissen ich kann mein guthaben vom amt zurück verlangen..??
die ihre Betriebskostenabrechnung nie vorgelegt hatten, wird es auch nicht angerechnet.
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

selbiger

Zitat von: Rotti am 04. Februar 2024, 18:46:44die ihre Betriebskostenabrechnung nie vorgelegt hatten, wird es auch nicht angerechnet.

wie soll das gehen..??ich muss jedesmal bei folgeantrag im spätsommer meine betriebskostenabrechnung vorlegen..sowie jeder andere auch..
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Ottokar

Zitat von: DerGreif am 04. Februar 2024, 18:40:11Nein, es geht um den speziellen Fall, dass Guthaben z.b. im Januar zufließt und ab Februar der Bürgergeld Bezug beginnt. Dann darf das Jobcenter das Guthaben nicht im Folgemonat des Zuflusses anrechnen.
weil ... das JC in einem solchen Fall im Zuflussmonat rechtlich (noch) nicht zuständig ist und somit § 22 SGB II nicht angewendet werden kann. Zudem gilt lt. Rechtsprechung des BSG nach wie vor, das alles was vor dem Leistungsbezug zugeflossen ist, als Vermögen zu berücksichtigen ist.

Zitat von: selbiger am 05. Februar 2024, 07:59:12
Zitat von: Rotti am 04. Februar 2024, 18:46:44die ihre Betriebskostenabrechnung nie vorgelegt hatten, wird es auch nicht angerechnet.

wie soll das gehen..??ich muss jedesmal bei folgeantrag im spätsommer meine betriebskostenabrechnung vorlegen..sowie jeder andere auch..
Indem man dem JC das Guthaben und dessen Zufluss verschweigt. Das geht so lange gut, wie das JC das nicht merkt und keine Betriebskostenabrechnung fordert. Dann aber kommt das böse Erwachen in Form einer Überprüfung, die bis zu 10 Jahre rückwirkend gehen kann, der Rückforderung der zuviel gezahlten Leistung, sowie einem Bußgeld oder sogar Strafverfahren wegen Sozialleistungsbetrug.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Rotti

Zitat von: selbiger am 05. Februar 2024, 07:59:12
Zitat von: Rotti am 04. Februar 2024, 18:46:44die ihre Betriebskostenabrechnung nie vorgelegt hatten, wird es auch nicht angerechnet.

wie soll das gehen..??ich muss jedesmal bei folgeantrag im spätsommer meine betriebskostenabrechnung vorlegen..sowie jeder andere auch..
Richtwerte für die Kosten der Unterkunft und Nichtprüfungsgrenzen Heizkosten
wegen der Nichtprüfungsgrenze wird auch nicht geprüft bei allen.
Zitat von: Ottokar am 05. Februar 2024, 11:00:43Dann aber kommt das böse Erwachen in Form einer Überprüfung, die bis zu 10 Jahre rückwirkend gehen kann, der Rückforderung der zuviel gezahlten Leistung, sowie einem Bußgeld oder sogar Strafverfahren wegen Sozialleistungsbetrug.
Wer seine Nachzahlungen immer selbst begleicht und nie Guthaben hat bekommt ein Belobigungsschreiben.
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.