Ich kann mich nicht entscheiden Rechtschutzversicherung oder AmtsgerichtBeratung

Begonnen von fräulein, 07. Februar 2024, 09:10:16

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fräulein

Hallo!
Seit einiger Zeit habe ich eine Rechtschutzversicherung mit 150 € Selbstbeteiligung.

Das ist mir sehr teuer mit Bürgergeld.
Ist eine Rechtschutzversicherung besser als der Beratungshilfeschein vom Amtsgericht?


Unwissender

Natürlich! Denn auf Beratungshilfe wird nur das Nötigste gemacht! Bei RS- Versicherung hängt er sich besser rein!

Allerdings kann es sein, das die sache mit einem Brief vom Fach-Anwalt schon getan ist, und dann musst du die Selbstbeteiligung leisten! Etwas viel für einen Brief! Wenn die Tätigeit natürlich umfangreicher ist, und es sogear zum Prozess kommt, sind 150,00 € nicht viel!

Ich würde sowieso nur RS-Versicherungen (bei denen Sozielrecht auch im WS- Verfahren versichert sind) nie mit Selbstbeteiligung abeschließen! Ich z.B. habe eine, bei der unter anderem auch Miet,- und Verkehrsrecht versichert sind für rund 250,00 €/ Jahr!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Ottokar

Zitat von: Unwissender am 07. Februar 2024, 09:58:35Natürlich! Denn auf Beratungshilfe wird nur das Nötigste gemacht! Bei RS- Versicherung hängt er sich besser rein!
Das kommt auf den Anwalt an und kann keineswegs derart verallgemeinert werden.

Zitat von: Unwissender am 07. Februar 2024, 09:58:35Ich z.B. habe eine, bei der unter anderem auch Miet,- und Verkehrsrecht versichert sind für rund 250,00 €/ Jahr!
Sofern du nicht einmal jährlich prozessierst, wirfst du damit das Geld zum Fenster hinaus.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Fettnäpfchen

 :scratch:

War es nicht so wenn man eine RV hat gar keine PkH beantragen kann/darf?

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Sheherazade

@Fettnäpfchen: Hier mal der Unterschied Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe  :zwinker:
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

fräulein

Ich habe ein schlechtes Gefühl wenn ich weiterhin in der RSV verbleibe.
Seit etwa drei Jahren brauchte ich keine Hilfe. Aber was man so aktuell in der Politik im Zusammenhang mit Bürgergeld hört, ist schon beängstigend. Habe sogar Sorge, die Beratungshilfe könnte irgendwann abgeschafft werden, das traue ich der CDU und AfD sehr gut zu.

Ottokar

Es wurde bereits darauf hingewiesen, wurde aber offenbar nicht verstanden:
Wenn eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, besteht kein Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe. Entsprechende Angaben werden in den Antragsformularen erfragt und müssen belegt werden.
D.h. man muss zunächst bei seiner Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme beantragen. Nur wenn diese abgelehnt wird, besteht Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe. Eine ev. Selbstbeteiligung bei der Rechtsschutzversicherung spielt dabei keine Rolle.
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Fettnäpfchen

Ottokar

Zitat von: Ottokar am 08. Februar 2024, 11:41:31D.h. man muss zunächst bei seiner Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme beantragen. Nur wenn diese abgelehnt wird, besteht Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe.
Danke Ottokar!
Das mit dem Ablehnen hatte ich nicht "auf dem Schirm",  allerdings klar wenn die Klage nicht gerechtfertigt ist.

Zitat von: Sheherazade am 07. Februar 2024, 16:01:21@Fettnäpfchen: Hier mal der Unterschied Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe :zwinker:
auch Danke wenn auch nichts dabei stand im Bezug auf mein Beitrag.
Was mich irritiert zumindest von einer Kanzlei ist der Schlusssatz:
ZitatVerfügen sie über nicht besonders geschütztes Vermögen von derzeit über 5.000,00 EUR (etwa PKW, Versicherungen, Bausparverträge), müssen Sie dieses erst für die Kosten einsetzen, bevor Sie Prozesskostenhilfe beantragen können.
Eine Kanzlei sollte wissen das ein Kfz. zum privilegierten VM gehört daher würde ich da schon wieder "Bauchschmerzen" bekommen was die Fachkompetenz angeht.

MfG FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Rotti

Zitat von: fräulein am 07. Februar 2024, 09:10:16Hallo!
Seit einiger Zeit habe ich eine Rechtschutzversicherung mit 150 € Selbstbeteiligung.

Das ist mir sehr teuer mit Bürgergeld.
Ist eine Rechtschutzversicherung besser als der Beratungshilfeschein vom Amtsgericht?

SG braucht keiner eine Rechtschutzversicherung da kann jeder selbst, aber für höhere Instanzen für das tägliche Leben allemal. Ich würde Jährlich das Geld auf einem Sparbuch einzahlen. Ein Rechtsschutz übernimmt nur, wenn er auch gewinnen kann.
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

Unwissender

Also meine Erfahrungen waren andere! Zum einen gab der Anwalt (Fachanwalt für Sozialrecht) nach einem Schriftwechsel mit dem JC auf, nachdem einiger Gegenwind kam, zum andern sollte nach der 1. Instanz in WS gegengen werden, was aber von der PKH nicht mehr gedeckt wurde! Also mussten wir das Urteil aus der 1. Instnaz hinehmen (obwohl) es augenscheinlich falsch war und konnten uns dagegen nicht mehr wehren, weil die weitern Kosten für Anwalt und Gericht nicht mehr übernommen wurden!

Im übrigen zahlt die Versicherung auch, für den Fall, das man verliert!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Ottokar

Zitat von: Unwissender am 09. Februar 2024, 09:48:34Im übrigen zahlt die Versicherung auch, für den Fall, das man verliert!
Und erhöht anschließend die Beiträge.

Ich vermute mal, du meinst, das dir die PKH für eine Berufung in der 2. Instanz vom LSG mangels Erfolgsaussichten verweigert wurde?
Dann hätte mit großer Warscheinlichkeit auch eine RSV die Kostenübernahme für die Berufung aus dem gleichen Grund verweigert.
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Unwissender

Ja, das meinte ich! Und nein, die RSV hat die Übernahme der Kosten nicht verweigert und auch den Beitrag nicht erhöht! Ich habe nämlich gewonnen und es war erst der erste Fall in 5 Jahren! Vermutlich deshalb!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Ottokar

Nicht nur vermutlich.
Da du gewonnen hast, muss das JC deine Kosten erstatten, d.h. deiner RSV sind keine Kosten entstanden. Damit gibt es natürlich auch keinen Grund für eine Beitragserhöhung wegen gestiegenem Risiko.
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fräulein

Falls ich eine sinnlose Massnahme ablehnen möchte, hilft mir dann auch die RSV oder nur wenn man vom Jobcenter aus irgendeinem Grund sanktioniert wird?
Ich bin unsicher ob die RSV sich weiterhin auch lohnt. Gibt es keine eindeutige Antwort darauf?

Ottokar

Die RSV "hilft" (gibt eine Kostenzusage ab) wenn Aussicht auf Erfolg besteht.
Wann Aussicht auf Erfolg besteht, kann immer nur anhand der Fakten eines konkreten Einzelfalles beurteilt werden, niemals fiktiv.
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