Mehrbedarf Behinderung

Begonnen von TG, 10. Februar 2024, 08:46:19

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Ottokar

Um Missverständnissen vorzubeugen:
Der Anspruch auf Mehrbedarf nach § 21 Abs. 4 SGB II besteht erst mit Beginn und nur für die Dauer der Teilnahme an einer konkreten Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben, nicht bereits mit der Bewilligung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Schwerbehinderter01

....und warum wird das bei "Gegen Hartz 4.de" im Bürgergeld Rechner berücksichtig, angezeigt, wenn man einen GdB von 50 eingibt?

jens123

Zitat von: Schwerbehinderter01 am 20. Februar 2024, 17:26:51....und warum wird das bei "Gegen Hartz 4.de" im Bürgergeld Rechner berücksichtig, angezeigt, wenn man einen GdB von 50 eingibt?
Spannend. In dem Rechner gibt es überhaupt kein Feld, in das man einen GdB eintragen könnte. Da werden als relevant nur die Themen "Erwerbsminderung" und "kostenaufwändige Ernährung" abgefragt.

Warum muss man hier auf Krampf fantastische Dinge schreiben, die für jeden nachvollziehbar falsch sind:
https://www.gegen-hartz.de/buergergeld-rechner


hotwert

Zitat von: Schwerbehinderter01 am 20. Februar 2024, 17:26:51....und warum wird das bei "Gegen Hartz 4.de" im Bürgergeld Rechner berücksichtig, angezeigt, wenn man einen GdB von 50 eingibt?

Einen GdB kann man nirgends eintragen. Evtl verwechselst du "gemindert erwerbsfähig" mit einem GdB?

Wenn man da ja andrückt rechnet es tatsächlich einen Mehrbedarf von 197.05 € dazu, unter der Kategorie "Behinderung".

Das hat allerdings nichts mit dem GdB zu tun.