Bildungsgutschein für Schulabschluss an Fernschule

Begonnen von Downlife97, 12. Februar 2024, 12:41:26

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Downlife97

Hallo alle zusammen, ich habe bald einen Termin bei meiner Fallmanagerin, sie sagte mir beim letzten Termin das ich letztlich 2 Wege habe die ich gehen kann, wenn entweder z.b. eine Ausbildung im geschütztem Rahmen oder eben Rehabilitationsmaßnahmen und sie bat mich darum mir mal Gedanken zu machen.

Ich habe mich dafür entschieden, das ich genaugenommen 2 Schulabschlüsse nachholen will, mindestens einen davon allerdings definitiv an der Fernschule, dies würde mit einem Bildungsgutschein übernommen werden, ich habe meiner Fallmanagerin schon oft gesagt das ich nicht VOLL arbeitsfähig bin jedoch 15-20 Stunden die Woche schaffe.

Mein Problem ist was mache ich wenn sie ablehnt?


Sheherazade

Verstehe ich nicht. Dir wird eine geschützte Berufsausbildung oder eine Rehamaßnahme angeboten und du möchtest 2 (?) Schulabschlüsse machen? Was ist dein weiteres Ziel? Man möchte dich offensichtlich in Arbeit bringen, was willst du mit den Schulabschlüssen erreichen?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Downlife97

Zitat von: Sheherazade am 12. Februar 2024, 13:04:49Verstehe ich nicht. Dir wird eine geschützte Berufsausbildung oder eine Rehamaßnahme angeboten und du möchtest 2 (?) Schulabschlüsse machen? Was ist dein weiteres Ziel? Man möchte dich offensichtlich in Arbeit bringen, was willst du mit den Schulabschlüssen erreichen?

Ich möchte Steuerfachangestellter werden, dafür benötige ich den Realschulabschluss.

180

In Teilzeit kannst du machen was du möchtest - da kann das JC sich nicht einmischen.
Allerdings müsstest du dann die Kosten selbst tragen.

Ottokar

Zitat von: Downlife97 am 12. Februar 2024, 12:41:26ie sagte mir beim letzten Termin das ich letztlich 2 Wege habe die ich gehen kann, wenn entweder z.b. eine Ausbildung im geschütztem Rahmen oder eben Rehabilitationsmaßnahmen
Eine berufliche Reha = Reha-Ausbildung ist eine Ausbildung im geschütztem Rahmen.
Es kann aber sein, dass die Fallmanagerin mit "geschütztem Rahmen" eine WfbM bzw. einen sog. anderen Leistungsanbieter nach § 60 SGB IX meinte.
Es bedarf genauerer Klärung, was die Fallmanagerin hier meinte.
Sieh dir dazu mal das hier an:
https://www.arbeitsagentur.de/menschen-mit-behinderungen/spezielle-hilfe-und-unterstuetzung/unterstuetzung-bei-der-ausbildung
https://www.lebenshilfe.de/informieren/arbeiten/ausbildung-fuer-menschen-mit-behinderung

Vorher muss aber festgestellt werden, ob du für das was du möchtest auch tatsächlich geeignet bist.
Geklärt werden muss also:
- Was willst du machen,
- bringst du dafür die erforderliche Eignung und Voraussetzung mit und
- wie kann man das realisieren, oder ist es überhaupt realisierbar,
- welche Alternativen gibt es, wenn das Gewünschte nicht realisierbar ist.
Nach dem was ich hier bislang lese, wurde das noch gar nicht besprochen.

Das Nachholen des Realschulabschlusses wird im SGB II nicht separat gefördert, kann aber z.B. privat und imho kostenlos mit Abendkursen bei der Volkshochschule erfolgen. Im Anschluss wäre eine Teilzeitausbildung zum Steuerfachangestellten möglich, Eignung vorausgesetzt.
Auch im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe ist das Nachholen des Realschulabschlusses möglich, da es gestaffelte Reha-Ausbildungen bei Berufsbildungszentren und Ausbildungen bei sog. anderen Leistungsanbietern gibt, wo zunächst der Schulabschluss nachgeholt und anschließend die Ausbildung gemacht wird.
Beides ist aber auf einige wenige Berufe beschränkt, wo meinem Wissen nach der Steuerfachangestellte nicht dazu gehört.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Downlife97

Zitat von: Ottokar am 12. Februar 2024, 15:08:49
Zitat von: Downlife97 am 12. Februar 2024, 12:41:26ie sagte mir beim letzten Termin das ich letztlich 2 Wege habe die ich gehen kann, wenn entweder z.b. eine Ausbildung im geschütztem Rahmen oder eben Rehabilitationsmaßnahmen
Eine berufliche Reha = Reha-Ausbildung ist eine Ausbildung im geschütztem Rahmen.
Es kann aber sein, dass die Fallmanagerin mit "geschütztem Rahmen" eine WfbM bzw. einen sog. anderen Leistungsanbieter nach § 60 SGB IX meinte.
Es bedarf genauerer Klärung, was die Fallmanagerin hier meinte.
Sieh dir dazu mal das hier an:
https://www.arbeitsagentur.de/menschen-mit-behinderungen/spezielle-hilfe-und-unterstuetzung/unterstuetzung-bei-der-ausbildung
https://www.lebenshilfe.de/informieren/arbeiten/ausbildung-fuer-menschen-mit-behinderung

Vorher muss aber festgestellt werden, ob du für das was du möchtest auch tatsächlich geeignet bist.
Geklärt werden muss also:
- Was willst du machen,
- bringst du dafür die erforderliche Eignung und Voraussetzung mit und
- wie kann man das realisieren, oder ist es überhaupt realisierbar,
- welche Alternativen gibt es, wenn das Gewünschte nicht realisierbar ist.
Nach dem was ich hier bislang lese, wurde das noch gar nicht besprochen.

Das Nachholen des Realschulabschlusses wird im SGB II nicht separat gefördert, kann aber z.B. privat und imho kostenlos mit Abendkursen bei der Volkshochschule erfolgen. Im Anschluss wäre eine Teilzeitausbildung zum Steuerfachangestellten möglich, Eignung vorausgesetzt.
Auch im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe ist das Nachholen des Realschulabschlusses möglich, da es gestaffelte Reha-Ausbildungen bei Berufsbildungszentren und Ausbildungen bei sog. anderen Leistungsanbietern gibt, wo zunächst der Schulabschluss nachgeholt und anschließend die Ausbildung gemacht wird.
Beides ist aber auf einige wenige Berufe beschränkt, wo meinem Wissen nach der Steuerfachangestellte nicht dazu gehört.

Also das Problem ist folgendes, derzeit brauche ich für meine psychische Situation noch Strukturen die eben zu meiner psychischen Situation passen, dazu gehört eben das wenn ich merke ich fühle mich nicht gut, sagen kann ok...ich lerne heut mal nicht.

Bei einer Fernschule kann ich das ohne komplikationen machen, bei einer analogen Erwachsenen Schule brauche ich dafür ein Krankenschein und dazu kommt noch das sich dann der Lehrstoff anstaut, bei der Fernschule ist das nicht so da ich mit meinem eigenen Tempo lernen kann und mein Tag so strukturieren kann das die Fächer und die Intensität für mich passen.

Bei der analogen Schule kann ich das nicht, da sind die Tage fest strukturiert und ich kann Intensität und Fächer nicht anpassen, an sich ist die Dauer bei beiden Modellen gleich. 15-20 Stunden die Woche.

Der zweite wesentliche Unterschied ist, die Fernschule wird als Maßnahme betrachtet da diese mit dem Bildungsgutschein finanziert wird so das ich nebenbei nicht noch Arbeiten muss, bei der analogen erwachsenen Schule müsste ich 20 Stunden Schule pro Woche machen und dazu noch einen Teilzeitjob, laut meiner Fallmanagerin müsse ich das weil ich ja verpflichtet bin meine Bedürftigkeit zu verringern.

Ich hasse dieses System!...Menschen sind doch keine leblosen Objekte, die man so stapelt wie es einem passt!

september23

Zitat von: Downlife97 am 13. Februar 2024, 01:45:27Ich hasse dieses System!...Menschen sind doch keine leblosen Objekte, die man so stapelt wie es einem passt!
Aus genau dem Grund hat man Dir in diesem System auch Möglichkeiten im REHA-Bereich und eine Ausbildung im geschützten Rahmen angeboten.

Ob für die Ausbildung und Berufstätigkeit als Steuerfachgehilfe die Eignung/Belastbarkeit besteht, ist ja noch nicht gesichert.

Zum Rest siehe Hinweise von Ottokar.


Downlife97

Zitat von: september23 am 13. Februar 2024, 19:01:11
Zitat von: Downlife97 am 13. Februar 2024, 01:45:27Ich hasse dieses System!...Menschen sind doch keine leblosen Objekte, die man so stapelt wie es einem passt!
Aus genau dem Grund hat man Dir in diesem System auch Möglichkeiten im REHA-Bereich und eine Ausbildung im geschützten Rahmen angeboten.

Ob für die Ausbildung und Berufstätigkeit als Steuerfachgehilfe die Eignung/Belastbarkeit besteht, ist ja noch nicht gesichert.

Zum Rest siehe Hinweise von Ottokar.

Das Problem ist, sie geben mir dabei wie hier hervorgeht
https://www.arbeitsagentur.de/datei/rehaspezifische-berufsvorbereitende-bildungsmassnahmen_ba041929.pdf

Nur den einfachen Hauptschulabschluss, jedoch nicht den erweiterten und auch nicht den Realschulabschluss, heitßt ich brauche trotzdem noch 2 Abschlüsse.

Dazu kommt ich brauche keinen Rehabereich+ Rundumbetreuung.

Sheherazade

Zitat von: Downlife97 am 15. Februar 2024, 09:53:26Dazu kommt ich brauche keinen Rehabereich+ Rundumbetreuung.

Das liest sich in deinen Beiträgen aber ganz anders, hier z. B.
Zitat von: Downlife97 am 13. Februar 2024, 01:45:27Also das Problem ist folgendes, derzeit brauche ich für meine psychische Situation noch Strukturen die eben zu meiner psychischen Situation passen, dazu gehört eben das wenn ich merke ich fühle mich nicht gut, sagen kann ok...ich lerne heut mal nicht.

Du hast also einen Hauptschulabschluß? Da es in sehr vielen Berufen keine Zugangsvoraussetzung ist, einen höheren Schulabschluß zu haben, reicht der HSA für eine begleitete Berufsausbildung.

Ob der Beruf des Steuerfachgehilfen für dich geeignet ist, steht ohnehin nicht fest.


 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Downlife97

Zitat von: Sheherazade am 15. Februar 2024, 10:07:21
Zitat von: Downlife97 am 15. Februar 2024, 09:53:26Dazu kommt ich brauche keinen Rehabereich+ Rundumbetreuung.

Das liest sich in deinen Beiträgen aber ganz anders, hier z. B.
Zitat von: Downlife97 am 13. Februar 2024, 01:45:27Also das Problem ist folgendes, derzeit brauche ich für meine psychische Situation noch Strukturen die eben zu meiner psychischen Situation passen, dazu gehört eben das wenn ich merke ich fühle mich nicht gut, sagen kann ok...ich lerne heut mal nicht.

Du hast also einen Hauptschulabschluß? Da es in sehr vielen Berufen keine Zugangsvoraussetzung ist, einen höheren Schulabschluß zu haben, reicht der HSA für eine begleitete Berufsausbildung.

Ob der Beruf des Steuerfachgehilfen für dich geeignet ist, steht ohnehin nicht fest.


 

Ich habe in den letzten 6 Monaten überlegt, was ich wirklich benötige und festgestellt es ist nicht die Psychotherapie die ich so dringend brauche, sondern ich brauche Strukturen die mit meinen derzeitigen psychischen Bedürfnissen zusammenpassen.

Nein!.. Ich habe keinen Hauptschulabschluss, deswegen möchte ich ja gleich den Erweiterten Hauptschulabschluss machen, dazu kommt das die Berufe die man mit Hauptschulabschluss lernen kann, alsamt Handwerklich sind und diese Art von berufen mich 0 interessiert.

Ich habe mir von meinem Psychiater ein Attest ausstellen lassen.


in dem steht drin, das ein Schulabschluss derzeit nur per Fernunterricht möglich ist und zum anderen, ich nur 20 Stunden die Woche was tun kann, allerdings nicht Dauerpräsent bei Gruppenveranstaltungen und Aktivitäten sein kann.

Heißt  man kann mir nur den Bildungsgutschein in die Hand drücken und mich den Schulabschluss per nichtschülerprüfung machen lassen oder es passiert halt weiterhin nichts.

nicht das Leben muss ins Recht passen, sondern das Recht ins Leben.

Sheherazade

Zitat von: Downlife97 am 18. Februar 2024, 11:05:54ich brauche Strukturen die mit meinen derzeitigen psychischen Bedürfnissen zusammenpassen.

Ja, dafür gibt es den Rehabereich.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Wenn du keinen Schulabschluss hast, gibt es dafür ja Gründe.
Solange diese Gründe fortbestehen, wird es weder etwas mit dem Schulabschluss, noch mit einer Berufsausbildung - jedenfalls nicht auf dem üblichen Weg. Das hast du ja auch selbst hier bereits eingeräumt.

Zitat von: Downlife97 am 18. Februar 2024, 11:05:54Ich habe mir von meinem Psychiater ein Attest ausstellen lassen. in dem steht drin, das ein Schulabschluss derzeit nur per Fernunterricht möglich ist und zum anderen, ich nur 20 Stunden die Woche was tun kann, allerdings nicht Dauerpräsent bei Gruppenveranstaltungen und Aktivitäten sein kann.
Dann ist dir auch der Weg über eine Ausbildung im geschütztem Rahmen verschlossen, da du die Anforderungen dafür nicht erfüllst.

Wenn keine Verbesserung dieser Einschränkungen zu erwarten sind, bis du imho dauerhaft voll erwerbsgemindert, da weder für den allgemeinen noch den geschützten Arbeitsmarkt geeignet.
Und wenn dein Mitgliedsname ein Hinweis auf die Ursache deiner Einschränkungen ist, dann bestehen diese seit Geburt und sind von Dauer. Beim JC bist du dann falsch, du solltest bei der Rentenversicherung Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen und dabei angeben, dass das JC dich zur Antragstellung aufgefordert hat. Auch wenn du keinen Anspruch auf Rente hast, wird die Rentenversicherung dir dann die Erwerbsminderung bescheinigen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


TripleH

Da das Jobcenter kein Rehaträger ist, sondern nur die vom Rehaträger BA vorgeschlagenen Maßnahmen finanziert (§ 6 Absatz 3 SGB IX), wird die Fallmanagerin mit den Wünschen des TE eh nichts machen können.

Downlife97

Zitat von: Sheherazade am 18. Februar 2024, 11:12:22
Zitat von: Downlife97 am 18. Februar 2024, 11:05:54ich brauche Strukturen die mit meinen derzeitigen psychischen Bedürfnissen zusammenpassen.

Ja, dafür gibt es den Rehabereich.

Wo man mich auch nur in sinnlose Maßnahmen stopft.