Mietwohnung folgende Eigenschaften ? Trinkwasserverordnung ?

Begonnen von PaulHilft, 15. Februar 2024, 17:02:02

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PaulHilft

Hallo,

darf ich mal kurz in die Runde fragen.

Eine Mietwohnung aus den 70er mit den damaligen alten Leitungen. Jede Wohnung hat auf gleicher Ebene eine eigene Gas Heizung. Diese macht Heizung und Trinkwasser zusammen. (Hat zwar zwei Kreisläufe, sind in der gleichen Anlage)

Zitatalle Häuser, in denen zwischen der Erwärmung des Wassers durch die Heizung und dem Wasserhahn mehr als 3 Liter Wasser durch die Leitungen fließen
reicht das schon aus? Ich meine das ist fast immer der Fall. Die Heizung müsste ja sonst 3 Meter zur Küche, und 3 Meter zum Badezimmer sein. In einer 75qm Wohnung meist nicht der Fall.
Ich komme auf ca. 15 Meter Rohrleitung, sind das schon 3 Lieter? Mehr oder Weniger?

Was wisst ihr?

Das habe ich kurz aller durchgelesen, Quelle:
https://www.ista.com/de/gesetze-und-verordnungen/trinkwasserverordnung/
https://vermietsicher.de/ratgeber/trinkwasserverordnung-vermieter
https://www.trinkwasser-wissen.net/verantwortung/vermieter-hauseigentuemer
https://www.vermietet.de/blog/trinkwasserverordnung-vermieter/

Einhorn

wenn die Leitung mehr als 1,5cm Innenurchmesser hat, wird der Wert überschritten