Grundsicherung Mietkürzung ab August

Begonnen von ar05019011, 15. Februar 2024, 17:37:54

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ar05019011

hallo liebes Forum,
ich bekomme grundsicherung im alter und bei erwerbsminderung,die letzen monate hat die grundsicherung die miete und nebenkosten und heitzung komplett übernohmen nun habe ich ihnen die neue betriebskosten abrechnung geschickt und den neuen bescheid bekommen bis august wollen sie noch alles bezahlen aber ab august wollen sie nur noch die angemessne miete bezahlen in dem bescheid steht das die ab dann nur noch 64,91 grundmiete zahlen und 54,89 nebenkosten obwohl meine eigentliche grundmiete 210 euro beträg plus die 54,89 nebenkosten.
In ihrer tabelle steht aber das sie eigentlich bis zu 319 euro beahlen an netto miete in meinem ort, hoffe jemand hier kann mir helfen und sagen ob das was die grundsicherung macht richtig ist oder nichob die 145 euro mietkürzung rechtens ist und was ich nun machen kann. liebe grüsse

Kopfbahnhof

So lange die Miete in der Angemessenheit liegt, muss diese auch Übernommen werden.

Zitat von: ar05019011 am 15. Februar 2024, 17:37:54dann nur noch 64,91 grundmiete zahlen und 54,89 nebenkosten
Wer hat so eine Miete??

Oder hier fehlen wesentliche Informationen.

Rotti

Du hast Karenzzeit 1 Jahr bei deiner Bruttokaltmiete, aber bei den Heizkosten, wenn du bei den Kosten darüber liegst, gilt das nicht, das Sozialamt kann die Miete alles zusammen nehmen und als angemessen erachten muss sie aber nicht.

ar05019011

die grundsicherung zahlt mir dann ab august
 563 euro Regalbedarf
 224 heitzkosten
 64,91 grundmiete
 54,89 nebenkosten
 12,95 mehrbedarf warmwasseraufbereitung
plus eine Rente von 174,67
also 745,20 bekomm ich grundsicherung plus die 174,67 Rente, ich frage mich halt ob die mir einfach 145 euro kürzen dürfen an der miete.

Rotti

am ende darfst du nicht mehr oder weniger haben wie jemand im Bürgergeld. Wer zahlt deine Krankenkasse?

ar05019011

Krankenkassenbeiträge werden von meiner rente abgezogen steht in dem bescheid, also ich bekomm
 grundsicherung dann ab august
 563 euro Regalbedarf
 224 heitzkosten
 64,91 grundmiete
 54,89 nebenkosten
 12,95 mehrbedarf warmwasseraufbereitung
plus eine Rente von 174,67

Rotti

Zitat von: Kopfbahnhof am 15. Februar 2024, 17:41:45So lange die Miete in der Angemessenheit liegt, muss diese auch Übernommen werden.

Zitat von: ar05019011 am 15. Februar 2024, 17:37:54dann nur noch 64,91 grundmiete zahlen und 54,89 nebenkosten
Wer hat so eine Miete??

Oder hier fehlen wesentliche Informationen.
so eine Grundmiete gibt es nur auf einen Wohnwagenplatz.

ar05019011

lol wohnwagenplatz,ja sehe ich auch so ich frage mich halt nur ob die kürtzung rechtens is oder nicht bei dem geld was ich bekomme grunddsicherung und rente.

Kopfbahnhof

Bis zur Angemessenheitshöhe muss die Miete Übernommen werden.
Da darf gar nichts gekürzt werden.

Zitat von: ar05019011 am 15. Februar 2024, 18:20:14224 heitzkosten  64,91 grundmiete
Hast du da was Verwechselt?

ar05019011

das ists ja, ich hab auf der seite vom landratsamt nach geschaut in ihrer tabelle was angemessen ist da steht 319 euro nettomiete is angemessen, meine netto miete wäre 264,89 also noch angemessen, aber wenn Rotti sagt die können die heizkosten mit dazu rechen dann wäre es ja nicht mehr angemmessen.

ar05019011

Da ja die meisten hier sagen die miete müsse bis zur Angemessenheitshöhe übernommen werden und ich eigentlich auch davon ausgehe kann mir vieleicht jemand sagen wie ich das in dem wiederspruch begründe, da ich den ja schreiben muss nun innerhalb eines monats ? bin für jede hilfe dankbar.

hotwert

Zitat von: Rotti am 15. Februar 2024, 18:14:58am ende darfst du nicht mehr oder weniger haben wie jemand im Bürgergeld. Wer zahlt deine Krankenkasse?
Zitat von: ar05019011 am 15. Februar 2024, 18:00:52also 745,20 bekomm ich grundsicherung plus die 174,67 Rente, ich frage mich halt ob die mir einfach 145 euro kürzen dürfen an der miete.
Eventuell kürzen die weil noch eine Rente bezogen wird? Sonst hätte man ja mit Grundsicherung und Rente mehr als mit Bürgergeld.

Wobei da dann eigentlich der Regelbedarf gekürzt wird und nicht die Miete?

So genau ist das alles nicht nachvollziehbar, man müsste die Bescheide sehen.
Alternativ kannst du den Sachbearbeiter ja auch anrufen und mal nachfragen, das kann auch helfen.

Rotti

Zitat von: ar05019011 am 15. Februar 2024, 19:10:23netto miete wäre 264,89 also noch angemessen, aber wenn Rotti sagt die können die heizkosten mit dazu rechen dann wäre es ja nicht mehr angemmessen.
Das mag ja alles sein aber ob deine Heizkosten angemessen sind ich glaube nicht bei
Zitat von: ar05019011 am 15. Februar 2024, 18:20:14224 heitzkosten
das werden die sicher nicht bezahlen.

Sheherazade

Zitat von: ar05019011 am 15. Februar 2024, 19:10:23das ists ja, ich hab auf der seite vom landratsamt nach geschaut in ihrer tabelle was angemessen ist da steht 319 euro nettomiete is angemessen, meine netto miete wäre 264,89 also noch angemessen

Nach deiner Auflistung ist deine Bruttokaltmiete (Grundmiete plus Nebenkosten) 119,80 plus Heizkosten von 224€ - entweder wohnst du wirklich auf einem Campingplatz oder du hast da was verdreht.
Zitat von: ar05019011 am 15. Februar 2024, 18:20:14224 heitzkosten 64,91 grundmiete 54,89 nebenkosten

Was steht denn in deinem Mietvertrag über die Beträge zur Mietzahlung?
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

ar05019011

Nein also meine eigentliche grundmiete sind 210 euro plus 54,89 nebenkosten aber ab august will die grundsicherung mir nur noch 64,91 euro grundmiete plus 54,89 nebenkosten bewilligen.ich versuch mal den bescheid mit anzuhängen.