Grundsicherung Mietkürzung ab August

Begonnen von ar05019011, 15. Februar 2024, 17:37:54

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Sheherazade

Ich verstehe die Relation nicht, die Kaltmiete ohne Betriebskosten wird gekürzt wegen Unangemessenheit von 210€ auf 64,91€ (was bitte ist das, ein Zimmer?), hingegen werden 224€ Heizkosten bewilligt?

Leider hast du das Landratsamt geschwärzt, sonst könnte man mal gucken, was bei dir als angemessen gilt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

ar05019011

ja das hab ich gemacht auf der seite vom Landratsamt die tabelle mit den angemessenheits mieten rausgesucht 319,68 Euro sind hier angemessen, und nein es ist eine 3 Zimmer wohnung aber ich teile mir die wohnung mit jemanden.

Kopfbahnhof

Zitat von: ar05019011 am 16. Februar 2024, 18:39:52aber ich teile mir die wohnung mit jemanden
Ich sehe hier nicht richtig durch.

Aber der "Jemand" muss auch seinen Teil der Miete Übernehmen.
Dann bekommst du allein, auch nicht die volle Miete vom Amt.

Könnte es damit was zu tun haben?

ar05019011

die Miete wird durch 2 geteilt ja. es geht ja nicht um die komplette miete nur um meinen anteil daran die 210 euro.

Rotti

Du bekommt Gesamtmiete mit Heizung vom Sozialamt 343,92€ erstattet + 12,95€ Mehrbedarf bezahlt so steht es im Bescheid.

Was zahlst du denn Miete im Monat bei deinen Vermieter ?
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

ar05019011

ja das stimmt aber eigentlich so wie ichs verstehe müsste die grundsicherung ja ohne heizung also bruttokaltmiete schon 319 euro bezahlen wäre bei mir angemessen die heizkosten bezahlen sie ja extra, so stehts ja auch überall,

2.1.2. Angemessene Kosten der Unterkunft
Die Herleitung der angemessenen Richtwerte für die Bruttokaltmiete (Grundmiete inklusive
Nebenkosten)

2.2. Heizkosten
Heizkosten einschließlich der Aufbereitungskosten für Warmwasser, soweit ein Anspruch auf
einen Mehrbedarf nach § 21 Abs. 7 SGB II bzw. § 30 Abs. 7 SGB XII besteht, werden in
tatsächlicher Höhe erbracht,

so stehts in den richtlienen auf ihrer seite

Rotti

Zitat von: ar05019011 am 16. Februar 2024, 20:16:34ja das stimmt aber eigentlich so wie ichs verstehe müsste die grundsicherung ja ohne heizung also bruttokaltmiete schon 319 euro bezahlen wäre bei mir angemessen die heizkosten bezahlen sie ja extra, so stehts ja auch überall.
wenn dein VM mehr Miete abbucht als die 343,92€ im Monat dann hast du natürlich recht dann wäre der Bescheid falsch und du müsstest Einspruch einlegen. Deine Heizkosten werden ja voll übernommen.
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

ar05019011

natürlich ich muss 210 grundmiete zahlen plus 54,89 nebenkosten plus die 224,12 heizung also komplett muss ich 489,01 euro an den vermieter bezahlen.

Rotti

Der Bescheid wäre ja dann falsch und ein Widerspruch zwingend für dich.

Zitat von: ar05019011 am 16. Februar 2024, 20:30:58natürlich ich muss 210 grundmiete zahlen plus 54,89 nebenkosten plus die 224,12 heizung also komplett muss ich 489,01 euro an den vermieter bezahlen.
hier mal gleich dein Text für deinen Widerspruch
Widerspruch gegen Nichtberücksichtigung Mietvertrag bei den Unterkunftskosten

https://hartz.info/index.php/topic,3627.0.html
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ar05019011

hehe ja das meinte ich ja die ganze zeit schon das das was die grundsicherung da macht falsch ist, schön das du das nun auch so siehst das freut mich, und danke schön für die gute vorlage den wiederspruch den kann ich sehr gut gebrauchen )) vielen lieben dank Rotti ))

TripleH

Das Sozialamt rechnet vielleicht mit einer Gesamtangemessenheitsgrenze (§ 35 Absatz 7 SGB XII). Wahrscheinlich sind nur um die 80 Euro Heizkosten angemessen, aber aus einem unerfindlichen Grund kürzt man im Bescheid nicht diese, sondern die Grundmiete. In der Summe ist das ja egal.

Rotti

Zitat von: TripleH am 16. Februar 2024, 21:52:45Das Sozialamt rechnet vielleicht mit einer Gesamtangemessenheitsgrenze (§ 35 Absatz 7 SGB XII). Wahrscheinlich sind nur um die 80 Euro Heizkosten angemessen, aber aus einem unerfindlichen Grund kürzt man im Bescheid nicht diese, sondern die Grundmiete. In der Summe ist das ja egal.

wenn bei ihm laut des Landratamtes die Angemessenheit die Bruttokaltmiete schon 318€ können ja die Heizkosten nicht mur 25,92€ sein wäre dann viel zu wenig.
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

Sheherazade

Zitat von: ar05019011 am 16. Februar 2024, 18:39:52es ist eine 3 Zimmer wohnung aber ich teile mir die wohnung mit jemanden.

Ist der Jemand mit dir verheiratet oder sonstwie verwandt?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

ar05019011

verwandt ja aber jeder führt sein eignen haushalt und dieser jemand bekommt auch keine leistung vom amt.

Sheherazade

Zitat von: ar05019011 am 17. Februar 2024, 12:14:32verwandt ja

Wie genau? Und ihr seid beide über 25 Jahre alt?

Mit deinen sparsamen Antworten kommen wir auch nicht dahinter, was da jetzt los ist.
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