Grundsicherung Mietkürzung ab August

Begonnen von ar05019011, 15. Februar 2024, 17:37:54

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ar05019011

ja wir sind beide über 25,aber was hat das den mit meiner miete zu tun.

Sheherazade

Könnte was damit zu tun haben. Aber das solltest du ggf. auch in deinem Bescheid lesen können.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

ar05019011

nein hat es nicht und den bescheid hab ich ja auch hier hoch geladen, da steht halt nur drin das sie nur noch die angemesene miete zahlen werden ab august,und da die angemessene miete laut ihrer tabelle 319 ist und ich nur 260 nettokaltmiete habe kann der bescheid nicht richtig sein wie Rotti schon sagte.

Jimmy Neutron

Zitat von: TripleH am 16. Februar 2024, 21:52:45Das Sozialamt rechnet vielleicht mit einer Gesamtangemessenheitsgrenze (§ 35 Absatz 7 SGB XII). Wahrscheinlich sind nur um die 80 Euro Heizkosten angemessen, aber aus einem unerfindlichen Grund kürzt man im Bescheid nicht diese, sondern die Grundmiete. In der Summe ist das ja egal.
Hatte ich auch vermutet. Die Zahlen passen aber nicht. Nach den örtlichen Richtlinien ist der Richtwert aber überschritten.

Zitat von: ar05019011 am 17. Februar 2024, 14:08:38nein hat es nicht und den bescheid hab ich ja auch hier hoch geladen, da steht halt nur drin das sie nur noch die angemesene miete zahlen werden ab august,und da die angemessene miete laut ihrer tabelle 319 ist und ich nur 260 nettokaltmiete habe kann der bescheid nicht richtig sein wie Rotti schon sagte.
Ich kann nur den Berechnungsbogen sehen.
Bist du zuvor irgendwann einmal zur Kostensenkung aufgefordert worden?
Welches Datum trägt der Bescheid?
Wann war der Bescheid in deinem Briefkasten?
Für welchen Bewilligungszeitraum gilt der Bescheid?

Ohne die Heizkosten kann (nach den bisherigen Infos) die Wohnung (exkl. Heizung) nicht unangemessen sein. Ferner sind die Angemessenheitsrichtwerte bzgl. der Brutto-Kaltmiete sehr wahrscheinlich sogar nicht mehr anwendbar. Nach § 22c Abs. 2 SGB II sind die Werte alle zwei Jahre zu überprüfen. Die Werte sind Stand 01.02.2022 und damit liegt m.E. zunächst kein schlüssiges Konzept vor.

Rotti

Zitat von: ar05019011 am 17. Februar 2024, 12:14:32verwandt ja aber jeder führt sein eignen haushalt und dieser jemand bekommt auch keine leistung vom amt.
wenn ihr aber zu zweit seit müsstest du ja aber nur 244,45 € erhalten und den anderen Teil müsste dein Mitbewohner dir zahlen du bekommst aber vom Amt mehr.
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

ar05019011

erstmal zu jimmy also Nein ich bin noch nicht zur kostensenkung aufgefordert woerden davor, der bescheid is vom 12.02.2024, glaub war am 13 oder 14 im briefkasten.und dieser bescheid wo sie mir die miete kürzen wollen gilt ab August bis 30.9.dann muss ich wieder weiterbewiligungsantrag stellnLeitungszeitraum war 01.10 2023 bis 30.09.2024.

und nein Rotti die wohnung kostet ja im monat 978,03 mit heitzung und das wird durch 2 geteilt.
Sprich ich muss 210 grundmiete zahlen plus 54,89 nebenkosten plus die 224,12 heizung also komplett muss ich 489,01 euro an den vermieter bezahlen wie schon gesagt und das selbe bezahlt mein mitbewohner.

Sheherazade

Zitat von: ar05019011 am 17. Februar 2024, 16:34:19die wohnung kostet ja im monat 978,03 mit heitzung und das wird durch 2 geteilt.

Hm, das wären dann 489€ für jeden - jetzt bin ich ganz verwirrt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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ar05019011

ganz genau so viel miete muss ich bezahlen 489 euro. also miete plus heizung. aber ab august wollen sie mir anstatt 264,89 miete plus nebenkosten nur noch
119,80 für miete und nebenkosten geben heizung wird komplett übenommen wies im berechnungsbogen alles steht.
Sie wollen mir dann die Bruttokaltmiete (Grundmiete inklusive Nebenkosten) kürzen obwohl die laut ihrer tabelle bis 320 übernemmen. und heizung wird ja sowie so übernommen komplett.

Rotti

Zitat von: ar05019011 am 17. Februar 2024, 16:48:06ganz genau so viel miete muss ich bezahlen 489 euro. also miete plus heizung.
das ändert dann ja alles jeder von euch zahlt selbst an den VM 489€
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

Sheherazade

Zitat von: Rotti am 17. Februar 2024, 16:54:45das ändert dann ja alles jeder von euch zahlt selbst an den VM 489€

Und was ändert das an der angeblichen Unangemessenheit, weswegen die Miete um ca. 175€ gekürzt wird? Ich kann nicht nachvollziehen, auf welcher Grundlage da gekürzt wird, nach der Tabelle passt das hinten und vorne nicht.
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ar05019011

die kürzen um 145 euro. und warum ändert das nun alles Rotti ?

Rotti

Zitat von: Sheherazade am 17. Februar 2024, 17:03:33
Zitat von: Rotti am 17. Februar 2024, 16:54:45das ändert dann ja alles jeder von euch zahlt selbst an den VM 489€

Und was ändert das an der angeblichen Unangemessenheit, weswegen die Miete um ca. 175€ gekürzt wird? Ich kann nicht nachvollziehen, auf welcher Grundlage da gekürzt wird, nach der Tabelle passt das hinten und vorne nicht.
Zitat von: ar05019011 am 17. Februar 2024, 17:05:20die kürzen um 145 euro. und warum ändert das nun alles Rotti ?
ich bin ja von 489€ Miete für beide ausgegangen, dann würde ja die Berechnung des JC hinkommen.
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

ar05019011

#42
versteh ich jetzt nicht.
es geht doch nur um meine miete ich habe meinen eignen untermietvertrag und gestern haste gesagt " wenn dein VM mehr Miete abbucht als die 343,92€ im Monat dann hast du natürlich recht dann wäre der Bescheid falsch und du müsstest Einspruch einlegen. Deine Heizkosten werden ja voll übernommen." und so ist es ja auch mein mitmieter hat mit mir doch nichts zutun es geht doch nur um meinen mietanteil. und der ist höher als 343,92 ich muss 489 euro miete bezahlen .
das hat alles nichts mit meinem mitbewohner zu tun ich hab mein eignen untermietvertrag.

Rotti

Zitat von: ar05019011 am 17. Februar 2024, 17:17:16Deine Heizkosten werden ja voll übernommen." und so ist es ja auch mein mitmieter hat mit mir doch nichts zutun es geht doch nur um meinen mietanteil. und der ist höher als 343,92 ich muss 489 euro miete bezahlen . das hat alles nichts mit meinem mitbewohner zu tun ich hab mein eignen untermietvertrag.
da du dies ja jetzt geklärt hast und bisher keiner so recht verstanden hat wie dein Bescheid berechnet wurde wäre es ja so das du zu wenig vom JC bekommst. Da muss dein JC was falsch berechnet haben, nehme ich an.
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ar05019011

ja was heisst falsch berechnett die wissen genau das ich 489 (miete plus heuzung )bezahlen muss aber ab ausgust wollen sie mir halt 145 euro kürzen.