Gesundheitsfragebogen, Sozialhilfe, Grundsicherung??

Begonnen von Rubus, 15. Februar 2024, 21:38:49

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jens123

Wenn die DRV erst 2022 begutachtet hat, wird sie sich nur näher damit beschäftigen, wenn seither maßgebliche Veränderungen eingetreten sind. Die Forderung an mehreren Stellen Anträge zu stellen, die im zeitlichen Zusammenhang keinen Sinn ergeben, ist entweder freidrehend kompetenzfrei oder bewusst irreführend. Du solltest nochmal genau ergründen, was die Hirnakrobaten vom JC wirklich wollen, weil es so keinen Sinn ergibt.

Rubus


Jimmy Neutron

An deinem Beispiel sieht man, wie wichtig es ist, den gesamten Verfahrenshergang zu kennen.

In der Annahme, dass es sich bei dem Schreiben um das Schreiben vom 28.12.23 handelt:
Du hast die Aufforderung, von der ich im Beitrag #9 schrieb, per Verwaltungsakte erhalten. Die Frist für einen Widerspruch wäre abgelaufen.

Die aktuelle Aufforderung zur Mitwirkung macht in diesem Zusammenhang noch viel weniger Sinn.

Du hast nicht zufällig ein NFC-Fähiges Smartphone oder Kartenlesen sowie einen Personalausweis mit Onlinefunktion. Damit wäre innerhalb weniger Minuten möglich, über das Kundenportel der Rentenversicherung eine Renteninformation per PDF zu erhalten. Auf der ersten Seite steht dann auch, ob du die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente erfüllen würdest. 

Besteht die Möglichkeit, dass in den letzten Jahren Pflichtbeiträge eingezahlt wurden? Vielleicht jemanden gepflegt?

Rubus

Ich habe Pflichtbeiträge gezahlt, allerdings nicht in den letzten fünf Jahren und ich erfülle auch nicht die 60 Monate (?) insgesamt. Deshalb wurde ja auch abgelehnt 2021/22.

Mir fällt gerade noch etwas anderes ein. Es ist ein bisschen komplexer: meine ehemalige Arbeitsvermittlerin hatte mir vor eineinhalb Jahren das bedarfsorientierte Fallmanagement vorgeschlagen. Es zog einige Zeit ins Land, bis ich mit der Dame telefoniert habe. Zunächst erschien sie mir freundlich und interessiert. Auch das zweite Gespräch zog sich über Monate hinweg. Das verlief schon ganz anders. Sie stellte viele rhetorische Fragen und wollte sehr viel über meine Erkrankungen wissen. Das hat mir nicht so zugesagt. Sie sagte, wenn ich doch krank sei, sollte das der Ärztliche Dienst erneut prüfen. Die erste/letzte Prüfung ist glaube ich von 20/21.
Das dritte Telefonat sagte ich aufgrund von Krankheit ab. Daraufhin bekam ich eine E-Mail, in der sie mir sehr vage schrieb, dass sie glaubt, sie könne mir nicht weiterhelfen. Sie denke, dass vielleicht der ärztliche Dienst mich entlasten könnte. Für mich bedeutet es aber eine starke Belastung.
Vielleicht hat sie dieses ganze Verfahren ins Rollen gebracht. Ich habe seitdem nichts mehr von ihr gehört.   

Jimmy Neutron

Die Rechtslage ist eindeutig.
Aber was willst du?

Macht dir die Situation mit dem JC grundsätzlich zu schaffen oder ist es das Verfahren zur Feststellung der Erwerbsfähigkeit? Bist du aktuell AU, vielleicht auch durchgehend?
Eins vorweg, du musst weder deine gesundheitliche Situation offenlegen oder dich für irgendwelche gesundheitlichen Einschränkungen rechtfertigen.

Es gibt aber gesundheitliche Einschränkungen wie z.B. psychische Erkrankungen, bei denen ein Wechsel in den Rechtskreis des SGB XII durchaus Sinn machen könnte, um z.B. komplett Ruhe vor den Einladungen, Bewerbungen  und Maßnahmen etc. zu haben. Was für dich und deine Krankheit am Besten ist, wäre aber insbesondere abzuklären mit deinem Arzt.

Was möchtest du jetzt?
- Du setzt dem JC einen Haufen vor die Tür und machst den rechtlichen Standpunkt klar
- Du kommst den Aufforderungen allumfassend nach.
- Du kommst den Aufforderungen zwar nach, erfüllst aber hierfür nur die Mindestanforderungen (z.B. formloser Antrag statt die Verwendung der Vordrucke)

Ich pers. würde in deiner Situation wahrscheinlich nur die Mindestanforderungen erfüllen und auf den großen Stress verzichten. Dass du den Gesundheitsbogen erst einreichst, wenn du mit den Ärzten gesprochen hast, macht auf jeden Fall Sinn.