Ab 1. Februar gibt es eine neue Zuzahlungsregel:

Begonnen von Rotti, 15. Februar 2024, 22:46:38

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Rotti

Was ist nun anders? Der für die Zuzahlung maßgebliche § 61 Sozialgesetzbuch V wurde um zwei besondere Konstellationen ergänzt.
Kleinere Packungsgrößen und Teilmengen

Es geht dabei zum einen um die Zuzahlung in dem Fall, dass das verschriebene Arzneimittel in dieser Packungsgröße nicht verfügbar ist und daher gegen mehrere kleinere Packungen ausgetauscht wird.

Bislang haben Versicherte zum Beispiel im Falle der Abgabe von drei N1-Packungen anstelle der verschriebenen N3-Packung dreimal mindestens 5 Euro zuzahlen müssen. Ab Februar ist die Zuzahlung nur einmal zu entrichten. Ihre Höhe bezieht sich auf die Packungsgröße, die der verordneten Menge entspricht.

https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2024/01/29/neue-zuzahlungsregel-ab-1-februar
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.